Reichstagsakten Mittlere Reihe. Reichstagsakten unter Maximilian I. Band 11. Die Reichstage zu Augsburg 1510 und Trier/Köln 1512 bearbeitet von Reinhard Seyboth
Antwerpen, 15. Juni 1512
Orig. Perg. m. S. ( p.r.p.s.; a.m.d.i.p.; Gegenzeichnung: Serntein): München, HStA, Rst. Regensburg, Urkunden 1512 VI 15.
Kop.: Ebd., Gemeiners Nachlaß 29, o. Fol.
Druck: Schratz, Urkunden, S. 3-5.
Ks. Maximilian bekundet, Kammerer und Rat von Regensburg hätten durch eine Gesandtschaft auf ihr ksl. und kgl. Privileg zur Prägung von Silbermünzen verwiesen und um die Erlaubnis gebeten, künftig auch Goldmünzen prägen zu dürfen. Gestattet ihnen dies aufgrund ihrer vielfältigen treuen Dienste für Ks. und Reich. Die in Regensburg von den verordneten Münzmeistern und Wardeinen geprägten Goldmünzen sollen auf der einen Seite das Bildnis des hl. Wolfgang und auf der anderen Seite das Regensburger Stadtwappen tragen. Nach Strich, Korn und Grat sollen sie den Goldmünzen der Ff. von Bayern entsprechen und keinesfalls geringer sein. Bei der Prägung sollen Kammerer und Rat getreulich und redlich gefarn und handlen, dardurch der kaufman und meniglich dabey besteen muge und der gemain man damit nit betragen, sunder des hl. Reichs eer und der gemain nutz gefurdert werde, und dabei sämtliche Freiheiten und Gerechtigkeiten gebrauchen können, die auch alle anderen Inhaber des Rechts zur Prägung von Gold- und Silbermünzen besitzen. Gebietet allen Reichsuntertanen unter Androhung einer Strafe von 50 Goldmark, Kämmerer und Rat von Regensburg beim Gebrauch dieses Privilegs keinesfalls zu beeinträchtigen.1