Reichstagsakten Mittlere Reihe. Reichstagsakten unter Maximilian I. Band 12. Die Reichstage zu Worms 1513 und Mainz 1517 bearbeitet von Reinhard Seyboth
[1.] Auftrag zur Teilnahme an dem vom Ks. anberaumten Rätetag in Frankfurt a. M.; [2.] Bitte an die ksl. Gesandtschaft, das braunschweigisch-klevische Eheprojekt und den Jülicher Erbstreit mit Rücksicht auf Kf. Friedrich und Hg. Johann von Sachsen unerwähnt zu lassen; [3.] Kein Einwand gegen eine Thematisierung des Gemeinen Pfennigs; [4.] Vorschlag für eine Antwort der ksl. Gesandten auf eine eventuelle Forderung der klevischen Vertreter nach Belehnung mit den Ftt. Jülich und Berg.
Dresden, HStA, Geheimer Rat (Geheimes Archiv), Loc. 8800/1, fol. 243a–244a, 247a, Kop.
[1.] /
[2.] Dieselbigen unsere rete sollen auch der ksl. botschaft, zuvorn und ehe er den handl furnymbt, nachfolgende erzelung tuen, wie ksl. Mt. unserm geschigkten [Dr. Dietrich von Werthern], der zu Insprugk bey seiner Mt. gewest, ein abschied gegeben [vgl. Nr. 505] und denselbigen auf etliche artikel gestelt, wie wir des den reten abschrift überantworten. Und sollen darauf bey derselbigen ksl. botschaft erlernung haben, ob sich sein befelh darauf erstreckt,/
Werden unsere rete befinden, das ksl. Mt. potschaft keinen andern befelh hab denn alleyn auf die artikel, wie die im abschied bestimbt, zu handeln, dargegen sollen unser rete furwenden, nachdem in denselbigen artikeln vormeldung geschehe, das von einer heyrat und ehestiftung zwischen des Hg. [Heinrich d. M.] von Lüneburg sone [Hg. Otto/Ernst] und des Hg. [Johann II.] von Cleve tochter [Hg.in Anna] solle gehandelt werden und das dargegen die Ff. von Sachsen ir ansprach, so sye an Gülch und Perge haben, sollen fallen lassen, wie denn derselbig artikel mit weiterm anhang in dem abschied verleibt ist, sollen unsere rete biten, das ksl. Mt. botschaft desselbigen artikels in der handlung nicht gewehnen [= erwähnen] wolle, aus ursachen, das uns dasselbig bey unsern vedtern [Kf. Friedrich und Hg. Johann] und bruder [Hg. Heinrich] unglympf bringen würde, aus disem grund, das unsere vedtern und bruder nicht erfordert sein, ire rete auch darbey zu schigken. So denn ire lieben von allen taylen an Gülch und Berge nicht weniger denn wir ansprach und gerechtigkeit /
[3.] Das aber die ander maynung des gemeinen pfennigs halben dem abschied nach furgenomen würde, were uns nicht entgegen.
[4.] Würden die Clevischen furgeben, das ir Hh. bey ksl. Mt. ire lehen nicht bekomen möchten etc., darauf sollte die ksl. botschaft anzaygen, wo sye sich ksl. Mt. gehorsams und befelhs halden, würde ungezweyfelt sein ksl. Mt. wol wege wissen, dadurch dieselbigen gebrechen zwischen inen und den Hgg. von Sachsen solden zu gutem austrag gefürt werden. /