Reichstagsakten Mittlere Reihe. Reichstagsakten unter Maximilian I. Band 9. Der Reichstag zu Konstanz 1507 bearbeitet von Dietmar Heil

[1.] Sixtus Ölhafen (kgl. Sekretär) hat den Nürnberger Bürger Martin Tucher, als dieser auf seinem Rückweg aus Frankreich in Konstanz bei ihm war, angewiesen, nach seiner Rückkehr nach Nürnberg zu melden, daß Paul von Liechtenstein sich wegen des Vorfalls mit seinem Bruder Eustachius (Pfleger zu Hilpoltstein) im kgl. Hofrat um ein kgl. Pönalmandat gegen Nürnberg bemühe [Nr. 452]. Dem werde stattgegeben, doch nicht in der von Liechtenstein gewünschten, sondern in einer milderen Form. Ölhafen hat gebeten, ihm möglichst bald nach Eingang des Mandats eine Stellungnahme zuzusenden, die er dann bei einer günstigen personellen Konstellation des Hofrates vortragen werde, in der Hoffnung, daß die Sache damit ausgestanden sei. Inzwischen ist das kgl. Mandat eingetroffen. Übersenden ihre Stellungnahme [Nr. 453] zur Weiterleitung an Ölhafen. Falls sie wegen dieser Sache angesprochen werden, können sie das Vorgehen der Stadt rechtfertigen. Sie sollen sich mit Ölhafen dafür einsetzen, daß Nürnberg wegen dieser Angelegenheit nicht weiter behelligt wird.

[2.] Sie haben jüngst die Antwort Hans’ von Sachsenheim1 auf ihr Schreiben [Nr. 277, Anm. 5] erhalten, wonach er die Besichtigungskommission übernehmen wird, wenn ihn die Bundesversammlung damit beauftragt. Sie sollen sich bei den Bundesständen darum bemühen.

[3.] [PS] Übersenden ihnen einen Bericht über einen am Vortag bei Roth verübten Raubüberfall auf einen kgl. Diener. Sie sollen dies bei Gelegenheit dem Kg. oder im Zusammenhang mit den Verhandlungen bezüglich Liechtensteins, Egloffsteins oder mit Bamberg anzeigen, um den Kg., der ohnehin solchen pößen hendeln hessig ist, noch mehr dagegen einzunehmen.

Nürnberg, 5./10. Juli 1507 (montag nach St. Ulrichs tag/sabbato post Kiliani).

Nürnberg, StA, Rst. Nürnberg, Briefbücher 59, fol. 181–181’ (Kop., Hinweis auf Siegelung durch den älteren Bürgermeister Endres Tucher).

Anmerkungen

1
 Liegt nicht vor.