Reichstagsakten Mittlere Reihe. Reichstagsakten unter Maximilian I. Band 11. Die Reichstage zu Augsburg 1510 und Trier/Köln 1512 bearbeitet von Reinhard Seyboth

Dresden, 30. März 1511 (sontags letare)

Dresden, HStA, GR, Loc. 9132/21, fol. 14a-17a, Konz.

Hat am 24. März (nechstvorgangen montag) durch einen ksl. Boten zwei ksl. Mandate erhalten. In dem einen wird er aufgefordert, zum 1. April mit ganzer Macht gerüstet in Trient unter dem Reichsbanner zu erscheinen (Nr. 754). Beauftragt Pack, dem Ks. durch Niklas Ziegler, falls dieser am ksl. Hof ist, oder in dessen Abwesenheit durch einen anderen vertrauenswürdigen Rat darlegen zu lassen, daß er zwar bereit wäre und sich auch verpflichtet fühle, dem Ks. in dieser Angelegenheit Gehorsam zu leisten, diesem aber schon früher persönlich und durch Gesandte habe darlegen lassen, daß er sich nicht der Lage sehe, mit 20 Pferden, geschweige denn mit ganzer Macht zuzuziehen. aNachdem wir uns nu lange zeit uber das, so wir jerlich von uns geben müssen, alleine der unsern gutwilligen steuer beholfen, darumb wir sie zu keiner andern hulf oder nachreisen bewegen mogen–a. Aufgrund dieser Zwangslage möge der Ks. ihm den Zuzug erlassen. Pack solle allerdings hinzufügen, falls der Ks. wünsche, daß Hg. Georg persönlich zu ihm komme, sei dieser dazu bereit, wenn der Ks. ihm dafür 25 000 fl. zur Verfügung stelle. Im Gegenzug würde er von den Schulden des Ks. bei ihm 30 000 fl. in Abzug bringen und mit einer Anzahl Leute, soweit die 25 000 fl. reichen, zuziehen.

Laut seinem Mandat wünscht der Ks. in Trient auch einen Bericht über das Ergebnis der laut Abschied des Augsburger Reichstags mit den Untertanen zu führenden Verhandlungen in Sachen 50 000-Mann-Heer. Darauf wollest seiner Mt. dise bericht tun, das wir bey uns nicht anders ermessen mögen, wu dieselbig anzal volks von dem hl. Reich mochte erhalden werden, das vil guts domit solte zu schaffen sein, und so die andern stende des hl. Reichs darein verwilligen, was dann uns möglich sein werde, darbey zu tun, des solle bey uns kein mangel erscheinen.

Des weiteren hat der Ks. verlangt, unverzüglich den Augsburger Reichsanschlag zu bezahlen, soweit noch nicht geschehen ist. Darauf wollest ksl. Mt. sagen, sein Mt. habe uf unser undertenigs ansuchen uns denselbigen unsern anslag an unser schult abkürzen lassen, als ungezweivelt sein Mt. sich des zu erinnern und wir mit seiner Mt. versigelten quitanz anzuzeigen haben.

Ist schließlich durch die Äbtissin Hedwig von Quedlinburg, geb. Hg.in von Sachsen, über ein ksl. Mandat und Monitorial informiert worden, in dem sie unter Strafandrohung zur Zahlung des Kölner und des Konstanzer Reichsanschlags (von 1505 bzw. 1507) bis zu einem bestimmten Termin aufgefordert wird. Andernfalls hat sie sich vor dem Reichskammergericht zu verantworten. Dem Ks. ist allerdings bekannt, daß Hg. Georg die Erbvogtei des Stifts Quedlinburg zusteht. Daraus wir auch alzeit geacht und noch achten, uns gebore, alles, was dem hl. Reich von gemeltem stift geschen soll, zu verfolgen. Hat demgemäß den Konstanzer Anschlag in Geld und Truppen für das Stift übernommen, was durch die beiliegenden Quittungen nachweisbar ist.1 Aufgrund seiner nachdrücklichen Bitten hat ihm der Ks. den Kölner Anschlag erlassen und den Augsburger Reichsanschlag (von 1510) von seinen Schulden beim Hg. abgezogen. Sollten die beiden Quedlinburger Anschläge in diese Schuldenreduzierung noch nicht einbezogen sein, so könnte dies nachträglich noch gemacht werden. In Anbetracht dessen soll der Ks. gebeten werden, besagtes Mandat und Monitorial gegen die Äbtissin fallen zu lassen und sie nicht weiter damit zu bedrängen.

Anmerkungen

a
–a Korrigiert aus: Wir hetten auch ein lange zeit von unsern landen keine freye, ledige zins noch eygens aufzuheben gehabt, anders denn was uns von unser getreuen landschaft in ansehung unsers notturftigen oblygens zu unserm enthalt gutwilliglich furgestreckt und geraicht werden. Dieselbigen unser undertanen sein auch dermassen von gelde erschepft, das sie nicht wol vermögen, uns forder einiche hilf, wenig ader vil, mer zu tun.
1
 Protestschreiben Hg. Georgs von Sachsen an Kg. Maximilian gegen die Heranziehung des Reichsstifts Quedlinburg zum Konstanzer Anschlag, Leipzig, 21. Februar 1508. Heil, Reichstagsakten 9, Nr. 840; Nachweis über die Zahlung der gesamten Konstanzer Bargeldhilfe des Stifts Quedlinburg in Höhe von 120 fl. Ebd., Nr. 902 [4.].