Reichstagsakten Mittlere Reihe. Reichstagsakten unter Maximilian I. Band 11. Die Reichstage zu Augsburg 1510 und Trier/Köln 1512 bearbeitet von Reinhard Seyboth

Nr. 239 Kf. Friedrich III. von Sachsen an Hg. Wolfgang von Bayern

Empfehlung, dem Ks. die Tat Wolfs von Freyberg schriftlich darzulegen.

Augsburg, 6. Mai 1510

München, HStA, KÄA 1963, fol. 198, Orig. Pap. m. S.

Hat Hg. Wolfgangs (nicht vorliegendes) Schreiben mit dem Bericht über die durch Wolf von Freyberg gegen ihn verübte mutwillige Tat sowie der Bitte um Rat und Hilfe erhalten. Wiewol wir auch von cleinem rat und wenig unser rete bey uns haben und mit merklichen gescheften alhie beladen, so wollen wir doch euer lieb zu freuntlichem gefallen unser bedenken nit verhalten. Und ist der meynung, wu es euer lieb gefellig, so sehen wir für gut an, das euer lieb die sache mit notturftiger bericht, wie euer lieb wol zu tun weyß, in schriften an ksl. Mt., auch die stend des Reichs het gelangen lassen. Dann solt zuvor mit ksl. Mt. davon gehandelt werden und ir Mt. würd daraus vermerken, das es dafür gehalten, als solt die handlung mit irer Mt. verhengnus fürgenomen sein, des wir uns doch nit vermuten, und sonderlich, das euer lieb mit den ungnaden bey ksl. Mt. angesehen und sich dann auch dermassen nit befynden, so hat euer lieb zu achten, zu was nachteyl es ir gereichen würd. Wann aber die schrifte bescheen, so mag aus ksl. Mt. antwurt wol ermessen werden, warauf irer Mt. gemüt deshalb ruhet. Ist als ein guter Freund gerne bereit, Hg. Wolfgang in dieser Angelegenheit zu unterstützen. Datum aus dem ksl. reichstag zu Augspurg am montag nach dem sontag vocem jocunditatis Ao. etc. decimo.

Nr. 240 Hg. Wolfgang von Bayern an Hg. Wilhelm IV. von Bayern und dessen bei ihm in Augsburg befindliche Mitvormünder

Lichtenberg, 19. Mai 1510 ( hl. pfingsttag)

München, HStA, KÄA 1963, fol. 67, Orig. Pap. m. S.

Da seine (Hg. Wolfgangs) Räte bereits aus Augsburg abgereist sind, möge Hg. Wilhelm sich dort bei Ks. und Reichsständen dafür einsetzen, daß gegen Wolf von Freyberg und dessen Helfer gemäß dem Landfrieden und der Reichsordnung verfahren und er in die Acht erklärt wird. Dies sollte noch vor der Abreise des Ks. und der Stände geschehen, was diese seinen Räten bereits zugesagt haben.

Nr. 241 Kf. Friedrich III. von Sachsen an Hg. Wolfgang von Bayern

[1.] Weiterleitung von Hg. Wolfgangs Schreiben an den Ks.; [2.] Verzögerte Abreise Kf. Friedrichs aus Augsburg.

Augsburg, 21. Mai 1510

München, HStA, KÄA 1963, fol. 74, Orig. Pap. m. S.

[1.] Hat Hg. Wolfgangs (nicht vorliegendes) Schreiben in Sachen Wolf von Freyberg heute den Reichsständen übergeben. Die solch schrift alsbald ksl. Mt. rete behendet, mit anzeige, den ksl. Mt. ferrer fürzutragen und unterteniglich zu bitten, sich dermassen in diser bosen sach zu erzeigen, danne seiner Mt. mißfallen vermarkt werde. Das die ksl. rete also angenomen und wir uns versehen, das uf heut oder morgen [22.5.10] antwurt gefallen soll. Wird ihm diese übersenden.

[2.] Wäre auch gerne bereit, Hg. Wolfgangs Angebot, zu ihm zu kommen und als sein lb. freund freuntlich unterrede und ergetzlickeit zu halten, anzunehmen. So haben wir doch bis auf die zeit unsern abschied bey ksl. Mt. nit erlangen mogen, dann ksl. Mt. gedenkt, uns in dem abschied [Nr. 125] alhie und in andern iren sachen zu geprauchen und zu verschicken, wie euer lieb aus irer Mt. schrift [liegt nicht vor] alhie vernemen werd, derhalb freuntlich bittend, euer lieb wolle uns unsers aussenpleibens halb entschuldigt und des kein mißfallen haben, dann wir sind willens, mit Gots hilf in kurz wider in diese art [= Gegend] zu komen. Alsdann wollen wir bey euer lieb erscheinen, freuntlich ergetzligkeit mit ir zu haben, wie yetzo solt gescheen sein. [...] Datum aus dem ksl. reichstag zu Augspurg am dinstag in der hl. pfingstwochen Ao. domini 1510.

Nr. 242 Ks. Maximilian an Wolf und Albrecht von Freyberg

Augsburg, 28. Mai 1510

München, HStA, KÄA 1963, fol. 62a, Kop.

Hat gehört, daß sie Michael Haidenbücher auf der Reichsstraße ergriffen und nach wie vor gefangenhalten. Hat nach eingehender Erörterung dieser Angelegenheit mit den hier auf dem Reichstag versammelten Reichsständen beschlossen, sich Haidenbücher übergeben zu lassen und Kommissare zu bestellen mit dem Auftrag, den schwebenden Konflikt zwischen Hg. Wolfgang von Bayern und den beiden Freyberg gütlich beizulegen. Fordert sie demgemäß auf, ihm Michael Haidenbücher zu überstellen und sich an dem Vermittlungsverfahren der ksl. Kommissare zu beteiligen.

Nr. 243 Ksl. Achtbrief gegen Wolf von Freyberg

Augsburg, 20. Juni 1510

München, HStA, KÄA 1963, fol. 98, Orig. Perg. m. S. ( p.r.p.s.).

Ks. Maximilian bekundet, Wolf von Freyberg habe Hg. Wolfgang von Bayern wider die kgl. Reformation, die Goldene Bulle und den Wormser Landfrieden mutwillig die Fehde erklärt, etliche seiner Untertanen und Verwandten auf der freien Reichsstraße gefangengenommen und halte diese noch immer in Verwahrung. Dadurch seien er und seine Helfer der Acht und Aberacht sowie der anderen im Landfrieden genannten schweren Strafen verfallen. Gebietet allen Reichsuntertanen, Wolf von Freyberg, seinen Helfern und Anhängern keinerlei Unterstützung zu gewähren, vielmehr nach ihnen suchen zu lassen und, falls sie gefaßt werden, Hg. Wolfgang unverzüglich Recht gegen sie zu gestatten.1

Anmerkungen

1
 Zum Fortgang des Verfahrens gegen Wolf von Freyberg ab September 1510 vgl. die Aktenstücke bei Krenner, Landtagshandlungen 18, S. 229-276.