Reichstagsakten Mittlere Reihe. Reichstagsakten unter Maximilian I. Band 10. Der Reichstag zu Worms 1509 bearbeitet von Dietmar Heil

München, HStA, KÄA 1242, fol. 21–21’ (Or., am tag Philippi et Jacobi).

Er hatte gehofft, dass er, Hg. Wilhelm, auf seiner Reise auch hierher nach Burghausen gekommen wäre. Nun hat er aber erfahren, dass der Ks. ihn, den Hg., zu sich auf den Reichstag nach Worms geladen hat. Bittet unter Berufung auf gemachte Zusagen, ihm im Rahmen der Ausgleichsverhandlungen zwischen Bayern und Pfalz wieder zu seinem Besitz zu verhelfen.1Er selbst hat jüngst in Kreuznach (Kreichenach)den Ks. in Gegenwart pfälzischer Vertreter gebeten, aufgrund des Kölner Spruches2und eines an Hans Landschad als derzeitigem Besitzer übergebenen Mandats für die unentgeltliche Rückgabe zu sorgen. Der Ks. hat ihn daraufhin zum Reichstag nach Worms beschieden, wo er zwischen der Pfalz und Hg. Wilhelm vermitteln wolle, um den Streit endlich beizulegen; dann werde er auch seine Angelegenheit regeln. Falls aber kein Vertrag zustandekomme, würden seine Anträge und die für ihn eingelegten Fürsprachen berücksichtigt und nach Billigkeit verfahren. Bittet, ihm zur Rückerstattung seines Besitzes zu verhelfen. Seine Interessen würden es erfordern, seine Mitnahme zum Reichstag zu erbitten, damit er dort auf sein Anliegen aufmerksam machen kann. Er verzichtet aber darauf angesichts seiner dienstlichen Verpflichtungen. Deshalb befiehlt er seine Sache ihm als seinem Landesherrn.

Anmerkungen

1
 Wallbrunn hatte das pfälzische Lehen Partenheim während des Landshuter Erbfolgekrieges aufgesagt, woraufhin Kf. Philipp seinen Rat Hans von Landschad damit belehnte. Eine bayerische Initiative während des Konstanzer RT zu dessen Rückgabe an Wallbrunn (Heil, RTA-MR IX/1, Nr. 83, S. 203, Pkt. 2) blieb ergebnislos. 1508 erneuerte Kf. Ludwig die Belehnung Landschads (Langendörfer, Landschaden, S. 129).
2
 Kölner Spruch Kg. Maximilians vom 30.7.1505 (Druck: Heil, RTA-MR VIII/1, Nr. 476, S. 776, Art. 14).