Reichstagsakten Mittlere Reihe. Reichstagsakten unter Maximilian I. Band 10. Der Reichstag zu Worms 1509 bearbeitet von Dietmar Heil
[1.] Anweisungen für den Fall der Abberufung Jörg Holzschuhers aus Worms durch den Ks.; [2./4.] Abreise Erasmus Toplers an den Kaiserhof; [3.] Behauptung der Nürnberger Gewinne aus dem Landshuter Erbfolgekrieg.
Nürnberg, StA, Rst. Nürnberg, Briefbücher des Inneren Rates, Nr. 63, fol. 245’–246’ (Kop., sambstags nach crucis invencionis)1.
[1.] Bestätigen den Eingang ihres letzten Berichts2durch einen Boten aus Worms, worin sie unter anderem ihre Ankunft und die Abreise des Ks. gemeldet haben. Sie sind zuversichtlich, dass Peter Leupold ihnen inzwischen ihre letzte Weisung [Nr. 462] zugestellt hat.
Und als du, Jorg Holzschuher, yczo umb underrichtung hast angesucht, ob du neben andern stenden des Reichs, so zu Worms ligen, uf ervordrung und begern ksl. Mt., wo das beschehe, gein Augspurg oder andere ort sollest nachvolgen, ist unser meynung, wo die andern Reichs stend zu Worms abziehen und du von ksl. Mt. sonderlich ervordert wurdest, das du dich alsdann mitsampt dem Karl [Oertel] erhebst, den nachsten anhaims ze kern, und daran nit irren lassest. Ob die andern stende, sovil der zu Worms sein, von ksl. Mt. in gemain werden gehaischen, des haben wir ursach, wie du seinerzeyt von uns wirdest bericht. Und zu deinem abziehen wollest du, Caspar Nuczel, nit allain von des Punds, sonder auch unsern wegen andern Reichs stenden anhangen und nachvolgen. Wurde dann in sachen, darumb Jorg Holzschuher bevelh und instruction von uns hat empfangen, in seinem abwesen furgenomen ze handeln, darein wollest dich nit begeben, sonder anzaigen, das du von uns deßhalb kain bevelh habest oder abgefertigt seyest, mit beger, uns darumb zu beschreyben; wurden wir deins versehens geburlich und erber ant[wort] darzu geben.
[2.] Sie gehen davon aus, dass der Propst [von St. Sebald, Erasmus Topler] im Begriff ist, dem Ks. nachzureisen. Falls er sich jedoch noch in Worms aufhalten sollte, sollen sie ihn zum schleunigen Aufbruch ermahnen, um die ihm aufgetragenen, keineswegs unwichtigen Angelegenheiten zu betreiben.
[3.] Sollte der Pfgf. [Kf. Ludwig] um seine Reichsbelehnung anhalten, kann der Propst aufgrund des ihm schon vor längerer Zeit zugeschickten Berichts im Sinne einer Einhaltung der ksl. Verschreibungen3agieren. Ebenso soll er [am ksl. Hof] auf andere gegen Nürnberg gerichtete Vorgänge achten. Es kann nicht schaden, mit den württembergischen Räten in Worms über die Abwehr möglicher Vorhaben des Pfgf. zu sprechen. Er, Holzschuher, soll vor seiner Abreise den Propst über die Ergebnisse dieses Gesprächs informieren.
[4.] [PS] Der Propst hat in einem Schreiben an den Ratsherrn Anton Tetzel4gemeldet, dass er zu einem der ksl. Vertreter auf dem Reichstag bestimmt worden sei. Das bedeutet, dass er sich nicht beim Ks. aufhält. Er, Holzschuher, soll ihn in ihrem Namen bitten, durch geeignete Mittel seine baldige Abreise zum Ks. zu erreichen. Dort soll er sich insbesondere um zwei Vorgänge bemühen: die Belehnung5
sowie die Angelegenheit mit Kf. Joachim [von Brandenburg] und den Hh. von Wolfstein6.