Reichstagsakten Mittlere Reihe. Reichstagsakten unter Maximilian I. Band 11. Die Reichstage zu Augsburg 1510 und Trier/Köln 1512 bearbeitet von Reinhard Seyboth

Augsburg, 24. April 1510

München, HStA, KÄA 1244, fol. 43, Orig. Pap. m. S. ( p.r.p.s.; a.m.d.i.p.).

Hans Kopp, Büchsenmeister des verstorbenen Hg. Georg von Bayern-Landshut, hat dargelegt, daß ihm für die Ausübung des Büchsenmeisteramts jährlich 70 rh. fl. verschrieben gewesen sind und er diesen Betrag zu Lebzeiten Hg. Georgs auch immer erhalten hat. Obwohl besagte Verschreibung auch auf dessen Erben lautet und er bei diesen um Zahlung nachgesucht hat, hat er das Geld nicht erhalten und deshalb ihn (den Ks.) um Hilfe angerufen. Ersucht aufgrund der treuen Dienste, die der Büchsenmeister ihm geleistet hat und noch leisten soll, diesem seine Pension auszuzahlen.

[Regensburg, Ende Mai 1510]

München, HStA, Gemeiners Nachlaß 28, fol. 151, Orig. Pap.

Hans Lochinger erklärt, er habe die Oberen des Säcklerhandwerks zu Regensburg mehrfach gebeten, ihm sein erlerntes Handwerk ausüben zu lassen, und sich dabei auch erboten, sein Meisterstück zu machen. Beides wurde ihm verweigert mit der Begründung, er habe vor Anfertigung seines Meisterstücks geheiratet, zudem habe seine Frau ein uneheliches Kind. Hingegen wurde anderen, die außerhalb Regensburgs geheiratet und erst danach ihr Meisterstück gemacht haben, die Ausübung ihres Handwerks durchaus gestattet. Der Ks. hat sich bereits früher in seiner (Lochingers) Sache an den Regensburger Rat gewandt, jedoch ohne Ergebnis. Bittet, auch im Namen seiner Ehefrau und seiner beiden unmündigen Kinder, den Ks. nochmals, die Oberen des Säcklerhandwerks in Regensburg zu ersuchen, ihn, der doch in Regensburg geboren ist und dort sein Handwerk erlernt hat, seinen Beruf ausüben und sein Meisterstück machen zu lassen.1

Anmerkungen

1
 Mit Schreiben aus Augsburg vom 8. Juni 1510 übersandte Ks. Maximilian dem Regensburger Rat Lochingers Supplikation mit der Feststellung, da dieser als ehrbar gelte, ein guter Handwerker sei und sich erbiete, sein Meisterstück zu machen, wäre es unbillig, ihm die Ausübung seines Handwerks zu untersagen. Der Rat solle deshalb beim Säcklerhandwerk in Regensburg nachdrücklich darauf hinwirken, daß Lochinger seinen Beruf wie jeder andere ungehindert ausüben und seine Produkte verkaufen könne. München, HStA, Gemeiners Nachlaß 48, o. Fol., Orig. Pap. m. S. ( p.r.p.s.; a.m.d.i.p.; Gegenzeichnung: Müller). Zum Ganzen vgl. T. Beck, Kaiser und Reichsstadt, S. 78f.