Reichstagsakten Mittlere Reihe. Reichstagsakten unter Maximilian I. Band 11. Die Reichstage zu Augsburg 1510 und Trier/Köln 1512 bearbeitet von Reinhard Seyboth

Augsburg, 20. Juni 1510

Augsburg, StadtA, Literalien Personenselekt Ks. Maximilian I. Fasz. 1, fol. 169, Orig. Perg. m. S. ( p.r.p.s.; Gegenzeichnung: Serntein).

Ks. Maximilian bekundet, er habe dereinst aufgrund der vielfältigen Dienste Bf. Matthäus’ von Gurk, Dompropst zu Augsburg, für Ks. und Reich diesem und seinen Eltern die Augsburger Stadtsteuer verschrieben. Sie sollten diese nach Ablauf der Zeit, in der sie an den ksl. Rat und Reichskammerrichter Gf. Adolf von Nassau-Wiesbaden verschrieben gewesen sei, eine Zeitlang erhalten als Abschlag auf die Schulden, die er (der Ks.) bei Bf. Matthäus gemacht habe. Verspricht nunmehr der Rst. Augsburg, daß er nach Beendigung der Zahlung an Bf. Matthäus und dessen Eltern die Augsburger Stadtsteuer nicht erneut irgendjemandem verschreiben, sondern sie gegen eigene Quittung in die ksl. Kammer fließen lassen werde. Sollte die Stadtsteuer aus Unwissenheit dennoch wiederum vergeben werden, so sei dies kraftlos und der Rst. Augsburg an ihrer vorliegenden Begnadung gänzlich unschädlich.1

Anmerkungen

1
 Zu den Hintergründen dieser Deklaration vgl. Böhm, Augsburg, S. 366.