Reichstagsakten Mittlere Reihe. Reichstagsakten unter Maximilian I. Band 9. Der Reichstag zu Konstanz 1507 bearbeitet von Dietmar Heil

[1.] Er verfügt über zuverlässige Informationen, daß der frz. Kg. sich bei den Eidgenossen um die Bereitstellung von 4000 Knechten bemüht, die insbesondere für den Einsatz gegen Genua benötigt werden. Dieser behauptet zwar, die Knechte nicht gegen den röm. Kg. oder das Hl. Reich einzusetzen, gleichwohl plant der frz. Kg. nicht nur, ungeachtet bestehender Verträge1 gewaltsam gegen Genua und andere Angehörige des Reiches zu ziehen. Er will sich auch des Papstes bemächtigen, um die Kaiserkrone zu erhalten und also das Röm. Rich und tütsch nation in Frankrich zu wenden. Die Eidgenossen haben dem frz. Kg. dafür 4000 Knechte bewilligt und damit zugesagt, sein unrechtmäßiges Vorgehen gegen den röm. Kg. und das Hl. Reich, des glider und verwandten si sind, zu unterstützen. Dies muß er als röm. Kg. verhindern. Er hat deshalb das Reich und die Erbländer aufgeboten [Nr. 16] und entsprechende Verhandlungen mit benachbarten und befreundeten Staaten geführt, um den französischen Absichten mit Gewalt begegnen zu können und das Hl. Reich für die deutsche Nation zu bewahren. So droht also Krieg zwischen ihm und den Eidgenossen.

[2.] Deshalb befiehlt er ihm, unverzüglich seine Freunde und Verwandten, die Eidgenossen, schriftlich über dies alles zu informieren und sie vor den Folgen ihres Tuns zu warnen. Wenn sie Unruhe und Kriegs verhindern wollten, sollten sie ihre Knechte nicht ausziehen lassen, sondern sie heimberufen. Dies würde ihm zeigen, daß sie die Ehre und Wohlfahrt des Hl. Richs tütscher nacion wie auch ihre eigene höher achteten als das französische Geld. Er soll über die Reaktionen Bericht erstatten und seine eigene Meinung mitteilen. Dieses Schreiben und die Antwortschreiben an ihn soll er an Niklas von Firmian (Hofmeister der röm. Kgin., Hauptmann zu Ortenburg) nach Konstanz schicken. Firmian hat Weisung, die Schreiben unverzüglich weiterzuleiten.2

[3.] [PS] Übersendet eine Abschrift seiner Schreiben an alle eidgenössischen Orte [Nr. 48], und daruf botbrief vorbestimpt in das Hl. Rich und unser erbland ußgegangen; und gedenken kainen unlust gegen den Aidgnossen anzufachen vor dem obbestimpten tag zu Baden, und das wir sehen und vornemen mugen, wie si sich verer in den sachen halten.

Hagenau, 8. März 1507.

Zürich, StA, B VIII 272, Nr. 54 (Kop. mit imit. Vermm. prps./cdrp. und Gegenz. Serntein).

Anmerkungen

1
 Gemeint ist die zuletzt im Vertrag von Hagenau 1505 enthaltene, explizit auch auf Italien bezogene Verpflichtung Kg. Ludwigs, sich nicht in Angelegenheiten des Reiches einzumischen (Heil, RTA-MR VIII/1, Nr. 75, hier S. 223, § 5).
2
 Am 27.3. bestätigte Kg. Maximilian den Empfang eines Berichts Firmians, wonach etliche Eidgenossen die Absicht hätten, in seine Dienste zu treten. Firmian erhielt Weisung anzukündigen, daß der Kg. nach den Osterfeiertagen Gesandte in die Schweiz abordnen werde, um darüber und über andere Punkte zu verhandeln (Konz. mit ex.-Verm., Straßburg; TLA Innsbruck, Maximiliana XIII/296, Fasz. Beziehungen zur Schweiz, 1496–1511, unfol.).