Reichstagsakten Mittlere Reihe. Reichstagsakten unter Maximilian I. Band 11. Die Reichstage zu Augsburg 1510 und Trier/Köln 1512 bearbeitet von Reinhard Seyboth

Augsburg, 3. Juni 1510

Wien, HHStA, RK, Maximiliana 22 (alt 15b) 1510 Juni, fol. 8a-9a, Konz.

Hat sich auf dem Reichstag zu Augsburg intensiv darum bemüht, den Konflikt zwischen den Hgg. von Sachsen und EB Uriel von Mainz wegen Erfurt, einiger dortiger Bürger, der Eiderneuerung und anderer Dinge gütlich beizulegen, ist jedoch aus verschiedenen Ursachen und Hinderungsgründen nicht zum Ziel gelangt. Hat deshalb aus ksl. Machtvollkommenheit und mit Rat verschiedener Reichsstände einen Abschied erstellt (Nr. 158), diesen den Streitparteien eröffnet und Bf. Lorenz und Gf. Michael zu Kommissaren verordnet. Weist sie an, alle beteiligten Parteien, d. h. die Ff. von Sachsen und Mainz, Bm. und Rat von Erfurt sowie die besagten Bürger aus Erfurt, zu einem bestimmten Termin an einen gelegenen Ort zu laden und gemeinsam mit den Gesandten der Kff., von denen jeder auf ihr Ersuchen hin einen Rat als Beistand schicken wird, zu versuchen, eine gütliche Einigung zwischen den Streitenden herbeizuführen oder, wenn dies nicht möglich ist, den Konflikt durch einen Rechtsspruch zu entscheiden. Und ob die parteyen nichts clagen oder furbringen wolten, das ir alsdann euch aller irrtum, so sich zuschen inen hyen und wider halten, eigentlich erkundigen und bey welichem tayl ir vergwaltigung, nödigung oder entsetzung fynden wurdet, dieselben in unserm namen abschaffen, auch, wie ire den handel gefunden habt, furderlich an uns gelangen lassen sollent, damit wir, wie sich geburt, weyter darin handeln mogen. Ersucht sie, zur Verhütung weiteren Aufruhrs diese Kommission zu übernehmen.1

Anmerkungen

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 Mit Schreiben aus Augsburg vom 23. Juni 1510 gebot der Ks. Bf. Lorenz und Gf. Michael nochmals und bevollmächtigte sie, alle in den Vermittlungsvorschlägen genannten Parteien zusammenzurufen, sie zu verhören und gütlich miteinander zu vergleichen oder – falls dies nicht möglich sein sollte – eine rechtliche Entscheidung zu treffen. Wien, HHStA, RK, Maximiliana 22 (alt 15b) 1510 Juni, fol. 66a-67a, Konz.