Reichstagsakten Mittlere Reihe. Reichstagsakten unter Maximilian I. Band 11. Die Reichstage zu Augsburg 1510 und Trier/Köln 1512 bearbeitet von Reinhard Seyboth
Augsburg, 14. Juli 1510
Druck: Lünig, Reichs-Archiv 13, S. 1521f.; Hirsch, Münz-Archiv, S. 213f.
Teildruck: Moser, Reichs-Stättisches Hand-Buch, S. 60.
Ks. Maximilian bekundet, daß Kempten um das Recht zum Prägen von Gold- und Silbermünzen gebeten habe, und zwar die Goldmünzen nach Korn, Grat und Gewicht gleich denen der Kff. am Rhein, die Silbermünzen so, daß drey einen fl. rh. [wert sind] und der einer vier kreuzer, und zwey kreuzer und dann pfening und heller, alle gemäß der in Kempten gängigen Währung und in Wert und Güte entsprechend den von anderen umliegenden Städten geschlagenen Münzen. Gewährt der Stadt in Anbetracht ihrer bisherigen und künftigen treuen Dienste für Ks. und Reich das Recht zum Prägen von Goldmünzen, die auf der einen Seite das Reichswappen mit der Umschrift Moneta nova aurea civitatis Campidunensis, auf der anderen Seite das Bildnis des Hl. Magnus mit der Schrift Sanctus Magnus episcopus tragen, nach Schwere, Strich und Korn, Nadel, Grat, Gehalt und Gewicht den Goldmünzen der rheinischen Kff. entsprechen und gemäß deren Goldmünzordnung hergestellt sind. Die Silbermünzen sollen den darauf angegebenen Wert haben. Alle Münzen sind von ehrbaren, redlichen Münzmeistern herzustellen, und es ist mit ihnen so zu verfahren, daß der Kaufmann mit ihnen bestehen kann und der gemeine Mann nicht betrogen wird. Gebietet allen Reichsuntertanen unter Androhung seiner und des Reiches schweren Ungnade und einer je zur Hälfte in die ksl. Kammer und an Kempten zu zahlenden Strafe von 40 Goldmark, Kempten beim Gebrauch dieser Begnadung nicht zu beeinträchtigen und seine Münzen gleich allen anderen anzunehmen.