Reichstagsakten Mittlere Reihe. Reichstagsakten unter Maximilian I. Band 11. Die Reichstage zu Augsburg 1510 und Trier/Köln 1512 bearbeitet von Reinhard Seyboth

Speyer, 4. November 1511 – 26. März 1512

Regest: Krebs, Protokolle des Speyerer Domkapitels, S. 318, 320f., 327f., 330-332.

4. November 1511 (Nr. 3354): Laut schriftlicher Mitteilung Pauls von Liechtenstein will der Ks. die Sache mit Landau bis zum nächsten Reichstag aufschieben. Bf. (Philipp) hat ein Schreiben an den Ks. entworfen mit der Bitte, sin gnaden die stat Landauw als sin onerloßte pfand gnediglich widder zuzustellen. Das Domkapitel billigt dieses Schreiben.1

7. November 1511 (Nr. 3369): Das Domkapitel empfiehlt, die Gegenschrift gegen das Ausschreiben der Stadt Landau zurückzuhalten, bis man sieht, wie die Handlung auf dem Reichstag (in Augsburg) verläuft.

8. November 1511 (Nr. 3376): Die zum Bf. verordneten Domherren berichten, daß dieser der Empfehlung des Domkapitels, die Schrift an den Ks. und die Gegenschrift an die Stadt Landau einstweilen zurückzuhalten, zustimmt. Auf eine Vertretung des Domkapitels beim Reichstag legt der Bf. großen Wert, da dort über die Lösung (Landaus aus der Verpfändung) verhandelt wird und er gemäß seinem Eid ohne Einwilligung des Domkapitels keine Lösung akzeptieren darf.

15. November 1511 (Nr. 3381): Der Domherr Martin Gotzman erhält drei Monate Urlaub, um bei Paul von Liechtenstein Erkundigungen wegen des kommenden Reichstags einzuziehen.

5. Februar 1512 (Nr. 3456): Der Domherr Martin Gotzman hat sich in Augsburg wegen des kommenden Reichstags erkundigt und erfahren, daß dieser bis zum 1. März verschoben worden ist.

12. Februar 1512 (Nr. 3464): Es wird ein (nicht vorliegendes) ksl. Mandat verlesen, worin dem Bf. unter Androhung einer Strafe von 20 Goldmark und großer Ungnade geboten wird, die am Reichskammergericht anhängige Sache mit Landau bis zum nächsten Reichstag ruhen zu lassen (Nr. 1249). Das Domkapitel rät, dem Reichskammergericht mitzuteilen, das s. g. also ungnad zu vermyten stilsten wolt, doch unbegeben sins rechten, in hoffnung, k. mt. werd sich bedencken und etwan ime rechts gedyen lassen.

13. März 1512 (Nr. 3482): Propst (Erpho von Gemmingen) und Scholastikus werden auf Bitte des Bf. nach Udenheim deputiert, um zu beraten, was wegen Landau auf dem nächsten Reichstag in Trier gehandelt werden soll.

16. März 1512 (Nr. 3484, 3485): Philipp von Flersheim, Sänger, der durch den Bf. zum Reichstag nach Trier verordnet ist, erhält Urlaub für die Dauer der Versammlung. Der Bf. bittet erneut, ihm für den Reichstag Meister Hieronymus (Friesbach, Speyerer Syndikus) zur Verfügung zu stellen, der über die Landauer Angelegenheit Bescheid weiß.

24. März 1512 (Nr. 3492): Beschluß, was die Abgesandten des Domkapitels zum Ks. in Sachen Landau vorbringen sollen. Verordnet werden der Propst, der Dechant, der Scholastikus und (David) Göler.

26. März 1512 (Nr. 3497, 3500): Der Königspfründner Eberhard Senft erhält Urlaub und wird gebeten, sich beim Ks. in den Angelegenheiten des Hst. einzusetzen. Hat sich dazu erboten. Gemäß dem Rat des Bf. und des Dechants (Heinrich von Helmstatt) sollen dem Bf. von Gurk und dem ksl. Kanzler Serntein bei ihrem Eintreffen 20 Malter Hafer, ½ Fuder Wein und etliche Fische geschenkt werden.

Anmerkungen

1
 1510 hatte sich das Speyerer Domkapitel geweigert, Bf. Paul von Chur, den Bruder des ksl. Sekretärs Niklas Ziegler, als Koadjutor zu akzeptieren. Darüber verärgert, begann Ks. Maximilian damit, die Versuche der Stadt Landau, sich der Pfandherrschaft des Speyerer Bf. zu entziehen, zu unterstützen. Am 19. April 1511 stellte er in Gengenbach eine Urkunde aus, in der die Aufhebung der Pfandschaft gegen Zahlung von 5000 pfd. h. ausgesprochen wurde. Da dieser Betrag aber nicht der vollen Pfandsumme von 37 500 pfd. h. entsprach, der Ks. zudem offensichtlich auch besagte 5000 pfd. h. nicht an Bf. Philipp entrichtet hatte, stellte dieser die Rechtmäßigkeit der Pfandlösung in Frage. Zum Ganzen vgl. Brenner, Pfandschaft, S. 122-127; J. G. Lehmann, Urkundliche Geschichte, S. 91f.; Remling, Geschichte, S. 227f.; Hess, Die Reichsstadt im Spätmittelalter, S. 124f.; Fouquet, Speyerer Bischofswahl, S. 274f.; Friess, Beziehungen, S. 268-270; Rom, Kaiser Maximilian I., S. 187f.; Hölbling, Maximilian I., S. 282f.