Reichstagsakten Mittlere Reihe. Reichstagsakten unter Maximilian I. Band 9. Der Reichstag zu Konstanz 1507 bearbeitet von Dietmar Heil

[1.] Erinnert daran, daß sie 30 Quittungen über die auf dem Konstanzer RT bewilligte Bargeldhilfe ausgehändigt bekamen [Nr. 763]. Sie haben daraufhin von einigen Ständen Geld gegen die jeweilige Quittung erhalten und dieses dann an seinen Bevollmächtigten Johann Storch übergeben. Derzeit haben sie noch 25 Quittungen, die für die weitere Einforderung des Geldes und für seine Abrechnung benötigt werden. Bittet, die Quittungen an den Überbringer dieses Schreibens auszuhändigen.1 

[2.] Der Abt von Fulda hat nach seiner Kenntnis zusätzlich zu den 200 fl. weitere 140 fl. zur vollständigen Bezahlung seines Anteils bei ihnen hinterlegt. Bittet um Übergabe dieser Summe an den Boten gegen Aushändigung der diesem mitgegebenen kgl. Quittung für den Abt.2 

Konstanz, 8. Juni 1508; präs. Frankfurt, 17. Juli.

Frankfurt, ISG, Reichssachen II, Nr. 218, fol. 5–6’ (Or. m. S.)

Anmerkungen

1
 Dem Schreiben lag eine Empfangsbestätigung Landaus für 25 Quittungen über die auf dem Konstanzer RT bewilligte Bargeldhilfe bei. Diese waren ausgestellt auf die Ebff. von Trier und Köln, den Lgf. von Hessen, Gf. Philipp von Solms, Gf. Ludwig von Isenburg, Gf. Bernhard von Solms, Gf. [Johann] von Nassau-Dillenburg, Gf. Reinhard von Hanau, Gf. [Eberhard] von Königstein-Eppstein, Kf. Joachim von Brandenburg, Gf. Philipp von Hanau, die Ganerben zu Friedberg, die Städte Friedberg, Gelnhausen, Nürnberg, Worms und Speyer, den Abt [Michael] zu Maulbronn, die Stadt Schwäbisch Hall, Gf. Ludwig von Nassau-Weilburg, Gf. Reinhard von Bitsch sowie die Städte Offenburg, Gengenbach, Zell und Köln (Or. m. S.; ISG Frankfurt, Reichssachen II, Nr. 218, fol. 1–2’). Die fünf nicht zurückgegebenen, somit an die Zahler ausgehändigten Exemplare waren ausgestellt auf den Ebf. von Mainz, den Bf. von Speyer sowie die Städte Frankfurt, Schweinfurt und Heilbronn.
2
 Frankfurt antwortete Landau mit Schreiben vom 17.7., daß man die noch in ihren Händen befindlichen Quittungen dem ksl. Boten Nikolaus Schöttel (aus Weißenburg) übergeben habe. Die Quittung für den Abt von Fulda habe man Schöttel belassen, da die Stadt die 140 fl. nicht habe (Konz., montags nach Margrethe; ISG Frankfurt, Reichssachen II, Nr. 218, fol. 4). Frankfurt hatte die Bitte des Abtes, ihm diese Summe zu leihen, am 30.12.1507 abschlägig beschieden (ebd., BMB 1507, fol. 83).