Reichstagsakten Mittlere Reihe. Reichstagsakten unter Maximilian I. Band 9. Der Reichstag zu Konstanz 1507 bearbeitet von Dietmar Heil
[1.] Informierung der Bundesstädte über Konstanzer Reichsabschied und Reichsanschlag; [2.] Bezahlung der in Konstanz von Kff. und Ff. bewilligten Bargeldhilfe durch die Bundesstädte; [3.] Beschwerden der Reichsstädte (Verpfändung der Städte Goslar, Mühlhausen und Nordhausen; überhöhter Reichsanschlag); [4.] Einberufung eines Städtetages aus diesen Gründen, außerdem wegen der Zurücksetzung der Städtegesandten auf dem RT und wegen der in Konstanz bewilligten Truppenhilfe für den Romzug; [5.] Wahl der Teilnehmer am Städtetag.
Ulm, 7. August 1507 (sambstag vor Lorency).
Augsburg, StdA, Lit. 1505–1507, Fasz. [18] Schwäbischer Bund (Jan.-Dez. 1507), unfol. (Kop.) = Textvorlage A. Stuttgart, HStA, H 53, Bü. 156 (Fasz. 44), unfol. (Kop., Exemplar der Stadt Heilbronn) = B. Memmingen, StdA, A Bd. 292, unfol. (Kop.). Darmstadt, StA, E 1 A, 17/4, fol. 271–272 (Kop., Exemplar der Stadt Wimpfen). Ludwigsburg, StA, B 177S, Bü. 182, unfol. (Kop., Exemplar der Stadt Schwäbisch Gmünd).Nürnberg, StA, Rst. Nürnberg, Ratskanzlei, A-Laden Akten, A 119, Nr. 1, fol. 68–69 (Kop.).1 Stuttgart, HStA, J 9, Nr. 25, Stück-Nr. 42 (Kop., Exemplar der Stadt Ulm).
(Knappes) Regest: Klüpfel, Urkunden II, S. 9f.
[1.] Die Versammlung wurde wegen des Endes des Konstanzer RT einberufen. Die Vertreter der Schwäbischen Bundesstädte auf dem RT, der Städtehauptmann sowie die Bürgermeister von Augsburg, Nürnberg und Überlingen, haben die Teilnehmer über den Reichsabschied [Nr. 268] und den Reichsanschlag [Nr. 271] informiert.
[2.] Und wiewol dieselben botschaften von der stett des Bunds wegen in den anschlag des gelts irm bevelh nach nit bewilligt, auch den irs tails nit angenomen noch besigeln wollen haben, nochdann und dieweyl durch Kff., Ff. und ander stend des Reichs darein bewilligt, der abschid aufgericht und besigelt ist, bewegen der erbern stett boten, so yetz hie zu Ulm versamelt sind, das die stett des Bunds in ansehung der merklichen ursachen solichs anschlags nit ubrig sein mugen. Und so sich dann die röm. kgl. Mt. muntlich und sunst ernstlich horn und vernemen lassen hat, das sy den anschlag des gelts vor St. Gallen tag [16.10.], darauf der abschid anzaigung tut, zu underhaltung irs kriegsvolks und zu vertigung der buchsen haben mussen und ungezweivelt die nahern stend des Reichs umb ir anzal ersuchen wurd, haben der erbern stett boten des Bunds geratschlagt, das sich ain yede statt solichs gelts halben zum besten in die sach schicken mug, wie sich irthalben nutz und gut ansehen werd.2
[3.] Und alß dann die obgemelten meine Hh., so von gemainer stett des Bunds wegen zu Costenz gewest sein, angezaigt, wie gemainer frey- und Reichs stett boten zu Costenz etlich merklich obligen und beschwarden der stett mit hochem vleis bewogen, namlich die verpfandung, so mit etlichen stetten vor augen ist, item welchermaß die stett yetz und vormals in des Reichs anlegungen anders, dann von alter herkomen und in irm vermugen sey, angeschlagen und uber ander stend des Reichs beschwert werden.
[4.] Item, das den stettboten in handlung und ratschlagung der sachen vil und mancherlay beschwerden, verachtung und nachtail zugestanden und begegnet sein. Und haben demnach und sonderlich, dieweyl der röm. kgl. Mt. auf dem Reichs tag zu Costenz ain hilf zu ross und fuss inhalt des abschids zugesagt ist, ainen tag gemainer frey- und Reichs stett auf exaltacionis crucis [14.9.] nachstkunftig gen Speyr geratschlagt und furgenomen, damit die stett die irn zu solichem romzug mit guter ordnung abvertigen und von obgemelter und anderer der stett obligen und notdurft wegen geratschlagt und gehandelt werden, wie sich zum besten gepurt.
[5.] Die Versammlung hat beschlossen, daß die unten genannten Personen als Vertreter der Bundesstädte nach Speyer abgeordnet werden, um mit den Gesandten der anderen Frei- und Reichsstädte über die oben aufgeführten Punkte und andere Themen zu beraten. Falls eine Bundesstadt dort weitere Beschwerden behandelt wissen will, soll sie dies dem Städtehauptmann mitteilen. Zu Gesandten der Bundesstädte wurden gewählt: Dr. Matthäus Neithart (Altbürgermeister zu Ulm, Bundesstädtehauptmann), Ulrich Artzt (Bürgermeister zu Augsburg) und Jörg Holzschuher (Bürgermeister zu Nürnberg). Außerdem wurde Geheimhaltung vereinbart.