Reichstagsakten Mittlere Reihe. Reichstagsakten unter Maximilian I. Band 11. Die Reichstage zu Augsburg 1510 und Trier/Köln 1512 bearbeitet von Reinhard Seyboth
Nr. 359 Ksl. Goldmünzprivileg für Worms
Augsburg, 26. März 1510
Worms, StadtA, Abt. 1 A I, Nr. 680, Orig. Perg. m. S. ( a.m.d.i.p.; Gegenzeichnung: N. Ziegler).
Druck: Joseph, Münzen von Worms, S. 78f.
Ks. Maximilian bekundet, daß er Worms aufgrund der vielfältigen treuen Dienste, die es seinen Vorfahren am Reich und insbesondere ihm selbst geleistet habe, erlaubt habe, eine Münzstätte zur Herstellung von Goldmünzen einzurichten und dort Goldmünzen zu prägen, die auf der einen Seite den Reichsadler mit der Umschrift Sub umbra alarum tuarum protege nos (vgl. Ps. 17,8) und auf der anderen den Titel und das Wappen von Worms zeigen. Sie sollten nach Gehalt, Gewicht und Aufschnitt den Goldmünzen der rheinischen Kff. entsprechen, nach deren Nadel gemacht sein und newnzehenthalben grad feins und olloy halten, auch derselben guldin hundert und siben schön ausbereit und gleich gestuckhelt, auf anderthalb Cölnisch mark geen. Bei der Münzherstellung solle Worms dieselben Rechte und Freiheiten genießen wie die Kff. am Rhein. Allerdings sei auch sehr darauf zu achten, daß keine falschen Goldmünzen in Umlauf kommen, die der kftl. Goldmünzordnung nicht entsprechen und leichter oder im Wert geringer sind. In diesem Fall wäre diese Begnadung gänzlich verwirkt und Worms würde sein Recht zur Prägung von Goldmünzen für immer verlieren. Gebietet allen Reichsuntertanen unter Androhung seiner und des Reichs schweren Ungnade und einer Strafe von 100 Goldmark, Worms im Gebrauch dieses Rechts nicht zu beeinträchtigen und seine Goldmünzen bei allen Geschäften gleichwertig denen der Kff. zu behandeln.