Reichstagsakten Mittlere Reihe. Reichstagsakten unter Maximilian I. Band 10. Der Reichstag zu Worms 1509 bearbeitet von Dietmar Heil

Zusammenstellung von Argumenten für die Reichshilfeverhandlungen mit den auf dem Reichstag versammelten Ständen.

Graz, StLA, Landschaftliches Archiv, Antiquum III, K. 165, H. 540, unfol. (undat. Konz.; (3) Vermerke am Textende: Ordinanz im Reich. Unser hilf wider die Turken auf gelt jarlich zu begeren. Den Krabaten ire potschaft auf den reichstag ze schicken.).

Der Ks. hat gemäß einem Artikel seiner Instruktion [Nr. 46] auf den niederösterreichischen Landtagen gefordert, wie Tirol und Burgund Gesandte zu den auf dem Reichstag in Worms versammelten Reichsständen zu schicken, um dort ihre Beschwerden und Anliegen als Verteidiger der Grenze gegen die Feinde des Reiches und der deutschen Nation vorzubringen. Insbesondere sollten sie ihre im Venezianerkrieg für das Reich getragenen Kosten und erlittenen Verluste schildern und Hilfe fordern. Ihre Ratschläge für die bevorstehenden Verhandlungen mit den Reichsständen sollten schriftlich dem obersten Hauptmann des [niederösterreichischen] Regiments, Wolfgang von Polheim, übermittelt werden.

Sie sind der Meinung, dass in diesem Artikel e. Mt. und des loblichen haus Osterreich lande wolfart und behaltungawohlbedacht ist. Sie wissen daran bezüglich der Verhandlungen mit den Reichsständen zwar nichts zu verbessern, wollen aber dennoch ihre Stellungnahme dazu abgeben: Nach den ksl. Plänen sollen die österreichischen und burgundischen Stände bei den Reichsständen mit der Bitte um Unterstützung vorstellig werden. Sie sind jedoch der Meinung, dass sie dem Ks. als ihrem Landesherrn nicht vorgreifen können und Verhandlungen mit den Reichsständen ohne ihn nutzlos sein werden. Angemessener und aussichtsreicher wäre es, wenn stattdessen der Ks. als Landesfürst ihr Anliegen vorbringt. Indessen hoffen sie, dass die Reichsstände am leichtesten zu einer Hilfsbewilligung zu bewegen sind, wenn ihnen zusätzlich zu den ksl. Argumenten geschildert würde, was diesen Ländern von Ungläubigen und Christen zugefügt wurde: Der Ks. hat schon wegen der Türkengefahr gute Gründe, Hilfe von den Reichsständen zu fordern. [Im Folgenden mit geringfügigen inhaltlichen Abweichungen entsprechend Nr. 137, Pkt. 3 Insbesondere ist zu bedenken … zur Seite stehen. Der Grund für den Krieg … beträchtliche Hilfe leisten.]. Da die Erbländer auch dem Reich zugehören und der Ks. durch sie nit der wenigist, sunder der maisten einer im Heiligen Röm. Reich ist, dürfen sie in ihrer schweren Not nicht im Stich gelassen werden.

Der Ks. kann auch darauf hinweisen, dass Venedig im letzten Krieg vier wichtige Seehäfen1eingenommen hat. Nur über diese Häfen konnten vor einigen Jahren rechtzeitig deutsche Landsknechte nach Neapel verschifft werden, sodass der spanische Kg. das Kgr. mit deren Hilfe vom französischen Kg. erobern konnte.2Wenn künftig das Haus Habsburg dort regiert3, besteht Hoffnung, dass ganz Italien wieder dem Hl. Reich unterworfen werden kann. Hingegen erleichtert der Besitz dieser Häfen und der Gft. Görz als einem schlussl des landes Crainden Venezianern wirkungsvolle Angriffe auf die ksl. Erblande. Die Reichsstände sollten dem Ks. deshalb bei der Rückeroberung helfen, zumal dieser Verlust wegen des Reiches unter hohen Kosten für den Ks. und die eigentlich unbeteiligten Erblande erlitten wurde. Wenn die Venezianer im Besitz dieser Häfen bleiben, gefährdet dies das ganze Reich. Auch verfügen die Reichsfürsten und die deutsche Nation an diesem Meer über keine anderen Häfen mehr.

Wir erwegen auch, das jetz das loblich haus Osterreich allein an e[uer] Mt. perschon stet und nach derselben abfall, da Got lang vor sey, wenig trost haben, das dise lande durch eins hern von Osterreich perschon wesenlich mocht regiert werden. Wo es sich durch Gots gewalt zutrueg, das e. Mt. abgieng, das Got lang nit einvil, dyeweil e. Mt. enklen als naturlich erben unerzogen sich selbs zu disen landen nit tun mochten, deßhalb zu besorgen, dise land mer dan von einem ort anfall haben wurden. Dyeweil aber dise land auch gelyder des Reichs sein, ob dise land nach e. Mt. abfall von den anstossern anfall hetten, sein die stand des Reichs schuldig, e. Mt. erben und uns hilf ze tun, damit wir von e. Mt. erben und dem Heiligen Reich mitsambt e. Mt. erblanden nit gedrungen werden. Wenn sich der Ks. schon vorab zu einem Beitrag für den Kampf gegen Ungläubige und Feinde bereiterklären würde, würde dies die Aussicht auf Gewährung der Hilfe sicherlich vergrößern. Es wäre auch ratsam, sich mit Frankreich und anderen Feinden des Ks. zu verständigen, damit die Reichsstände umso mehr geneigt sind, gegen die Ungläubigen und die Venezianer eine beträchtliche Hilfe zu leisten. Falls der Ks. wünscht, dass sie diese Argumente an seiner Seite den Reichsständen vortragen, sind sie dazu bereit.

Anmerkungen

a
 behaltung] Danach gestrichen: auch als ein gelid [!] des Heilign Reichs.
1
 = Triest, Fiume, Rovigno und Pola (Sanuto, Diarii VII, Sp. 509f., 521–523).
2
 Rekurriert auf die militärische Unterstützung Maximilians für Spanien im erfolgreichen Kampf mit Frankreich um Neapel 1503/04. Vgl. Wolff, Beziehungen, S. 69f.; Wiesflecker, Maximilian III, S. 119.
3
 Spielt auf die Nachfolge Ehg. Karls in Spanien an.