Reichstagsakten Mittlere Reihe. Reichstagsakten unter Maximilian I. Band 12. Die Reichstage zu Worms 1513 und Mainz 1517 bearbeitet von Reinhard Seyboth

Erfurt, StadtA, 1–0/A IX 370 vol.II, Prod. 58, Orig. Pap. m. S.

Das Rechtsverfahren zwischen ihm und Erfurt einerseits, den Ff. von Sachsen und den ausgetretenen Erfurter Bürgern andererseits soll auf dem hiesigen Wormser Reichstag gemäß dem durch die ksl. Kommissare und die Reichsstände auf dem Kölner Reichstag verkündeten Abschied1fortgesetzt werden. Da jedoch der Ks. aus treffenlichen zufallenden ursachen ins oberland verrückt und sich der reichstag dadurch etwas verwylet, hat er (EB Uriel) zur Vermeidung von Nachteilen, die aus dieser Verzögerung erwachsen könnten, seinen Marschall (Frowein von Hutten) zum Ks. geschickt und diesen bitten lassen, Gf. Sigmund zum Haag als verordneten Kommissar in dieser Angelegenheit sowie die Reichsstände anzuweisen, das Verfahren weiterzuführen. Der Marschall ist am 15. April (nehestverschienen frytags) zurückgekehrt und hat den abschriftlich beigefügten ksl. Befehl (Nr.98), die ebenfalls beiliegende ergänzende Weisung an die ksl. Räte (Nr.98, Anm. 2) sowie einen Geleitbrief mitgebracht, den ein ksl. Hofbote überbringen wird. Hat Gf. Sigmund den Befehl zustellen lassen in der Gewissheit, dass dieser das Verfahren unverzüglich fortführen wird. Deshalb ist es erforderlich, dass Bm. und Rat von Erfurt zwei oder drei bestens geeignete, mit dem Sachverhalt vollkommen vertraute und bevollmächtigte Vertreter hierher nach Worms beordern. Mehr Vertreter zu schicken ist nicht erforderlich, da sich das Verfahren voraussichtlich in die Länge ziehen wird. Verlangt mit allem Nachdruck, ir wollet uch dermaß in die sach schicken, damit eurent halb kein mangel erschein.

Anmerkungen

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 In diesem am 11. September 1512 bekannt gegebenen Beschluss heißt es, die Verhandlungen in der Erfurter Streitsache würden am 14. Januar 1513 auf dem Wormser Reichstag weitergeführt. Seyboth, Reichstagsakten 11, Nr.1110, S. 1565.