Reichstagsakten Mittlere Reihe. Reichstagsakten unter Maximilian I. Band 12. Die Reichstage zu Worms 1513 und Mainz 1517 bearbeitet von Reinhard Seyboth

Orig. Druck m. S. (p.r.p.s.; a.m.d.i.p.; Gegenzeichnung: [Zyprian von] Serntein; Bestätigung des Notars Konrad Kirchheim, dass das Exemplar mit dem Original übereinstimmt): Meiningen, StA, GHA, Sektion I, Nr. 1574, fol. 122; Weimar, HStA, EGA, Reg. C Nr. 220, fol. 52; Frankfurt a. M., IfStG, Kaiserschreiben Nr. 1399.

Kop.: Frankfurt a. M., IfStG, Reichssachen II Nr. 358, fol. 1a–3b.

Teildruck: Kulenkampff, Einungen, S. 77.

Hat im Streit zwischen den Kff. Uriel von Mainz, Richard von Trier und Ludwig von der Pfalz sowie den Gff. am Rhein und in der Wetterau einerseits und dem hessischen Regiment als Vertreter Landgf. Philipps von Hessen andererseits eine Deklaration bezüglich der Einhebung des dereinst Landgf. Wilhelm (d. M.) verliehenen Zolls erlassen1und schließlich nach einer Verschärfung des Konflikts auf dem jüngstgehaltenen Kölner Reichstag mit Rat der Reichsstände verfügt, dass ksl. Kommissare auf einem Tag in Frankfurt a. M. den Streitfall entscheiden2, außerdem Bm. und Rat von Frankfurt a. M. bis dahin den Zoll zu Händen des Ks. einnehmen sollen.3Zu dieser Zusammenkunft sind die genannten Kff. und Gff. erschienen, die Vertreter des hessischen Regiments hingegen nicht, was ihm überaus missfällt. Hebt deshalb aus ksl. Machtvollkommenheit den Zoll an den strittigen Zollstätten bis zur Entscheidung der Angelegenheit auf. Er soll weder vom hessischen Regiment noch von dessen Vertretern oder sonst jemandem erhoben werden, niemand ist zu seiner Entrichtung verpflichtet oder darf dazu gezwungen werden. Gebietet dem hessischen Regiment unter Androhung des endgültigen Verlusts des Zolls sowie einer je zur Hälfte an die Reichskammer sowie die genannten Kff. und Gff. zu zahlenden Strafe von 200 Goldmark, dieses Gebot zu respektieren und mit der Einhebung des Zolls vorläufig stillzustehen.

Anmerkungen

1
 Ksl. Erklärung zum Streit um das hessische Güldenweinprivileg, Neustadt a. d. Aisch, 17. Februar 1512. Ebd., Nr.1202.
2
 Ks. Maximilian an das hessische Regiment, Landau, 17. November 1512. Ebd., Nr.1211. Zum Frankfurter Schiedstag vgl. Kulenkampff, Einungen, S. 77.
3
 Ksl. Mandat an Bm. und Rat von Frankfurt a. M., Köln, 4. Oktober 1512. Seyboth, Reichstagsakten 11, Nr.1210.