Reichstagsakten Mittlere Reihe. Reichstagsakten unter Maximilian I. Band 11. Die Reichstage zu Augsburg 1510 und Trier/Köln 1512 bearbeitet von Reinhard Seyboth

Worms, 30. Oktober 1510

Worms, StadtA, 1 B 2037/2, pag. 115-125, spätere Kop. (am Schluß der Vermerk Ulrich Arnstetters, Protonotar am Reichskammergericht, daß ihm am 15. November 1510 Philipp Stumpf, geschworener Kammergerichtspedell, mitgeteilt habe, er habe am 12. November in der Judengasse zu Worms dem Juden Meier von Reutlingen ein mit der vorliegenden Abschrift gleichlautendes ksl. Monitorium ausgehändigt, der es dem Rat zu Worms anzeigen wolle.).

Druck: Harpprecht, Staatsarchiv, S. 259-261 (an Worms).

Regest: Andernacht, Regesten, Nr. 3698.

Der ksl. Kammerprokuratorfiskal Dr. Christoph Müller, Lehrer der Rechte, hat dem Reichskammergericht dargelegt, daß die Reichsstände auf dem letzten Reichstag in Augsburg eine Hilfe bewilligt haben. Der Judenschaft im Reich wurde dabei ein sunderer und kleiner anschlag auferlegt, nämlich jedem Mann und jeder Frau über 13 Jahre 2 rh. fl. Der ksl. Waldvogt Michael Reuter und der ksl. Diener Hans Rümelin wurden als ksl. Kommissare mit der Einbringung des Anschlags beauftragt. Trotz aller Bemühungen konnten sie bislang besagten Anschlag von der Judenschaft zu Worms nicht erlangen. Der Fiskal hat deshalb das Reichskammergericht um rechtlich hilf und unser monitorial- und gebotsbrieve empsiglich angerufen und gebeten. Diese wurden entsprechend ausgefertigt. Gebietet demgemäß den Wormser Juden unter Androhung einer Strafe von drei Goldmark, den beiden ksl. Kommissaren besagten Anschlag bis zum 25. November zu bezahlen. Geschieht dies nicht, werden die Juden zum 13. Dezember oder auf den nächstfolgenden Gerichtstag vor das Reichskammergericht geladen, um sich persönlich oder durch einen bevollmächtigten Anwalt zu verantworten. Auch wenn sie nicht erscheinen, wird dennoch nach rechtlicher Ordnung und Billigkeit gegen sie verhandelt.