Reichstagsakten Mittlere Reihe. Reichstagsakten unter Maximilian I. Band 11. Die Reichstage zu Augsburg 1510 und Trier/Köln 1512 bearbeitet von Reinhard Seyboth

Wiesbaden, 1. März 1512

Nürnberg, StA, Rst. Nürnberg, Ratskanzlei A-Laden Akten 4 Nr. 10 1. Mappe, fol. 2, Orig. Pap. m. S. ( p.r.p.s.; c.d.i.p.; Gegenzeichnung: M. Pfintzing).

Zeigt sich erfreut, daß sie auf sein Ersuchen hin als Vertreter Nürnbergs zu dem von ihm zunächst nach Würzburg, dann nach Gelnhausen anberaumten Tag, auf dem der Konflikt zwischen Nürnberg und Mgf. Friedrich von Ansbach-Kulmbach beigelegt werden sollte, gekommen sind. Heute nun hat der Mgf. mitgeteilt, daß er aus verschiedenen Gründen nicht an dem Tag teilnehmen könne und deshalb darum bitte, ihn zu verschieben. Dieser soll nun am 14. März (sontag oculy) auf dem Reichstag in Koblenz oder Trier stattfinden. Ersucht sie, Nürnberg zu veranlassen, eine bevollmächtigte Gesandtschaft dorthin zu schicken. Eine entsprechende Weisung hat er auch an die Mgff. Friedrich und Kasimir gerichtet. Will auf dem Schiedstag alles daransetzen, den schwebenden Konflikt zwischen beiden Parteien beizulegen. Stellt es ihnen frei, ob sie heimkehren wollen oder ob einer von ihnen beiden ihm bis zum Schiedstag nachfolgen möchte.1

Anmerkungen

1
 Mit Schreiben aus Nürnberg vom 20. März 1512 antwortete der Nürnberger Ratsherr Anton Tucher auf ein die Schiedshandlung zwischen den Ansbacher Mgff. und Nürnberg betreffendes (nicht vorliegendes) Schreiben Kf. Friedrichs von Sachsen, der Ks. habe Nürnberg in dieser Angelegenheit zum 25. Februar nach Würzburg geladen. Als die Nürnberger Gesandtschaft dort eingetroffen sei, sei ihr beschieden worden, sie solle nach Gelnhausen kommen. Dort hieß es dann aber, der Ks. sei nach Frankfurt weitergezogen. Deshalb sei die Gesandtschaft wieder heimgekehrt. Zwischenzeitlich habe der Ks. für den 14. März einen weiteren Tag nach Koblenz oder Trier anberaumt, das entsprechende (nicht vorliegende) Ladungsschreiben sei aber erst heute in Nürnberg eingetroffen. Druck: Westphal, Korrespondenz, Nr. 211.