Reichstagsakten Mittlere Reihe. Reichstagsakten unter Maximilian I. Band 11. Die Reichstage zu Augsburg 1510 und Trier/Köln 1512 bearbeitet von Reinhard Seyboth
Trier, 5. Juni 1512 (sambstags nach dem hl. pfingstag)
Würzburg, StA, Standbücher Nr. 734, o. Fol., Kop. (Überschrift: Antwort unsers gn. H. von Würzburgs etc. rete uf das ander furtragen H. Adam von Schaumbergs etc. a–, auch zu Trier ubergeben–a [Nr. 1283], darunter: Und ist diese hernachgeschriebne antwort in actis auch nicht verleibt; daneben: vacat nichil).
Geben, um den Ks. nicht über Gebühr zu belasten, auf die unnötig lange Schrift des Vertreters Gf. Wilhelms von Henneberg-Schleusingen folgende kurze Antwort:
Es ist wahr und bekannt, daß sowohl die Vorgänger Bf. Lorenz’ von Würzburg als auch dieser selbst das Geleit bei Mainberg seit Menschengedenken besessen und unwidersprochen in Gebrauch gehabt haben. Ebenso wahr und bekannt ist es, daß Bf. Lorenz das Geleit an diesem und an anderen Orten seines Ft. von Ks. Maximilian und dessen Vorgängern lehensweise als ftl. Regal empfangen hat. Aufgrund dessen muß Bf. Lorenz sein Geleit nicht im Detail gegen die Anfechtungen Gf. Wilhelms rechtfertigten, sondern es genügt, daß er und sein Hst. so lange unbeinträchtigt in dessen Besitz bleiben, bis sie rechtlich davon gewiesen werden. Gf. Wilhelm möge deshalb geboten werden, das würzburgische Geleit bei Mainberg nicht zu beeinträchtigen, da er dies zum einen selbst nie gebraucht hat und zum anderen seine Verleihung durch keinen Lehenbrief nachweisen kann. An den Ks. ergeht nochmals die Bitte, daß er Bf. Lorenz und sein Hst. in gnst. bevelh alzeyt haben und behalten möge.