Reichstagsakten Mittlere Reihe. Reichstagsakten unter Maximilian I. Band 11. Die Reichstage zu Augsburg 1510 und Trier/Köln 1512 bearbeitet von Reinhard Seyboth

4.6.1. Die Vorbereitung des Schiedstages in Posen

Nr. 201 Deutschordenshochmeister Friedrich von Sachsen an den Generalprokurator des Deutschen Ordens an der Kurie, Dr. Johann von Kitzscher

ohne Ort, 22. Januar 1510 (dinstags am tag Vincenti)

Berlin, GStAPrK, XX. HA, OF 26, pag. 274-276, Kop.

Ersieht aus den kürzlich und heute eingetroffenen (nicht vorliegenden) Schreiben Dr. von Kitzschers (aus Rom) nicht nur dessen intensive Bemühungen um die Belange des Deutschen Ordens, sondern auch die unwahren Äußerungen der Gesandten des polnischen Kg. (an der Kurie) gegen den Orden. Erwartet täglich die Rückkehr der zum Kg. von Polen gereisten Gesandten des Ks. und der Reichsstände.1 Alsbalt dieselbigen ankomen, haben wir in rat unser Hh. und freunde funden, das wir den angesatzten reichstag zu Augspurg sollen besuchen laßen und daselbst die beschwerung, unser ftl. und unsers ordens gelimpf und ere belangende, so uns von den geschickten kgl. wird zu Polan ufgelegt, furzutragen und rat zu bieten. Damit wir solichs dester schicklicher tun mugen, ist an euch unser beger, wollet uns, wie ir euch yn euern schriften erboten, der kgl. wird von Polan antragen und ire vermessene wort eigentlichen zuschicken. Dr. von Kitzscher soll darüber hinaus mit Unterstützung des Deutschordensprotektors (an der Kurie, Kardinal Raffaele Sansoni Riario) und gemäß beigefügter (nicht vorliegender) Kredenz dem Papst die Entsendung einer Gesandtschaft des Hochmeisters ankündigen, die den Auftrag haben wird, den unwahren und schmählichen Behauptungen der polnischen Gesandten über den Orden entgegenzutreten. Wird die Gesandtschaft alsbald vom Reichstag (in Augsburg) aus an den päpstlichen Hof schicken.

Zettel: Hat erfahren, daß der Kg. von Polen beabsichtigt, den Bf. von Heilsberg (= Ermland, Lukas Watzenrode) zum Papst zu entsenden. Auf diesen soll Dr. von Kitzscher achten, da er dessen Einstellung gegenüber dem Deutschen Orden kennt.

Nr. 202 Deutschordenshochmeister Friedrich von Sachsen an Wolfgang von Klingenberg, Landkomtur im Elsaß, und Wilhelm Truchseß von Waldburg

ohne Ort, 10. Februar 1510 (sonntags am tag scolastice)

Berlin, GStAPrK, XX. HA, OF 26, pag. 279-280, Kop.

Dankt für ihre (nicht vorliegende) Mitteilung, was sie hinsichtlich der Beschwerungen des Deutschen Ordens bei den Gff., Hh., der Ritterschaft und dem Adel am Bodensee unternommen und welche Antworten sie erhalten haben. Hat ihren Boten etliche Wochen aufgehalten in der Hoffnung, die Gesandtschaft des Ks. und der Reichsstände zum Kg. von Polen werde zurückkehren. Dieweil sich aber solichs verzeut, gedenken wir, dise wochen unser botschaft uf den ksl. reichstag gen Augspurg zu verfertigen. Denselben wir bevelhen wollen, euch uf euer schreiben unser bedenken unser und unsers ordens notdurft nach müntlich oder schriftlich zu eroffnen.

Nr. 203 Deutschordenshochmeister Friedrich von Sachsen an den Deutschmeister

ohne Ort, 12. Februar 1510 (dinstag nach scolastice)

Berlin, GStAPrK, XX. HA, OF 26, pag. 281-282, Kop.

Die Gesandten des Ks. und der Reichsstände zum Kg. von Polen sind noch nicht zurückgekehrt. Wellen aber nichtsdesterweniger den ksl. reichstag zu Augspurg besuchen lasen und, sobald die botschaft ksl. Mt. etc. widerkumbt, villeicht in eigner person auch dahin komen, damit wir, wis unser und unsers ordens notdurft erfordert, unser sache in guter acht haben. Bittet den Deutschmeister, durch seine Gesandtschaft zum Reichstag die dortigen Vertreter des Hochmeisters in den Ordensangelegenheiten zu unterstützen und zu beraten. Fügt diesem Schreiben abschriftlich ein (nicht vorliegendes) Schreiben des Papstes bei, das dieser auf Ersuchen von Ks. und Reich übersandt hat, auch an den Kg. von Polen.

Nr. 204 Deutschordenshochmeister Friedrich von Sachsen an Ks. Maximilian

ohne Ort, 12. Februar 1512 (dinstag nach scolastice)

Berlin, GStAPrK, XX. HA, OF 26, pag. 282-283, Kop.

Hat Ludwig von Seinsheim, Landkomtur der Ballei Koblenz, und Heinrich von Knöringen, Landkomtur der Ballei an der Etsch und im Gebirge, abgefertigt. Bittet darum, beiden Glauben zu schenken, als sei er persönlich zugegen.1

Nachschrift: Ein weiteres, auf Heinrich von Knöringen und den Kanzler Dr. iur. utr. Dietrich von Werthern ausgestelltes Kredenzschreiben erging an die EBB von Trier, Mainz und Köln, den Bf. von Straßburg, Kf. Ludwig von der Pfalz, Kf. Friedrich von Sachsen, Kf. Joachim von Brandenburg, Pfalzgf. Friedrich, Hg. Wilhelm von Bayern und Hg. (Ulrich) von Württemberg.

Nr. 205 Informationen des Deutschordensmarschalls Gf. Wilhelm von Isenburg für den Deutschordenshochmeister Friedrich von Sachsen über die Pläne Kg. Sigismunds von Polen

[1.] Vermutungen über einen geplanten Angriff des Kg. von Polen auf den Deutschen Orden; [2.] Hinterlistige Absichten des polnischen Kg. im Zusammenhang mit dem vorgesehenen Schiedstag; [3.] Bestrebungen der Kgg. von Ungarn und Polen beim Papst gegen den Deutschen Orden.

ohne Ort, [März 1510]1

Berlin, GStAPrK, XX. HA, OBA Nr. 19353, Orig. Pap.

Kurzregest: Joachim/Hubatsch, Regesta 2, Nr. 19353.

Kuntschaft vom H. marschal

[1.] Der Bf. [Lukas Watzenrode] von Heilsberg [= Ermland] hat sich zu Thorn laissen offentlich horen, der Kg. [Sigismund von Polen] werd disen somer in Prussen mit gewalt komen, unsern orden zu verdreiben. [...]

[2.] Ich erfar, der Kg. hab eynen gutlichen tag auf St. Johannis [24.6.10], mit meinem gn. H. [Deutschordenshochmeister Friedrich von Sachsen] zu handeln, angenomen. Aber ich besorg hirin groiß hinderlist und betrigery: zum irsten, daß er damit itz auf des Reichs tag zu Augsborg also vil gelympfs will scheppen, daß die ksl. Mt. mit den stenden des Reichs sich genugen laisse und nichtz wider sein perschoin zu tun besliessen, auch daß sich mein gn. H. darauf verlaiß und zum crig ungeschickt sey. Aber wenn die futrung im feld angehet, wirt der Kg. in synem furnemen vort wollen faren, wo es im der almechtig Got umb syner lb. muter willen nicht verstoret. [...]

[3.] Ich erfar ganz warlich, daß die Kgg. von Hungern und Polen mit merklichem fleiß an underlaiß wider meinen gn. H. hart bey Bebstlicher Hlkt. arbeiten, und ir protector arbeit darin mit solicher muhe, als ob die sach sein eygen weher, und unser ordensprotector wirt von unserm gemeynen protector [Kardinal Raffaele Sansoni Riario] verlaissen. Ist villeicht die scholt, daß die Polen groiß gelt geben und wir nichtz. Ich besorg, dyweil dem Babst mehe an den Kgg. ist gelegen dan an meinem gn. H., so werden die Polen iren willen behalten und dan mein gn. H. wollen dringen, bebstlichem bevel folg zu tun. Wo nicht, werden sey die gewalt understen furzunemen. Das Got genediglichen wend. [...]

Nr. 206 Deutschordenshochmeister Friedrich von Sachsen an den Generalprokurator des Deutschen Ordens an der Kurie, Dr. Johann von Kitzscher

[1.] Verunglimpfungen des Deutschen Ordens durch polnische Gesandte an der Kurie; [2.] Eintreffen der Gesandten zum Kg. von Polen, dessen Kriegspläne gegen den Orden, Abfertigung von Gesandten zum Reichstag; [3.] Auftrag zur Erlangung eines Vermittlungsangebots des Papstes; [4.] Weisung zu entsprechenden Sondierungen beim polnischen Protektor an der Kurie; [5.] Widerruf der vorgesehenen Gesandtschaft zum Papst.

ohne Ort, 27. März 1510 (mitwochen nach palmarum)

Berlin, GStAPrK, XX. HA, OF 26, pag. 287-289, Kop.

[1.] Hat am 26. März (gestrigs tags) Dr. Kitzschers (nicht vorliegendes) Schreiben erhalten, in dem dieser seine Zufriedenheit mit der Entsendung einer Gesandtschaft zum Papst bekundet und zugleich die Schmähworte übermittelt, mit denen die polnischen Gesandten den Deutschen Orden beim Papst verunglimpft haben.

[2.] Am späten Abend des 24. März (nesten suntag palmarum vorgangen) sind die Gesandten des Ks. und der Reichsstände hier eingetroffen und haben am 25. März (vergangen montag) gemäß beigefügter (nicht vorliegender) Abschrift über die ihnen vom Kg. von Polen erteilte Antwort berichtet. Daneben sie uns sunderlich underricht, weß grosen puchs [= hochmütige Prahlerei] und draw [= Drohung] die Polan getan, als wue die sach auf angesatzten tag nicht endlich vertragen, das sie uns und unsern orden uberzihen wolden, iren willen zu erlangen. Er hat deshalb Gesandte zum gegenwärtigen Reichstag geschickt mit dem Ersuchen, Ks. und Reichsstände sollten den Papst bitten, den anberaumten Tag (am 24. Juni in Posen) ebenfalls zu beschicken.

[3.] Nachdem aber seiner Hlkt. die zeit etzwas kurz, das sein Hlkt. von Rom aus nicht wol schicken mugen, das sein Hlkt. in teutschen landen eynen oder zweien prelaten bevelh teten, die ksl. Mt. und stende anzeigen werden, solichen tag zu besuchen, und sunderlich, das zwei breve, eins an Kg. von Polan, das ander an uns, als aus eigner bewegnus [ergehen sollen], in welichen uns beiderseit geboten, wue die handlung nicht gutlich auf angesatzten tag vortragen ader zu weitern gütlichem ader rechtlichem austrag verfaßt, das alsdann soliche breve unsern beider seiten geschickten in endung des tags uberantwort würden. In welichen wir von beiden teylen gefordert, unser oratores gen Rom als umb Martini [11.11.10] ader weynachten [25.12.10] zu schicken und unser gebrechen mit recht ortern und austragen und nichts gewaldigs gegeneynander üben ader vornemen. Und was hierinnen unsern geschickten von ksl. Mt. und den stenden des hl. Reichs begegnen wirt, haben wir ynen bevolhen, euch neben diesem unserm brief zu schreiben. Demgemäß möge Dr. von Kitzscher sich nach Kräften bemühen, besagte Breven zu erwirken und, wu von Rom aus nicht zum tag geschickt würd, uns solichs zu schicken. Wollen wir damit geparn, wie vorsteht.

[4.] Wue auch solichs von ksl. Mt. und dem hl. Reich nicht gebeten würde, söhen wir vor gut an, das ir mit dem cardinal regius [Friedrich Jagiello?], der Polen protector, geredt hettet, als ob an euch gelanget, wue die sachen auf dem tag zu Pozenau nicht gütlich vortragen, das die cron fürhett, den orden zu uberzihen. Solichem widerstand zu tun, befliessen wir uns umb hulf bei ksl. Mt. [und] andern unsern Hh. und freunden ym Reich, daraus sich blutvergiessen cristlichs volks ursachen mocht. Solichs zu verkomen, hettet ir gedacht, das es dermaß, wie oben angezeigt, durch soliche breve zu verkomen sein solt aber [= oder] durch ander wege, die ir euch mit yme zu underreden und zu voreynigen hett etc., als dann unser protector [Kardinal Raffaele Sansoni Riario] und er solichs zu gleich bieten möchten. Wenn Dr. von Kitzscher es für nützlich hält, soll er dem Kardinal die empfohlene Verehrung von 100 Dukaten geben.

[5.] Zettel: Wird die geplante Gesandtschaft nach Rom nicht abfertigen, außerdem gemäß Dr. von Kitzschers Empfehlung die unwahren Bezichtigungen von polnischer Seite bis auf weiteres auf sich beruhen lassen.

Nr. 207 Deutschordenshochmeister Friedrich von Sachsen an den Meister in Livland, Wolter von Plettenberg

[1.] Rückkehr der Reichsgesandtschaft zum Kg. von Polen, dessen Drohungen gegen den Deutschen Orden, Bitte an Ks. und Reichsstände um Beschickung des Schiedstages in Posen; [2.] Aufforderung zur Teilnahme an den dortigen Verhandlungen sowie gegebenenfalls zur miltärischen Unterstützung des Ordens; [3.] Fürsprache beim Ks. zugunsten Plettenbergs in Sachen Regalienleihe.

Rochlitz, 30. März 1510 (sonnabint am hl. osterabint)

Kop.: Berlin, GStAPrK, XX. HA, OF 24a, pag. 475-476; Ebd., OF 26, pag. 290-291 (Datum: montag in osterheyligen tagen [1.4.10]).

Druck: Arbusow, UB, Nr. 803 (Datum: 1. April 1510).

[1.] Am 24. März (nestvergangenen palmtag) sind die Gesandten des Ks. sowie der Kff. und Ff., nämlich Dr. Veit von Fürst und Dr. Johann Küchenmeister,1 eingetroffen und haben die beiliegende Antwort des Kg. von Polen2 auf ihr Anbringen überbracht. Daneben uns vermelt, was grosen puchens und drau die Polan sich haben lasen vernemen, alzo wue die sachen nicht auf angesatzten tag vortragen würden, wolten sie uns und unsern orden uberzihen, iren willen zu erlangen. Dorauf haben wir auf den reichstag geschickt, zu sollicitirn, das der tag von unserm H. Ks. und den stenden des hl. Reichs statlich beschickt werde. Dergleichen wir uns von Bebstlicher Hlkt. und der kgl. wird zu Hungern zu gescheen auch versehen, auch lasen bitten, wo sich der tag an ende ader an weyter verfassung enden würd und die cron Polan uns zu beweldigen vornümen, uns und unsern orden mit statlicher hulf nicht zu verlasen. Was uns unser geschickten dorauf für antwurt einbrengen, wollen wir euch nicht verhalten.

[2.] Ersucht den Meister, seine Gesandtschaft zusammen mit denjenigen Vertretern, die aus Preußen geschickt werden, zum 23. Juni (abint Johannis baptiste) nach Posen zu beordern, auch euer sachen alzo anstellen, wo aus den gütlichen handeln nichts und die gebrechen nicht weyter zu rechte verfast würden, das ir uns auf unser furter ansynnen, wo wir vermerken, das die cron Polan unsern orden zu uberzihen wider al unser gleichmessig erbitten, so gehort und furter gehort sol werden, vornemen, mit aller euer macht irem gewaltigen vornemen uns helfen widerstant zu tun und sonderlich darnach schicken, das ir uns nach dem tage, so es die notdorft erheyschet, palt 300 ader 400 pferde gegen Preussen schicken konnet. Er selbst wird sich während des Posener Tages in Sagan in seinen Erblanden, 18 Meilen von Posen entfernt, aufhalten, um seinen Gesandten für eventuelle Rückfragen zur Verfügung zu stehen, und sich im übrigen so verhalten, das wir die cron zu gewaltigem vornemen nicht ursachen, wollen sie aber solchs uben, demselben mit hülf unser Hh. und freunde und andern statlichen widerstant tun.3

[2.] Wir haben auch euer sachen unsern geschickten, mit ksl. Mt. die regalien belangende zu handelen, befolen. Und was ursachen uns bewegen, das wir nicht in eigener person den reichstag besuchen, wollen wir euch bey nester unser botschaft nicht verhalten.

Nr. 208 Deutschordenshochmeister Friedrich von Sachsen an die Regenten des Deutschen Ordens in Preußen, Bf. Günther von Samland, den Großkomtur Simon von Drahe und den obersten Marschall Gf. Wilhelm von Isenburg

Rochlitz, 1. April 1510 (montag in osterheiligen tagen)

Orig. Pap. m. S.: Berlin, GStAPrK, XX. HA, OBA Nr. 19272 (Vermerk auf der Rückseite: Ist alles geregistriert).

Kop.: Ebd., OF 24a, pag. 382-383 (Vermerk vor dem Stück: Nota montags nach dem sontag misericordias domini [15.4.10] ist volgende schrift den regenten von meynem gnst. H., dem hoemeister, durch Andres von Gerstenberg zukomen).

Kurzregest: Joachim/Hubatsch, Regesta 2, Nr. 19272.

(Der erste Teil fast wörtlich wie in Nr. 207.) Ersucht darum, daß Bf. Gunther von Samland in warnung sitzen wolde, geschickt, angesatzten tag [in Posen am 24. Juni] neben andern darzu verordenten zu besuchen. Georg von Eltz sowie zwei Vertreter der Landstände und der Städte sollen ebenfalls erscheinen. Man möge auch alle originalia, die beyeinander und man vor dieser zeit zu Presla in diesem handel hat wollen gebrauchen, lasen vidimiren und die mit dahin brengen, nachdem die originalia unsers bedenkens nicht gut an den ort zu füren. Die Adressaten sollen außerdem das beiliegende Schreiben an den Meister in Livland (Nr. 207) übermitteln, auch unserm vorigen bevelh nach unser schloß mit vict[u]alien, pauung und ander notdurft, dieweil wir uns auf diese handlung nicht genzlich verlasen dürfen, versorgen.

Nr. 209 Deutschordenshochmeister Friedrich von Sachsen an Hg. Georg von Sachsen

ohne Ort, 19. April 1519 (freitag nach misericordia domini)

Berlin, GStAPrK, XX. HA, OF 26, pag. 299-300, Kop.

Ist erfreut über Hg. Georgs Heimkehr und sein Wohlbefinden. Dieser hat sicherlich von Heinrich von Miltitz, den er zu Hg. Georg und anderen auf den Reichstag nach Augsburg geschickt hat,1 die Antwort erfahren, die der Kg. von Polen den Abgesandten des Ks. und der Reichsstände auf ihr Vorbringen gegeben hat. Eine Beratung mit dem Hg. hierüber, die persönlich oder zumindest durch eine Gesandtschaft erfolgen sollte, erscheint erforderlich. Bittet, hierfür Zeit und Ort zu benennen.

Nr. 210 Deutschordenshochmeister Friedrich von Sachsen an den Meister in Livland, Wolter von Plettenberg

ohne Ort, 1. Mai 1510 (mitwochs am tag Philippi und Jacobi)

Druck: Arbusow, UB, Nr. 815.

Hat kürzlich von seinen Gesandten auf dem Augsburger Reichstag erfahren, daß der Ks. und die Reichsstände einer Beschickung des Tages in Posen zugestimmt haben. Erwartet, daß auch der Papst und Kg. Wladislaw von Ungarn und Böhmen Vertreter entsenden werden. Ersucht ihn deshalb, wie vor kurzem schon einmal, erneut, seine Abgesandten zusammen mit denen aus Preußen abzufertigen, damit sie gemeinsam am 23. Juni (abent Johannis baptiste) in Posen eintreffen. Erwartet selbst täglich die Rückkehr seiner Gesandten vom Reichstag. Wird ihm mitteilen, was diese von dort mitgebracht haben.

Nr. 211 Deutschordenshochmeister Friedrich von Sachsen an Hans von Werthern (sächsischer Rat)

ohne Ort, 17. Mai 1510 (freitag nach exaudi)

Berlin, GStAPrK, XX. HA, OF 26, pag. 311, Kop.

Beauftragt ihn, Gf. Ernst von Mansfeld das beigefügte (nicht vorliegende) Schreiben der Reichsstände zu übergeben und dafür Sorge zu tragen, daß er die Teilnahme am Tag in Posen nicht ablehnt.

Nr. 212 Instruktion Ks. Maximilians für Hartmann von Kirchberg, Koadjutor von Fulda, Gf. Ernst von Mansfeld und Dr. Dietrich von Witzleben zum Schiedstag in Posen

[1.] Vorgespräch mit dem Deutschordenshochmeister; [2.] Vermittlung oder rechtlicher Austrag zwischen den Konfliktparteien auf dem Tag in Posen; [3.] Entschlossenheit des Reiches zur Unterstützung des Deutschen Ordens; [4.] Engagiertes Vorgehen der Gesandten auch bei Abwesenheit der Gesandtschaften des Papstes und Kg. Wladislaws von Ungarn und Böhmen.

Augsburg, 17. Mai 1510

Orig. Pap. m. S. ( p.r.p.s.; a.m.d.i.p.; Gegenzeichnung: Serntein; auf dem Deckblatt: Instructio ksl. Mt. auf den tag kein Posen): Berlin, GStAPrK, XX. HA, OBA Nr. 19276.

Kop.: Wien, DOZA, Preu 394/1, fol. 128-130.

Kurzregest: Joachim/Hubatsch, Regesta 2, Nr. 19276.

Inhaltsangabe: Voigt, Geschichte, S. 382f.

Instruction, was der erwirdig unser und des Reichs F. und lblibra (Pfund) . andechtiger Hartman, administrator des gotzhaus Fuld, unser lb. gemahel, der röm. Kg.in, canzler,1 und die edel, ersam unser und des Reichs lb. getreuen Ernst, Gf. zu Mansfeld, und Dieterich von Witzleuben, lerer der recht, unser oratores und botschaften, von unser, auch Kff., Ff. und stende des hl. Reichs wegen in den irrungen zwischen dem erwirdigen Friderichen, Hg. zu Sachsen, Landgf. in Doringen und Mgf. zu Meissen, hochmaister teutschs ordens, unserm lblibra (Pfund) . oheim und F., und gemainem orden und dem durchleuchtigen F., H. Sigmunden, Kg. zu Polan, unserm lb. oheim und bruder, handlen sollen.2

[1.] Nachdem wir durch unser, Kff., Ff. und stende des hl. Reichs botschaften bey obgemeltem Kg. von Polan angezaigter gebrechen halben handels zu gestaten gehabt, des uns und gemelten Kff., Ff. und stenden gutwillig vorstat und ainen tag auf Johanns zu sonnenwenden gen Posenau schierstkunftig [24.6.10] angesetzt, darauf sollen sich die vorgenannten unser oratores und botschaften zu dem vorgemelten hochmaister gen Leiptzk fuegen, damit sy auf den 13. tag des moneds Junii schierstkunftig daselbst seyen und von im aigentlichen und grundlichen underreden emphahen, was vormals in den berürten irrungen furgenomen und gehandelt worden, desgleichen was ferrer in solhem der notdurft nach auf solhem angesetztem tag zu Bosenau zu handln sey.

[2.] Und wann solhs beschehen ist, alsdann sollen die berurten unser oratores und botschaften gen Bosenau auf den angesetzten tag ziehen, damit sy auf St. Johannstag zu sonnewenden gewislichen da seyen. Daselbs sy unsers Hl. Vater, des Babsts, darzu unsers lb. brueders, oheim und F. Kg. Wladislawen zu Hungern und Beheim rete und botschaften auch finden werden. Und mit denselben sollen sy aintrechtiglichen und samentlich die parteyen zu baiden tailen, wie sich in kraft der obbestimbten abred, auf dem nechstgehalten tag beslossen, gebürt, notdurftiglichen und aigentlichen verhören und alsdann mit allem, ganzem vleis und ernst versuchen, dieselbigen irrungen und spenne durch zimlich maß und mittel guetlichen hinzulegen und sy deshalben entlichen miteinander verainen und zu vertragen, damit weiter aufrur und empörung, so daraus entsteen möcht, verhuet werde, und in solhem nach gelegenhait und gestalt der sachen, so inen ye zu zeiten furfallen und furgehalten wirdet, irem hochstem und besten versteen und rat, auch des obgenannten unsers hochmaisters anzaigen nach das nutzist und best furnemet und tuet. Wo aber die gutigkait, des wir uns doch nit versehen, ye nit stat haben möcht, alsdann sollen die obbestimbten unser oratores und botschaften abermals nach rat und anzaigung des genannten hochmaisters aines entlichen, rechtlichen austrags halben handlen und reden, damit die parteyen abermals vor aufrur und unwillen verhuet werden.

[3.] Wo aber solhs auch nit erlangt werden möcht, alsdann sollen die obberürten unser oratores und botschaften des Kg. von Polen botschaften und gesandten fürhalten und anzaigen, nachdem der teutsch orden teutscher nation und gemainer cristenhait zu aufenthaltung, nutz und gutem gestift und durch die Bäbstlich Hlkt. zugelassen und bestetigt, auch mit sondern gnaden und privilegien fursehen und also loblichen herkomen ist, das uns als röm. Ks., auch Kff., Ff. und gemainden stenden des hl. Reichs in betrachtung desselben, auch das sy sich bisher gegen den unglaubigen in manigfaltig weis dermassen redlichen und wol gehalten und bewisen haben, dardurch gemainer cristenhait merklich nutz und aufnemen entstanden ist, sy zu irem rechten und billikait zu handhaben und nit dermassen dringen zu lassen gebüret und genzlichen gemaint ist.

[4.] Ob auch unsers Hl. Vater Babsts oder unsers lb. oheimen, brueder und Kf. botschaften auf den berürten tag zu Bosenau nit erscheinen würden, alsdann sollen die vorbestimbten unser oratores und botschaften die obgemelten artikel und maynung nichtdestermynder von unsern wegen fürnemen und handlen und in solhem allem daz best und nutzist tun, so euch nach gelegenhait der sachen gut sein bedunkt und die notdurft erfordern wirdet. Was inen auch in solhem begegnet, das sollen sy uns allzeit berichten. Daran tun die gemelten unser oratores und botschaften unser ernstliche maynung und gut gefallen. Geben in unser und des hl. Reichs stat Augspurg am 17. tag des moneds May Ao. etc. im 10., unser reiche des röm. im 25. und des hungerischen im 21. jaren.

Nr. 213 Deutschordenshochmeister Friedrich von Sachsen an den Koadjutor von Fulda, Hartmann von Kirchberg

ohne Ort, 19. Mai 1510 (pentecosten)

Berlin, GStAPrK, XX. HA, OF 26, pag. 311-312, Kop.

Hat aus dem heute eingetroffenen (nicht vorliegenden) Schreiben des Koadjutors ksl. Mt., unsers allergnst. H., gescheft und euer lieb bedenken zu sunderlichem wolgefallen vernomen. Bittet demgemäß, euer lieb wolle sich nichts yrren noch beschweren laßen und ksl. Mt. gescheft nach auf angesatztem tag zu Leipzig uns, unserm orden und aller teutscher nation zu eren und gutem erscheynen und anschließend gemeinsam mit den Gesandten des Papstes, des Ks., des Kg. von Ungarn und Böhmen und der Reichsstände am Tag in Posen am 24. Juni (Johannis baptiste) teilnehmen. Sollte er vom Ks. keine Zehrung erhalten, wird er ihn damit versehen.

Zettel: Überläßt es auf seine Anfrage hin ihm selbst, ob er mit 12, 15 oder 20 Pferden kommen will. Wichtig ist nur, daß er keinesfalls fernbleibt.

Nr. 214 Deutschordenshochmeister Friedrich von Sachsen an den Meister in Livland, Wolter von Plettenberg

ohne Ort, 21. Mai 1510 (dinstag in phingstheiligen tagen)

Berlin, GStAPrK, XX. HA, OF 26, pag. 312-313, Kop.

Druck: Arbusow, UB, Nr. 826.

Seine Gesandten zum Reichstag in Augsburg sind noch nicht zurückgekehrt. Der Papst hat jedoch seinen Legaten auf dem Reichstag (Achilles de Grassis) beauftragt, den Tag in Posen in seinem Namen zu besuchen. Der Ks. und die Reichsstände werden Bf. Ruprecht (recte: Johann) von Regensburg, Hartmann von Kirchberg, Koadjutor von Fulda, Gf. Ernst von Mansfeld und einen Dr. (Dietrich von Witzleben) entsenden, die alle am 13. Juni in Leipzig eintreffen und weiter nach Posen reisen werden. Plant, auch die Räte seiner Vettern und Brüder (der Hgg. von Sachsen) zu gewinnen. Hofft, daß der Meister in Livland gleichfalls Vertreter schicken wird.

Zedula: Wir wissen euch yetz kein sondre neue zeitung des reichstags halben zu schreiben, dann die handlung, die Venediger belangend, ist noch nicht an tag komen. Wie sie aber faren werde, wissen wir nicht. Was uns auch unser geschickten allenthalben einbrengen werden, wollen wir euch nicht verhalten.

Nr. 215 Deutschordenshochmeister Friedrich von Sachsen an Gf. Ernst von Mansfeld

ohne Ort, 23. Mai 1510 (donerstag in der hl. pfingstwochen)

Berlin, GStAPrK, XX. HA, OF 26, pag. 314, Kop.

Ist erfreut über die Mitteilung Hans’ von Werthern, daß sich Gf. Ernst auf das Schreiben der Reichsstände hin gutwillig gezeigt hat. Ersucht ihn demgemäß, am 13. Juni mit 8 oder 10 Pferden nach Leipzig zu kommen, wohin er selbst seine Räte schicken wird, um die Gesandten (zum Tag in Posen) über seinen Konflikt (mit dem Kg. von Polen) zu informieren. Sollte der Gf. von den Reichsständen nicht mit ausreichender Zehrung versehen werden, wird er ihn in einer Weise versorgen, damit es euch unschedlich sein sol.

Nr. 216 Deutschordenshochmeister Friedrich von Sachsen an den Komtur zu Mergentheim, Johann Adelmann von Adelmannsfelden

ohne Ort, 25. Mai 1510 (sonnabends am abent der Hl. Drivaldigkeit)

Berlin, GStAPrK, XX. HA, OF 26, pag. 314-315, Kop.

Da derzeit Dinge geschehen, die für ihn (den Hochmeister) und den Deutschen Orden wichtig sind, ist es dringend erforderlich, daß Adelmann persönlich herkommt. Näheres wird er im Rahmen einer Werbung Burkhards von Seckendorff, Komtur zu Virnsberg, erfahren.

Nr. 217 Deutschordenshochmeister Friedrich von Sachsen an Gf. Botho von Stolberg

ohne Ort, 28. Mai 1510 (dinstag nach trinitatis)

Berlin, GStAPrK, XX. HA, OF 26, pag. 315-316, Kop.

Übersendet die (nicht vorliegende) Weisung der auf dem Reichstag in Augsburg versammelten Reichsstände, sich an den Verhandlungen über die Differenzen des Kg. von Polen mit dem Deutschen Orden zu beteiligen. Ersucht ihn demgemäß, am 13. Juni nach Leipzig zu kommen, um zusammen mit den anderen Gesandten über die Angelegenheit informiert zu werden und anschließend weiter zum Tag in Posen zu reisen. Falls der Gf. von den Reichsständen nicht mit ausreichender Zehrung versehen wird, wird er dies übernehmen.

Zettel: Auch Gf. Ernst von Mansfeld hat sich auf eine entsprechende Aufforderung der Reichsstände hin bereiterklärt, die Reise zu unternehmen. Hofft deshalb, daß Gf. Bodo sich ebenfalls nicht weigern wird.

Nr. 218 Deutschordenshochmeister Friedrich von Sachsen an Hg. Georg von Sachsen

ohne Ort, 2. Juni 1510 (suntag nach corporis Christi)

Berlin, GStAPrK, XX. HA, OF 26, pag. 317-318, Kop.

Am 1. Juni (gestern sonabends) ist sein Kanzler Dr. Dietrich von Werthern vom Reichstag in Augsburg zurückgekehrt mit der Nachricht, daß der Ks. und die Reichsstände Hartmann von Kirchberg, Koadjutor von Fulda, Gf. Ernst von Mansfeld und Dr. Dietrich von Witzleben zum Tag in Posen verordnet haben. Ihre vom Kanzler mitgebrachte Instruktion (Nr. 212) liegt abschriftlich bei. Bittet den Hg., Dr. Witzleben zu ersuchen, am Posener Tag teilzunehmen, zu raten, welche Weisungen den Gesandten gegeben werden sollen, und schließlich seine Räte zum 12. Juni (mitwoch nach Barnabe) zu ihm nach Leipzig zu schicken, um anschließend mit den Ordensgesandten nach Posen zu reisen.

Zettel: Bittet um Rat, ob er sich, wie geplant nach Sagan begeben soll, dieweil die botschaft dermas von ksl. Mt. und den stenden des hl. Reichs gestelt, auch, als uns unser canzler bericht, das Bebstlicher Hlkt. botschaft [Achilles de Grassis] sein zug nach Hungarn und Polan genomen.

Nr. 219 Deutschordenshochmeister Friedrich von Sachsen an Kf. Friedrich III. und Hg. Johann von Sachsen

ohne Ort, 3. Juni 1510 (montag nach corporis Christi)

Berlin, GStAPrK, XX. HA, OF 26, pag. 318, Kop.

Hat beide Hgg. darum gebeten, ihm einige ihrer Räte, insbesondere Dr. (Johann) Monhofer, zur Unterstützung auf dem Tag in Posen zur Verfügung zu stellen. Bittet nunmehr, ihm stattdessen Dr. Henning (Göde) zu schicken, der in besagter Sache schon früher für ihn tätig gewesen ist und sich als zuverlässig erwiesen hat. Dieser möge sich bis zum 14. Juni (freitag nach Barnabe) in Leipzig einfinden und anschließend mit den Ordensvertretern nach Posen reisen.

Nr. 220 Hg. Georg von Sachsen an den Deutschordenshochmeister Friedrich von Sachsen

Dresden, 3. Juni 1510 (montags nach corporis Cristi)

Dresden, HStA, GR, Loc. 9943/22, o. Fol., Konz.

Hat die übersandte Instruktion für die Gesandten des Ks. und der Reichsstände zum Tag in Posen (Nr. 212) erhalten. Da es nötig erscheint, darüber zu reden, beabsichtigt er, am 6. Juni (nechstkomenden donrstag) nach Leipzig zu kommen. Bittet den Deutschordenshochmeister, wenn es dessen Verpflichtungen zulassen, ebenfalls persönlich zu kommen, wenn nicht, wenigstens Räte zu schicken.

4.6.2. Verhandlungen auf dem Schiedstag in Posen

Nr. 221 Deutschordenshochmeister Friedrich von Sachsen an Bf. Günther von Samland und dessen Mitgesandte auf dem Schiedstag in Posen

Rochlitz, 15. Juli 1510 (am tage divisionis apostolorum)

Berlin, GStAPrK, XX. HA, OF 26, pag. 323, Kop.

Hat ihr (nicht vorliegendes) Schreiben mit ihren Überlegungen, wie sie die Verhandlungen (mit den Gesandten Kg. Sigismunds von Polen) beginnen wollen, erhalten und ist damit ganz einverstanden, hört allerdings nicht gern, daß sich die Ankunft des päpstlichen Gesandten (Achilles de Grassis) verzögert. Am 13. Juli (nesten sonnobent) ist der neugewählte Deutschmeister (Johann Adelmann von Adelmannsfelden) hier eingetroffen. Wird diesen so lange bei sich behalten, bis er von ihnen hört, wie die Verhandlungen in Posen verlaufen.1

Nr. 222 Deutschordenshochmeister Friedrich von Sachsen an Bf. Günther von Samland und dessen Mitgesandte auf dem Schiedstag in Posen

Stellungnahme zu den übersandten Vermittlungsvorschlägen der ksl. Gesandten.

ohne Ort, 19. Juli 1510 (freitag noch Margarethe)

Berlin, GStPrK, XX. HA, OF 26, pag. 324-325, Kop.

Bestätigt den Empfang ihres (nicht vorliegenden) Berichts über die Verhandlungen mit den Gesandten des polnischen Kg. Und weren wol geneigt, uns auch nicht liebers, dan das wir mit kgl. wird und der cron Polan ane nochteil unsers ordens freuntlich und wol vortragen worden. Derhalben eur lieb und ander unser geschickten mit den vier vorschlegen unsers gfallens gehalden. Dieweyl wir aber vornemen, das von den ersten zweyen artikeln abgstanden und auf den letzten zweyen ruet, als die sachen rechtlich anzuheften und auszutragen ader auf eyn anzal jare beyzustellen, das die gschickten des Kg. auf vorschlag ksl. Mt. gschickten in bedenken genomen, dorauf ir unser gemüt euch zu vormelden pietet. Wo nu die sachen zu rechtlichem austrage auf die ksl. Mt. sunderlich ader auf sein Mt. und die kgl. wird zu Hungern und Behem semptlich, auf EB Ernst von Magdeburg, EB Johann von Gnesen oder zwei oder vier andere geistliche oder weltliche Kff. oder Ff. im Reich oder außerhalb des Reiches, die der Kg. eynen aber [= oder] zwen dorch sein geschickten mag annemen, dergleichen eur liebe und die unsern geschickten auch zu tun macht haben sollen, [gestellt werden,] ist uns wol leidlich, jdoch, das man sich eyner zeit, in welicher beyd teyl diegenigen unser Hh. und freunde ader yre volmechtigen rete, doreyn gwilliget wirdet, auf eyne benante malstat zu bringen, auch mit wievyl setzen, auch in wievil zeiten ein itzlich teyl sein nottorft sal vorfertigen, dergleichen, das in eyner benanten zeit der rechtlich aussproch von unsern Hh. und freunden ergehe und gschehe vor eynige und nottorftig abred. Konnen auch mit benanter zeit in diser sachen rechtlich erkentnis der auditores rete eyner itzlichen unverdechtlichen universitet erleiden und alzeit zuforderst unsers Hl. Vaters, des Babsts. Ab aber das kegenteyl das recht nicht annemen wold und die geschickten ksl. Mt. und der kgl. wird von Hungern sich flissen, auf eyn anzal jare gutlich anzustellen, wiewol solchs uns und unserm orden wenig frucht villeicht geberen mocht, doch wo solchs mit guter maße gemacht, sold ir dorzu unser auch mechtig sein, so ir befindet, das irs nicht besser machen kondet. Sollen berichten, wie dieses Votum aufgenommen wird, und auch den Rat der Regenten in Preußen einholen. Wo sich auch der tag ader handlung ane weiter vorfassung enden wolde, so wolle sich euer lieb und ander unser geschickten zum rechten, wie vorsteht, erbieten, denn es steht zu hoffen, daß Christus und seine Mutter Maria den Orden in puncto Gerechtigkeit nicht im Stich lassen werden. Wo aber ausserhalben disem allem, wie vorsteht, etwas schwerlichers vorfallen werde, das dem hl. Reich und teutzscher nacion nochteylig mocht ersprissen, so wollet ksl. Mt. geschickten rat dorin pitten, und wo [sie] sich zu raten bschwerten, dan wollet fleissigen, das wir uns, was uns zu tun sein wolle, an ksl. Mt. belernen und in bequemer zeit uns solchs widerumb vernemen lassen.

Nr. 223 Die ksl. Gesandten zum Schiedstag in Posen an Ks. Maximilian

[1.] Ihre Ankunft in Posen, Eintreffen des Vertreters Kg. Wladislaws von Ungarn und Böhmen, Fernbleiben des päpstlichen Orators; [2.] Ergebnis der Befragung der beiden Konfliktparteien; [3.] Annahme zweier Schiedsvorschläge auf Hintersichbringen durch die polnischen Gesandten, Bitte an den Ks. um Hilfe für den Deutschen Orden.

[Posen, Ende Juli 1510]

Berlin, GStAPrK, XX. HA, OBA Nr. 19284, Konz.

[1.] Als euer ksl. Mt. uns zu [gese]tzter tage kegen Posenau, so zwischen kgl. wirde zu Polen an einem und dem hoemeister deutz ordens uf St. Johanstag sonewenden nestverschinen [24.6.10] neben Bebstlicher Hlkt. und kgl. wirde von Ungern und Behmen oratoribus zwischen berurten parteien noch inhalt der instruction, uns darneben ubergeschickt [Nr. 212], gütlichen zu handeln abgefertigt, alzo sein wir mitwuchen noch Johanis [26.6.10] doselbst zu Posenau einkomen und von beiden parteien vil redlicher person, die sie zu sulcher handelung gemechtiget und gefertiget, befunden. Und uf den dritten tag nach uns [29.6.10] ist der Bf. von Presla [Jan Thurzo] von wegen kgl. wirde von Ungern und Behemen einkommen, aber des Babst botschaft [Achilles de Grassis] ist außenbleiben und uns seins außenbleibens keine vermeldung getan. Aber nichtsdesteweniger haben berurte geschickten von uns und dem Bf. von Preslau handeln zu gewarten gewilligt.

[2.] Demnach haben wir beider teil gebrechen schriftlich und mundlich nach aller nottorft gehort, als wir euer ksl. Mt. sulche hiemit ubersenden [Nr. 224]. Daraus wir klar und scheinbar befunden, das die land, so etwan Kg. Casimirus, ditz Kg. vater, dem deutzen orden abgedrungen, dieselbtigen in einem rechten titel besessen, einsteils erkouft, einsteil durch gabe, einsteils mit irem blutvergiesen und swerte von den ungeloubigen mit zulasung Bebstlicher Hlkt. und ksl. Mt. erlangt und das des ordens ungetraue, widerwertige undertan, die wider den orden uber Ks. Friderichs seliger rechtspruch 1 büntnus ufgericht, slos, stet und fleck zerbrochen, zerrissen, verwust und eingenommen. Dieselbten [hat] derselbt Kg. uber vertrege und einungen, so er mit dem orden eingegangen, zu den heiligen gesworen, mit brif und sigel befestiget, wider recht und alle billikeit ufgenommen und darzu den orden mit sweren, harten krigen beleidigt und das land zu Preußen, so er itzunder dadurch eingenommen und noch innehat, [die folgenden ca. 2 Wörter sind wegen einer Beschädigung des Papiers nicht lesbar] [da]durch den orden in einen nichtigen und untuchtigen vertrag und fride 2 gedrungen, den sie aus großer forcht haben annemen und eingehen mussen. Und aus demselbten befunden, das der hoemeister und sein loblicher orden sulchs vertrags, auch entwendung der land beswert.

[3.] Haben wir an demselbten die gutliche handelung angefangen. Es ist uns aber von den geschickten kgl. wirde von Polen sulchs ganz abgeslagen, dergestalt, das sie von widergebung der land, auch von veranderung bemelts vertrags keinen handel erleiden konnen. Und dieweil sie solchs abgeslagen, haben wir andere sunliche wege zu fride und einikeid darin gesucht und vorslagen, einen fridlichen anstand uf 10 ader 15 jar ader einen rechtlichen austrag uf Bebstliche Hlkt., eur ksl. Mt., semptlich und sunderlich, auch uf eur ksl. Mt. und den Kg. von Ungern semptlich und uf einen itzlichen unverdechtigen F. des Reichs. Welche beide wege die geschickten kgl. wirde von Polen, an iren H. zu gelangen laßen, einen hindergang genommen, und was irem Kg. wil gefellig sein ader nicht, dasselbt sall dem hoemeister vermeldet und zugeschriben werden, und uns damit unsern abschid gegeben. Sulchs haben wir eur ksl. Mt. im besten nicht verhalten wollen, und sunderlich, das die geschickten des hoemeisters eur ksl. Mt. von wegen ires H. ufs undertenigst bitten, das eur ksl. Mt. wolte den loblichen orden in iren ufgerichten und gerechten sachen und vornemlich, dieweil sein ftl. Gn. uf euer ksl. Mt. rechts erbutig ist, in gn. schutz nemen und haben. Das wollen wir auch hiemit bei eur ksl. Mt. ufs undertenigst gebeten haben, eur ksl. Mt. wold als ein merer des Reichs und ein handhaber des teutschen adels und ein beschirmer der mutter Gots den berurten teutschen orden nicht verlaßen, den lon von dem almechtigen Got und seyner werden mutter empfaen. So wollen wirs neben dem orden ufs undertenigst verdienen.

Nr. 224 Aufzeichnung der ksl. und reichsständischen Gesandten über die Verhandlungen auf dem Schiedstag in Posen

[1.] Standpunkt der polnischen Gesandten im Konflikt mit dem Deutschen Orden; [2.] Stellungnahme der Vertreter des Hochmeisters mit Darlegung der wechselvollen Beziehungen des Ordens zu Polen bis zum Thorner Frieden von 1466; [3.] Aktuelle Auseinandersetzungen Hochmeister Friedrichs mit Polen; [4.] Unberechtigte Vorwürfe gegen den Orden im Fall Thomas Jodeck; [5.] Vorschläge der Ordensgesandten für eine Vermittlung; [6.] Vorschlag der ksl. Gesandten zu weiteren Verhandlungen auf der Grundlage von vier zentralen Bestimmungen des Thorner Friedens; [7.] Stellungnahme der Ordensgesandten zu diesen Artikeln; [8.] Stellungnahme der polnischen Gesandten; [9.] Vorschlag der ksl. Gesandten für einen zehn- bis fünfzehnjährigen Stillstand; [10.] Hintersichbringen der beiden unterbreiteten Schiedsvorschläge durch die polnischen Gesandten.

[Posen, Ende Juli 1510]

Berlin, GStAPrK, XX. HA, OBA Nr. 19285, 3 Kop.

Kurzregest: Joachim/Hubatsch, Regesta I,2, Nr. 19284.

[1.] Auf solichem tag seint die polnischen geschickten zu uns und dem Bf. von Presla [Jan Thurzo] komen und dise volgende wort ader dergleichen in abwesen des hoemeisters geschickten furgetragen:1

Wie Preußnerland in zwei teil geteilt, ein teyl yn 12 teyl, das do allweg der cron zu Polan zugehorig gewest, und das ander teil, darinne Culmerland gelegen, das Hg. Cunrads von der Mazaw [= Masowien] 2 gewest. Der von den unglaubigen hochlich bestritten, das er ynen widerstand zu tun unvermuigend gewest und derhalben Bebstliche Hlkt., umb cruciatum ausgehen zu lasen, dergleichen den teutschen orden, der auf die zeit genseyt meres gewest, ynen zu hülf zu komen, angezogen. Das dann dermaß und also gescheen, die teutschen Hh. sich dahin gefügt, denen ehegenanter Hg. Cunrad das bestimpt Culmerland gegeben und yren ursprung yrer Hft. davon genomen. Des sie undankpar gewest und volgende dieselben Hgg. von der Mazaw und das reich zu Polan hertiglich bekriget, mannicherlei vertrege aufgericht, der keiner vom orden gehalten und das reich zu Polan so hart bekriget, das sie das Reich zu Polan sechs meil wegs nahe alhie bei Posenau eingenomen und sich alweg in so merglichem unglauben befunden laßen, das das Reich zu Polan durch den mißglauben, so sie zu dem orden zu Preußen und Leiflant getragen, von zweien steten gedrungen wern worden, als nemlich Neugarten [= Naugard] und Kilien-Weißenburg. Die sie umb desselbigen mißtrauens willen zu dem orden getragen, das sie sich aus dem Reich, dieselben zu retten, nicht hetten dürfen begeben und dadurch verlorn. So hette sich auch der ytzige homeister [Friedrich von Sachsen] und die seinen vil unwillens gegen die cron zu Polan geflissen, nemlich die cron zu Polan gegen Bebstliche Hlkt., ksl. Mt. und die Kff. und Ff. des Reichs zu beschweren und den Ks. gegen kgl. irlauchtigkeit in unwillen zu bewegen. So wer auch ain reizung gescheen, des reichs zu Polan undertanen mit cammergericht fürzunemen und in die acht zu brengen und zu erclern etc. Daraus zu vermerken, das sich der orden bisher wider die cron zu Polan alweg alles unguten geflissen.

[2.] Als haben wir bedacht, das solichs des hoemeisters geschickten nicht sey zu verhalten. Und als wir ynen dasselb geoffenbart, haben sie diese volgende underricht uns muntlichen fürtragen laßen:

Als die polnischen rete fürgetragen, das das preusche land in zwei teil geteilt etc. und ein teil in 12 teil, das alweg der cron zu Polan zugehorig gewest, und yn dem andern Culmen gelegen, das dem orden von Hg. Cunrad aus der Maßaw gegeben, göben sie uns dise underrichtung, das war wer, das preusische land in zwei teil geteilt, das ein teil in 11 teil. Das der cron zu Polan nye, sunder vor der zeit, ehe der orden des orts komen, der heiden gewest und das yn dem andern teil Culmen gelegen, das Hg. Cunrads gewest, und das Hg. Cunrad von den heiden schwerlichen bestritten und bekriget, das er sich derselben nicht hette ufhalten mügen, und einen hoemeister [Hermann von Salza]3, der auf die zeit zu Ackers [= Akkon] genseit meres gewest, umb hülf angerufen. Der yme auch zu hülf komen und mit hülf des teutschen adels von der beschwerd der unglaubigen geholfen, und das Hg. Cunrad dem orden dasselbt land gegeben, das doch der zeit in gewalt der heiden gewest und der orden mit großer beschwerd von denselben heiden, als solichs die cronica tet anzeigen, bekomen und erlangt und volgende die gebeude, die noch des orts weren, mit hülf des teutschen adels aufgericht. Und wiewol Hg. Cunrad des fals ein cleine gabe getan, nachdem er solichs in seiner gewalt nicht gehabt, so wer doch der orden alweg gegen demselben Hg. Cunrad und seinen nachkomen, wie volgend solt gehort werden, dankpar gewest. Und dieweil Hg. Cunrad sampt der cron zu Polan von solicher beschwerd erlöst und entpunden, hette ynen und yren nachkomen vil mehr gezimbt, gegen dem orden dankpar zu sein. Es mocht auch wol mit warheit geredt werden, das sich alweg zwischen dem orden und Hgt. zu Mazaw guter wille erhalten. Es hette sich auch der loblich orden von demselben lande die heiden, die zu der zeit in Preußen gewest, so das Hgt. bekriget, zu vertilgen understanden und 53 jar mit denselben heiden gearbeit und gestriten und in derselben zeit mit hülf des teutschen adels dieselben land ganz mit großer, schwerer mühe und blutvergissen erobert und zum glauben gekart. Und nach endung der 53 jaren, als sie die preuschen land genzlich geruglich innegehabt, hetten die brüder des ordens nach ausweisung irer statut weiter die unglaubigen zu vertilgen und mit den Litauen, die auf die zeit auch in heidenischen glauben gewest, angefangen zu streiten und vil großer und schwerer krig gehabt und mit hülf des teutschen adels Saimaten [= Samaiten] ganz erobert und ein großen teil des litauischen landes an schlossen, stetten und flecken eingenomen, gepaut und bevestigt, als solichs noch vor augen wer. Es weren auch auf die zeit die Polan und Mazawer von denselben Litauen, die do die Tatern zu hülfe gezogen, vilmal bestritten und uberzogen worden und den orden umb hülf gegen dieselbigen ungläubigen angezogen. Die ynen alweg zu hulf komen und von solicher beschwerd erlöst und also der orden, das reich zu Polan und das Ft. in Mazaw in gutem willen gegeneinander gestanden, bis solang die Polan ein ungläubigen großfürsten zu Litauen4 zu eynem Kg. aufgeworfen, dem die alden wunden, so yme zu Litauen von dem orden entstanden, nicht geheilet und wider den orden mit hülf der ungläubigen Behmen und Tatern schwere krige erhoben, den orden unversehlich uberzogen, merglichen schaden zugefugt. Des sich der orden zu were gestellt, den Kg. mit seinen helfern ausgetrieben, die land zu Polan, wie angezeigt, in der kegenwere bei sechs meilen hie nahe bei Posenau eingenomen und das reich zu Polan und das Hgt. auf die zeit geschwecht und ganz unmechtig gemacht, das seiner gewalt nymmer zu fürchten gewest.

Als wer der Kg. zu der zeit fur das consilium zu Costenz5 gezogen und beclagt, das der orden wider die unglaubigen und nicht wider die cristen zu streiten gestift und gewidemt wer. Des unangesehen so hette der orden yme als eim cristlichen Kg. vil landes abgewonnen, gebeten, mit dem orden zu verfügen, soliche abgedrungene land widerzugeben. Auf solich des Kg. clag wer das consilium bewegt worden, dem orden zu gebieten, dieselbten land widerzugeben. Das also an krig und schwertschleg gescheen, dem Kg. zu Polan Saimaiten, Litauen und Polan alsbald widergeben. Wolt Got, das sich die Polan dergestalt auch erkennten und das sie die land des ordens, die sie mit vil wenigerm recht, dann der orden die yren innegehabt, inhaben, widergöben. Als wer der Kg. von Polan an solicher widergebung nicht gesetigt gewest und yme ein vermeinte neue forderung wider die land Pomerellen, Culmen und Michelau, das dieselben dem reich zu Polan solten zustendig sein, fürgenomen und abermals große krig wider den orden erhoben, zuletzt dieselbigen gebrechen auf die Kgg. zu Hungarn und Behmen zu entscheiden gestalt. Weliche Kgg. dem orden durch iren spruch berurte land zugesprochen. Uber solichen spruch hette er abermals derselbten land halben krieg ereugt, die auch aufgenomen und mechtig in Ks. Sigmunt gestalt, der abermals durch seinen spruch den vorigen sprüchen der Kgg. zufall gegeben und becreftigt. An welichem spruch der Kg. von Polan auch ungesetigt gewest und abermals neue krige erhoben, die dann zu Thorn gericht und ein ewiger frid gemacht,6 darinnen sich der Kg. berurter land genzlichen verzihen, begeben und zu den heiligen geschworn. Und zu der zeit des vilfäldigen unglaubens, so der Kg. beweist, hat yme der orden nymmer glauben wollen, sunder die lande, als stete und der adel, hetten sich neben ime verschreiben müssen, yme in solichem seinem krige nymmer beholfen zu sein. Das yme abermals in vergessen komen und einen neuen krig angefangen, der dann zu Prisca [= Brest] bericht mit neuer verzicht derselben land.7

Als wer ein zeitlang zwischen dem orden und dem reich zu Polan fried gewest, bis solang des ordens ungetreue undertanen an all ursach wider den orden aufgestanden und zu des ytzigen Kg. vater8 komen und yne angezogen, sie anzunemen. Als wer er anfangs des verpüntnus, mit dem orden eingegangen, seiner eide und phlicht eingedenk gewest und denselben des ordens undertanen irs gesynnens abgeschlagen. Es were aber der Kg. durch bose eingebung angehalten, solichs nicht zu wegern, sunder anzunemen und die große macht und nutz fur seinen eid zu setzen und zu achten, dann er solt betrachten, das yme solichs on schwertschlege an einicherley unkosten zu seinen handen queme etc. Damit er sich wider vertrege, eid und pflicht hette bewegen laßen und die ungetreuen Preussen aufgenomen und dadurch schwere krige, in das 14. jar werende, erhoben.9 In welicher zeit derselbt Kg. Naugart [= Naugard] und die andern stete auch verlorn. Ab aber solichs aus des ordens verursachen dargeflossen ader des Kg. unzimliche handlung, hetten wir zu ermessen.

[3.] Das aber ir H., der homeister, sich auch vil unzimlicher handlung wider die Kgg. von Polan solt geflissen haben, beten sie, diese des homeisters unschult zu vermerken. Und wer nicht on, das der hoemeister in eingang und annemung des homeisterampts beschwert gewest, in den ewigen friede dergestalt zu bewilligen und gegen den verstorbnen Kg. [Johann Albrecht], solichs zu andern, freuntlicher und dinstlicher weis gesucht und auf yre person selbst erkentnus in den cardinal [Friedrich Jagiello], alle in Got verscheiden, in den Kg. von Hungarn und Behmen [Wladislaw II.], in den ytzigen Kg. [Sigismund], auf die zeit Hg., gestelt. Es wer aber von berürten Kgg. ungeacht gewest und den homeister gegen Bebstlicher Hlkt. und ksl. Mt. beschwert, in gestalt, als solt der homeister sich des wegern, das er zu recht und zu billikeit zu tun schuldig, und von Bebstlicher Hlkt. ein breve, vast beschwerlich, an den hoemeister ausgangen, erlangt. Daraus der homeister geursacht wer worden, sich auch gegen Bebstlicher Hlkt. und ksl. Mt. zu entschuldigen, und hette derhalben seine oratores und vor nye an beide heupter geschickt, bei Bebstlicher Hlkt. seins gemüts anderung erlangt. Daraus auch diser tag hergeflossen. Aus dieser bericht wir zu vermerken hetten, welich teil das ander beschwert und unzimlich zu rede gesetzt hette.

[4.] Als aber ferner gemelt were, das wider des ordens undertanen solt anreizung sein bescheen, dieselben zu beclagen und in die acht zu brengen, das würd villeicht auf Thomas Judicke [= Jodeck], der die von Danzig in die acht hett [gebracht], gedeut.10 Solichs wurd yrem H., dem homeister, und allen den seinen wider billich aufgelegt, dann der homeister, dergleichen di seinen hetten desselben menschen keine kunde, vil weniger, das sie yme hülf zu seinem furnemen bezeigen solten. So wüste auch keiner, was forderung ader zuspruche derselbt Thomas Judicke zu den von Danzke hette.

[5.] Und als dieser handel nach der lenge gehort und besichtiget, haben wir die geschickten des homeisters als clegere, was für mittel dem homeister und seinem orden leidlich weren, uns zu vermelden, [gebeten]. Darauf haben sie uns diese volgende artikel, hernach verzeichent, eröffent und zu verstehen gegeben:

Zum ersten, zu versuchen, dieweil aus furgebrachten händeln clar befunden, das kgl. irlauchtikeit zu den landen Preussen, Pomerellen, Culmen und Michelau keine gerechtigkeit nicht gehabt ader noch hette und die mit unrecht dem orden abgedrungen, das er dieselben land als ein cristlicher Kg. dem orden wolt widergeben, in ansehung, das er derselben wenig ader gar nichts genösse ader gebrauch, und wolde der vertrege und eynigung, in maßen etwan zu Thorn im jar, so man geschrieben, 1436, dergleichen zu Prisca kurz darnach aufgericht, geleben.

Zum andern, so dies nicht mocht erlangt werden, das alsdann dem orden das preusische land, darzu doch kein Kg. forderung gehabt, eingereumt und wider uberantwurt werde und das sich der orden der andern dreier lande Pomerellen, Michelau und Culmen verzihe und das die obangezeigten vertrege, zu Thorn und Prisca aufgericht, ausserhalb des artikels der dreier land widerumb verneuet würden.

Zum dritten, so solichs nicht wolt angenomen werden, das alsdann von rechtlichen wegen auf Bebstliche Hlkt., ksl. Mt., sämptlich und sunderlich, auf Kff., auch sämptlich und sunderlich, ader auf einen iglichen F. ym Reich zu stellen gehandelt würde, doch dergestalt, das sich kein teil zu dem andern in mitler zeit keins argen nicht versehen noch befaren dörfe.

Zum letzten, so dieser obgeschribner artikel keiner wolt angenomen werden, das dieser unwill yn einen funfzehenjärigen bestant gefürt, dergestalt, das der Kg. den homeister ader seine nachkomen der dreier artikel, zu schweren, zu dienen und halben teil der Polan yn orden zu nemen, unangezogen ließe und das der homeister die andern artikel, in dem ewigen fried11 begriffen, unangefochten ließ.

[6.] Und als wir in der handlung sovil vermerkt, das die geschickten kgl. wird zu Polan nicht gewilligt gewest, die land, so dem orden abgedrungen, aller ader einsteils widerzustellen, haben wir aus dem vertrag, der do der ewig fried genant wirt, vier artikel ausgezogen, darauf unsers ansehens der sachen merern teyl haftung bestehe, und davon mit den parteien zu handeln understanden:

Erstlich, als in berurtem ewigem fried gemelt würde der eid, so ye zu zeiten ein zukomender homeister dem Kg. zu Polan schweren und tun solde etc.

Zum andern, das ein homeister, ausgescheiden den Babst, keinen andern H., dann allein ein Kg. zu Polan fur seinen H. erkennen solt etc.

Zum dritten, das ein homeister Polan zu gleicher zale mit den Teutzschen hinfurter in orden einnemen soll, auch in des ordens ampt zugleich die Polan mit den Teutschen versehen.

Zum vierden, das ein homeister zu allen malen, so das in namen eins Kg. zu Polan begert würd, mit aller macht seins ordens und wider alle und iegliche, nymands ausgescheiden, dem Kg. hülf und beistant tun solt etc.

[...] Diese vorgeschriebne artikel haben wir, die geschickten, des homeisters geschickten furgehalten und begert, uns irs gemüts und was sie bedachten, darinnen auf zimlickeit, dem orden treglich, zu meßigen, uns zu vermelden.

[7.] Darauf uns antwurt begegent, das die vorgemelten artikel diser ganzen sachen lasten auf ynen trügen und weren dem homeister und seinem orden dermaßen beschwerlich, das sie ungezweifelt, wir wurden an sie nicht begern, solichem des ordens beschwerlichem und unbillichem furnemen zu vervolgen, als sie auch des in yren einbrachten schriften weiter bericht getan hetten und zu merer der sachen bericht uns diese underrichtung getan:

Der homeister möcht den begerten eyd, im ewigen fried begriffen, eren halben in ansehung, wie er und sein orden ksl. Mt. und dem hl. Reich als F. des Reichs zugetan, nicht tun, dann iuramentum non debeat esse iniquitatis vinculum [CIC, Liber sextus I,4,1].

Auf den andern artikel hetten sie bericht geben und begrünt fest, wie ytz nest gemelt.

Auf den dritten artikel hetten sie vermelt, Polan yn den orden zu nemen wer wider alle yre eide und pflicht, so sie in iren statuten gelobt und geschworn. Auch betröffe solichs nicht allein den orden, sunder den adel und ritterschaft teutscher nacion gemeinlich, denen sie, die geschickten, zu nachteil nichts zu begeben hetten.

Auf den vierden artikel, der dinste halben, sagten des homeisters geschickten, das der artikel zuvil gemein und an alle maß gestellt were, derhalben sie dene aus ursachen, ym ersten artikel angezeigt, nicht bewilligen mochten. Aber doch, wue wir, ksl. Mt. und kgl. wird zu Hungarn geschickten, in den vorgemelten artikeln ynen anderung verschaffen würden, die dem homeister und seinem orden mit ichte treglich sein mochten, alsdann wolten sie sich anderer mehr beschwernus weiter vernemen lasen. Hetten sie ires H., des homeisters, besunder bevelh und wolten auch ksl. Mt. zu gehorsamer, underteniger erzeigung und kgl. wird zu Hungarn zu wilfarung sich alles pillichen wesen berichten lasen und ganz und williglich vervolgen.

[8.] Aus angezeigtem bericht der beschwernus des ordens hetten wir, ksl. Mt. und kgl. wird [Wladislaw II. von Ungarn und Böhmen] geschickten, ursachen empfangen, uns mit den geschickten reten kgl. wird zu Polan der vier artikel halben zu underreden. Und als wir mit ynen gehandelt, uns, in den artikeln uf zimliche, billiche wege zu mitteln, zu vergünstigen, haben sie in bedenken genomen und uns mit antwurt begegent:

Unsers fürnemens und handlung trügen sie befremdens, dann dasselbte wer dieser tagberaumung ganz zu entgegen und ungemeß, dann diser tag wer von kgl. wird zu Polan keiner andern gestalt angenomen, dann der zuversicht, wir würden den homeister und orden gütlich berichten und underweisen, sein unbillichs widersetzens und aufhalt uber kgl. wird vilfältig, gutlich erfordern abzustellen und den fußstapfen seiner vorfarn, wie der contract des ewigen frids clerlich vermelt, volzihung zu tun. Als sie auch in namen kgl. wird, den homeister und den orden, wie vorgemelt, gütlich zu underrichten, beten, dann unser furnemen in den angezeigten vier artikeln ader auch in allem dem, das in dem ewigen frid begriffen, eyniche anderong ader meßigung zu tun, were irem H. ganz unleidlich, wosten ader wolten auch derhalben nichts handeln, mit bette, den homeister und orden gutlich zu underrichten, wie vor etc.

[9.] Solichs, wie vorgemelt, haben wir, ksl. Mt. und kgl. wird zu Ungarn geschickten, des hoemeisters und ordens geschickten also angesagt. Die haben sich darauf erboten, wie wir euer ksl. Mt. zugeschrieben haben. So haben wir auch der sachen zum besten furgeschlagen, ein zeit lang, nemlich 10 ader 15 iar, der sachen zu gutem willen und gedult zu stehen.

[10.] Solichs, auch des homeisters rechterbieten haben die geschickten kgl. wird zu Polan, an iren H., den Kg., gelangen zu laßen, angenomen und zugesagt, wes in dem yres H., des Kg., gemüte sein werd, sol dem homeister zugeschrieben werden. Und haben uns darauf unsern endlichen abschied gegeben.

4.6.3. Nachakten zum Posener Schiedstag

Nr. 225 Deutschordenshochmeister Friedrich von Sachsen an Ks. Maximilian

ohne Ort, 11. August 1510 (sontag nach Laurenti)

Berlin, GStPrK, XX. HA, OF 26, pag. 335-336, Kop.

Ist durch Hartmann von Kirchberg, Koadjutor von Fulda, über dessen Plan informiert worden, an den päpstlichen Hof zu reiten. Aus der übersandten Handlung zu Posen (Nr. 224) kann der Ks. ersehen, das ich noch mitsampt meinem orden in beschwerung stehe und die kgl. wird zu Polan bisher mir und meynem orden zu nachteil Bebstlicher Hlkt. vilmals hat besuchen laßen. Bittet deshalb den Ks., den Koadjutor anzuweisen, dem Papst die Beschwerung des Deutschen Ordens darzulegen. Ab auch Sein Hlkt. von kgl. wird zu Polan mir und meinem orden zu nachteil angesucht wurde, das sein Hlkt. hinder euer ksl. Mt. sich in nichts begeben wollen, angesehen, das ich mich eurer ksl. Mt., dem hl. Reich und gemeiner ritterschaft teutscher nacion zu eren und gut in dise beschwerung, darin ich stehe, begeben hab. Zudem möge der Ks. den Deutschen Orden schützen, falls der Kg. von Polen gegen diesen Gewalt ausübt.

Nr. 226 Deutschordenshochmeister Friedrich von Sachsen an den Landkomtur an der Etsch, Heinrich von Knöringen

ohne Ort, 11. August 1510 (sontag nach Laurenti)

Berlin, GStAPrK, XX. HA, OF 26, pag. 331-333, Kop.

Am 30. Juli (dinstag nach Jacobi) sind seine Gesandten vom Tag in Posen zurückgekehrt und haben eine Zusammenfassung der dortigen Verhandlungen (Nr. 224) sowie ein Schreiben an den Ks. (Nr. 223) mitgebracht. Bittet Knöringen, beides dem Ks. auszuhändigen.

Und nachdem der handel zu diser zeit darauf steht, das kgl. wirde zu Polan uns zuschreiben will, ab sein kgl. wirde der notel eins ader keins annemen will, als nemlich ein anstand ein anzal jar, als 15 ader 16, ader das recht, das wir alweg vor Bebstlicher Hlkt. [und] ksl. Mt. haben konnen und noch wollen leiden, ob sein kgl. wird das alles abschlaen würd, welichs wir, alsbalt uns seiner kgl. wird gemüte zukumbt, seiner ksl. Mt. ane seumen nicht verhalten wollen, und uns und unsers orden mit gewalt nötigen, das alsdann sein ksl. Mt. uns und unsern orden schützen und fur gewalt handhaben wellen, angesehen, das sein ksl. Mt. uns alweg zu weysen sollen haben und das wir uns mitsampt unserm orden seiner Mt. zu eren, dem hl. Reich und gemeiner teutscher nation zu gut in dise beschwerung als seiner Mt. gehorsamer, underteniger F. begeben haben.

Der Koadjutor von Fulda, Hartmann von Kirchberg, hat mitgeteilt, er beabsichtige, den Ks. aufzusuchen und sich anschließend an den päpstlichen Hof nach Rom zu begeben. Ersucht Knöringen, den Ks. zu bitten, sich durch den Koadjutor beim Papst dafür einzusetzen, daß dieser nicht auf Betreiben des Kg. von Polen etwas zum Nachteil des Deutschen Ordens bewilligt.

Dankt dem Ks. dafür, daß er dem Koadjutor als Gegenleistung für die Reise nach Posen 960 rh. fl. (des Augsburger Reichsanschlags?) erlassen hat.1

Nr. 227 Deutschordenshochmeister Friedrich von Sachsen an den Koadjutor von Fulda, Hartmann von Kirchberg

ohne Ort, 11. August 1510 (sontag nach Laurenti)

Berlin, GStAPrK, XX. HA, OF 26, pag. 334-335, Kop.

Hat durch seine Gesandten von den Bemühungen des Koadjutors um die Belange des Deutschen Ordens auf dem Tag in Posen erfahren, auch von dessen Bereitschaft, in Kürze zum Ks. und zum Papst zu reisen und dort für den Orden tätig zu werden. Von den Gesandten hat er zudem die Handlung in Posen (Nr. 224) erhalten, außerdem einen Brief an den Ks. (Nr. 223) bzw. die Reichsstände mit der Bitte, diese an die Adressaten zu übermitteln. Dankt dem Koadjutor für seine Bemühungen, auch wenn dieser auf der Heimreise nicht zu ihm gekommen und persönlich mit ihm gesprochen hat. Hat den Landkomtur an der Etsch, Heinrich von Knöringen, beauftragt, Bericht und Brief dem Ks. zu übermitteln und ihn um Weisungen für die Reise des Koadjutors zum Papst zu bitten (Nr. 226). Nach der Rückkehr aus Rom wird er dem Koadjutor seinen Einsatz vergelten.

Nr. 228 Deutschordenshochmeister Friedrich von Sachsen an EB Uriel von Mainz

ohne Ort, [11. August 1510]1

Berlin, GStAPrK, XX. HA, OF 26, pag. 336-337, Kop.

Übersendet die Handlung des Tages in Posen (Nr. 224), die er von den Gesandten des Ks. und der Reichsstände bekommen und auch dem Ks. zugestellt hat. Sobald er vom Kg. von Polen dessen Meinung zu den beiden Vermittlungsvorschlägen erhalten hat, wird er EB Uriel informieren. Bittet diesen, sich der Sache des Ordens anzunehmen, angesehen, das wir ksl. Mt., dem hl. Reich und gemeiner ritterschaft teutscher nacion zu eren und gut uns mit unserm orden in dise beschwerung gegeben. Sollte der Kg. von Polen trotz des fortwährenden Rechtserbietens des Ordens Gewalt anwenden, möge sich der EB bei den Reichsständen dafür einsetzen, daß der Orden Schutz erhält.

Nr. 229 Deutschordenshochmeister Friedrich von Sachsen an den Meister in Livland, Wolter von Plettenberg

ohne Ort, 4. September 1510 (sonnabend am tag exaltacionis sancte crucis)

Druck: Arbusow, UB, Nr. 874.

Hat dem Papst, dem Ks. und dem EB von Mainz als Vertreter der Kff. und Reichsstände die Handlung in Posen (Nr. 224) übersandt und dermaszen bestalt, das wir hoffen, unserm und unsers ordens handel dinstlich sal sein. Am 2. Februar 1511 (nehst komend purificationis Marie) wird in Augsburg oder Worms erneut ein Reichstag stattfinden, den er beschicken will, wenn bis dahin die in Posen begonnene Vermittlung nicht ohnehin beendet ist, da er auf das dortige Bedenken vom polnischen Kg. keine Antwort erhalten hat. Falls sie doch noch eintrifft, wird er sie Wolter von Plettenberg übermitteln und weiter mit dessen Rat handeln, damit diese Angelegenheit zum Wohl des Ordens abgeschlossen werden kann.

Anmerkungen

1
 Der Deutschordenshochmeister Friedrich von Sachsen war Ende Mai 1509 persönlich auf den Reichstag nach Worms gekommen und hatte um Unterstützung in seiner Auseinandersetzung mit Polen gebeten. Die Reichsstände hatten daraufhin die Abfertigung einer Gesandtschaft zu Kg. Sigismund von Polen beschlossen, die am 23. Dezember 1509 in Krakau eingetroffen war. Ihr gehörten Dr. Veit von Fürst als Vertreter des Ks. und Dr. Johann Küchenmeister als Beauftragter der Reichsstände an. Vgl. Heil, Reichstagsakten 10, Nr. 298-300; Voigt, Geschichte Preußens, S. 370-373, 376; Matison, Politik, S. 439-444.
1
 Am 1. April 1510 erhielt Seinsheim von Hochmeister Friedrich den Auftrag, am Tag in Posen teilzunehmen, doch kam es dazu aus unbekannten Gründen nicht. Vgl. Limburg, Hochmeister, S. 161.
1
 Diese Datierung ergibt sich aus Nr. 206 [2.], wo ebenfalls von einer möglichen polnischen Attacke gegen den Deutschen Orden für den Fall eines Scheiterns des Posener Schiedstages am 24. Juni die Rede ist.
1
 Im Exemplar OF 26 fehlen die Namen der beiden Gesandten.
2
 Berlin, GStAPrK, XX. HA, OF 24a, pag. 383-385, Kop. (lat.; Überschrift: Eyngeschlossene antwort, zo ksl. Mt. und des Reichs botschaften von den Polen begegnet).
3
 Zu den Vorbereitungen Hochmeister Friedrichs auf den Tag in Posen vgl. Matison, Politik, S. 447-451.
1
 Miltitz wurde am 28. März 1510 (donerstag nach palmarum) zum Reichstag abgefertigt. Berlin, GStAPrK, XX. HA, OF 26, pag. 287.
1
 Mit Schreiben aus Augsburg vom 4. Mai 1510 wies Ks. Maximilian Hartmann von Kirchberg an, sich mit anderen ksl. Räten zum Tag nach Posen zu begeben und dort gemäß Instruktion in den Differenzen zwischen dem Kg. von Polen und dem Deutschordenshochmeister zu handeln. Dafür werde er ihm nach seiner Rückkehr 400 rh. fl. zahlen. Falls seine Zehrungskosten höher sein sollten, werde ihm der Hochmeister den Rest erstatten. Wien, Hofkammerarchiv, Gedenkbuch 17, fol. 416, Kop.
2
 Das an Kg. Sigismund von Polen gerichtete ksl. Kredenzschreiben für die drei Gesandten, ausgestellt in Augsburg am 20. Mai 1510, in Berlin, GStAPrK, XX. HA, OBA Nr. 19277, Kop.; Kurzregest: Joachim/Hubatsch, Regesta 2, Nr. 19277, das am 21. Mai 1510 in Augsburg ausgestellte Kredenzschreiben der Reichsstände in Berlin, GStAPrK, XX. HA, OBA, Nr. 19279, Kop.; Bamberg, StA, Hst. Bamberg, Geheime Kanzlei Nr. 6, fol. 173, Kop.; Kurzregest: Joachim/Hubatsch, Regesta 2, Nr. 19279.
1
 Aufgrund des langen, letztlich vergeblichen Wartens auf das Eintreffen des päpstlichen Gesandten konnte mit den Verhandlungen in Posen erst am 3. Juli begonnen werden. Ihr Verlauf ist anhand einer lateinischen Handschrift polnischer Provenienz ausführlich dargestellt bei Liske, Zjazd w Poznaniu w roku 1510. Die verschiedenen Stellungnahmen der Gesandten des Hochmeisters Friedrich von Sachsen sowie der polnischen Delegierten sind in deutscher Sprache wiedergegeben bei Hirsch/Töppen/Strehlke, Scriptores Rerum Prussicarum, S. 270-288, eine verkürzte Fassung davon bei Schütz, Historia Rerum Prussicarum, fol. 432a-440b. Die Namen der Gesandten Kg. Sigismunds von Polen nennt der Bericht des Danziger Sekretärs Ambrosius Storm aus Posen vom 7. Juli 1510, gedruckt bei Biskup, Acta, Nr. 231. Zum Posener Tag und seinen Ergebnissen vgl. auch Forstreuter, Ordensstaat, S. 40-45; Voigt, Geschichte Preußens, S. 383-387; Matison, Politik, S. 458-474; Dies., Lehensexemtion, S. 237 Anm. 161; Sach, Hochmeister, S. 58-61; Goldberg, Zwanzig Jahre, S. 14-16; Biskup, Zjazd w Posnaniu 1510; Ders., Ordensland, S. 501.
1
 Urteil Ks. Friedrichs III. vom 5. Dezember 1453 im Rechtsstreit zwischen dem Deutschen Orden und dem Preußischen Bund. Regest: Eibl, Regesten 24, Nr. 185. Vgl. Biskup, Zusammenbruch, S. 431-433.
2
 Zweiter Thorner Friede von 1466.
1
 Zum folgenden Abriß der Beziehungen zwischen dem Deutschen Orden und Polen vgl. Labuda, Entstehung; Biskup, Blüte; Ders., Zusammenbruch.
2
 Reg. 1199-1247.
3
 Reg. 1210-1239.
4
 Wladislaw II. Jagiello, 1377-1401 Großfürst von Litauen, ab 1386 Kg. von Polen.
5
 1414-1418.
6
 Erster Thorner Friede vom 1. Februar 1411. Druck: Weise, Staatsverträge 1, Nr. 83.
7
 Friede von Brest vom 31. Dezember 1435. Druck: Ebd., Nr. 181.
8
  Kg. Kasimir IV., 1447-1492.
9
Der Dreizehnjährige Krieg 1454-1466.
10
1496 verklagte der Großkaufmann Thomas Jodeck Danzig vor dem Reichskammergericht, doch wies die Stadt die Vorladung zurück mit dem Argument, sie sei nie Glied des Reiches gewesen, sondern anerkenne nur den Kg. von Polen als ihren Herrn. Daraufhin verhängte Kg. Maximilian am 5. Juni 1497 die Reichsacht gegen Danzig. Sie wurde erst am 4. August 1515 wieder aufgehoben. Vgl. Wermter, Reichsacht; E. Hoffmann, Danzigs Verhältnis, S. 12-38; Borchardt, Danzig und Elbing, S. 70-75; Simson, Geschichte, S. 342f.
11
Zweiter Thorner Friede vom 19. Oktober 1466. Druck: Weise, Staatsverträge 2, Nr. 403 (lat. Originalfassung); Weise, Thorner Vertrag (dt. Übersetzung mit inhaltlichen Erläuterungen).
1
 Vgl. zu diesem Schreiben Knöringens Antwort vom 4. September 1510, Nr. 697.
1
 Das Schreiben dürfte gleichzeitig mit demjenigen an Hartmann von Kirchberg (Nr. 227) verfaßt worden sein.