Reichstagsakten Mittlere Reihe. Reichstagsakten unter Maximilian I. Band 10. Der Reichstag zu Worms 1509 bearbeitet von Dietmar Heil
Weimar, HStA, EGA, Reg. C, Nr. 276, fol. 20–28 (Auszug).
[Schilderung des Konflikts Königsteins mit Eppstein und Hessen]. Die von Hessen vorgetragene Bitte um Freilassung Gottfrieds von Eppstein1, verbunden mit dem Angebot, zwischen Königstein und Eppstein zu vermitteln und die Forderungen Königsteins gegen Hessen gemäß der Wormser Reichsordnung rechtlich klären zu lassen, blieb seitens der ksl. Räte auf einem Tag in Oberwesel unbeantwortet.2Stattdessen wurden die hessischen Gesandten zuerst nach St. Goar und dann nach Braubach beschieden, wo eine endgültige Entscheidung über das weitere Procedere ergehen sollte. Dort gab schließlich der Bf. [Matthäus Lang] von Gurk in Anwesenheit des Ks. den Gesandten bekannt, dass der Ks. den Konflikt auf dem zum 1. November (allerheiligen tag)nach Worms ausgeschriebenen Reichstag persönlich entscheiden werde.3Bis dahin solle Eppstein in Haft bleiben. Anschließend gebot der Ks. allen Parteien und insbesondere dem Lgf., von weiteren Schritten abzusehen. Die hessischen Gesandten lehnten die Entgegennahme des Braubacher Abschieds ab.4Auch der Lgf. verweigerte anschließend dem ksl. Boten Philipp von Freiburg in Darmstadt unter Darlegung seiner Beweggründe die Annahme. Er kündigte an, den Rat befreundeter Ff. über diese Angelegenheit einzuholen. Inzwischen erhob Königstein unbegründete Beschwerden über das angebliche Vorgehen Hessens gegen ihn unter Verletzung dieses Abschieds. Ohne vorher angehört worden zu sein, erging ein ksl. Mandat gegen den Lgf. [Nr. 164]. Er hat dem Ks. daraufhin erneut seine Gründe für die Zurückweisung des Braubacher Abschieds auseinandergesetzt. Abgesehen davon ist sein Rat und Lehensmann Gottfried von Eppstein nach wie vor in Haft.