Reichstagsakten Mittlere Reihe. Reichstagsakten unter Maximilian I. Band 10. Der Reichstag zu Worms 1509 bearbeitet von Dietmar Heil
Nürnberg, StA, Rst. Nürnberg, Ratskanzlei, A-Laden Akten, A 118, Nr. 6 (alt S I L 61, Nr. 3), fol. 60’–61’ (Kop.) = Textvorlage A. Augsburg, StdA, Lit. Personenselekt Ks. Maximilian I., Fasz. 1. fol. 140–141 (Kop. mit imit. Vermm. prps./amdip. und Gegenz. Serntein; irrtümlich datiert auf den 3.3.) = B. Wien, HHStA, Maximiliana 20, Konv. 2, fol. 1–2 (Konz.) = C. Augsburg, StdA, Lit. 1509, Fasz. März, Stück-Nr. 25 (Kop.). Heidelberg, UB, Cod. Pal. germ. 492, fol. 403’–405 (Kop., um 1530; irrtümlich datiert auf den 3.3.). Straßburg, AV, AA 353, fol. 44–45’ (Kop.).
Druck: Simonsfeld, Fondaco I, Nr. 671, S. 377f.
Er hat glaubwürdige Nachricht erhalten, dass sie ungeachtet der Bitte des Innsbrucker Regiments2das Verfahren zur Exekution des von den Hh. von Verona (Bern)[Johann d. Ä. und Johann d. J. von der Leiter] erlangten Urteils gegen Venedig fortgesetzt haben. Inzwischen haben die Städte des Schwäbischen Bundes ihn darauf hingewiesen [Nr. 74], dass viele ihrer Bürger Handelsvertreter mit Waren und anderen Gütern wie auch ausstehende Forderungen in Venedig selbst und im übrigen venezianischen Herrschaftsbereich hätten. Derzeit sei eine Evakuierung unmöglich. Falls Venedig in die Reichsacht erklärt und daraufhin angegriffen würde, wären diese Güter unzweifelhaft verloren, woraus ihm als Ks. und der deutschen Nation großer Spott und den Städten nicht wiedergutzumachender Schaden entstünde. Die Verhandlungen auf dem bevorstehenden Wormser Reichstag über die Obliegenheiten von Ks. und Reich könnten deutlich erschwert und insbesondere der bestehende Waffenstillstand mit Venedig gefährdet werden, falls das Reichskammergericht auf der Exekution des Urteils beharrt.
Fordert sie deshalb auf, in Erwägung dieser Aspekte bezüglich der Erklärung der Acht und deren Exekution bis zum 24. Juni (St. Johanns tag zu sunnwenden)nichts zu unternehmen und seine Entscheidung in dieser Angelegenheit abzuwarten. Er wird auf dem Reichstag mit den Ständen darüber verhandeln und dem Kammergericht anschließend seinen Entschluss mitteilen. a–Er hätte im Übrigen erwartet, über einen so wichtigen Vorgang, der für seine an die Hft. Venedig grenzenden Erblande und das Reich Aufruhr und Krieg zur Folge haben kann, vorab informiert zu werden–a.3