Reichstagsakten Mittlere Reihe. Reichstagsakten unter Maximilian I. Band 9. Der Reichstag zu Konstanz 1507 bearbeitet von Dietmar Heil

[1.] Verweist auf seinen letzten Bericht1, wonach er durch die Vermittlung Niklas Zieglers beim Kg. zwei Schreiben erwirken konnte: eine Aufforderung an die Gff. [Joachim und Wolfgang] von Oettingen, mitzuteilen, auf welcher rechtlichen Grundlage sie jährlich 700 Malter Korn und 300 Pfd. Heller einnähmen, außerdem ein Pönalmandat an Gf. Joachim von Oettingen, sein Privileg über die Jahr- und Wochenmärkte nicht länger auszuüben, sondern die Rechte der Stadt Nördlingen zu respektieren.2 Das Schreiben an die beiden Gff. beruht auf sich. Doch das geänderte Mandat wollte er in der kgl. Kanzlei nicht akzeptieren, da demnach der Propst von Ellwangen [Albrecht Thumb von Neuburg] und Hans von Hürnheim den Auftrag erhalten sollen, zwischen den beiden Parteien einen gütlichen Vergleich herbeizuführen oder ggf. die Angelegenheit zum rechtlichen Entscheid an den Kg. zu remittieren. Sixtus Ölhafen nahm ihn daraufhin in den kgl. Rat mit. Dort legte er, Strauß, dar, inwiefern diese Regelung für Nördlingen nachteilig wäre. Insbesondere verwies er auf das frühere kgl. Mandat an Gf. Joachim und legte eine Abschrift davon vor; demnach hat der Kg. in Anbetracht des von Ks. Friedrich ausgestellten Privilegs für die Stadt, wonach im Umkreis von zwei Meilen keine Jahr- und Wochenmärkte abgehalten werden dürfen3, das Jahr- und Wochenmarktsprivileg der Gff. kassiert. Er beantragte deshalb vor den kgl. Räten ein weiteres kgl. Pönalmandat an Gf. Joachim. Anschließend sprach Dr. Erasmus Topler mit ihm und riet, die Schiedskommission zu akzeptieren; ein Mandat wäre wirkungslos, da Gf. Joachim eingewandt habe, daß sein Privileg infolge langjähriger unbestrittener Possession rechtskräftig sei. Nach der Anhörung beider Parteien könne der Kg. indessen aufgrund der Sachlage entscheiden. Bittet um diesbezügliche Weisungen.

Das kgl. Schreiben an die beiden Gff. [Joachim und Wolfgang] hat er zurückgehalten, da es von einem kgl. Boten übergeben werden soll.

[2.] Ich solt euch auch mer copeyen [zusenden], wie ich dan geschryben hab der hendel halben, so hie zu Costenz vor augen seynt. So send gescheft fil. Dan da man mir sye gibt, geschicht in grossem vertrauen. Hett man nit alwegen der weil. Ich wil ir aber nit vergessen [Datum, Unterzeichnung].

Konstanz, 28. Mai 1507 (freytag nach dem hl. pfingstag).

Nördlingen, StdA, Missiven 1507, fol. 32–33’ (eh. Or.).

Anmerkungen

1
 Liegt nicht vor.
2
 Liegen nicht vor.
3
 S. o. Nr. 600, Anm. 1.