Deutsche Reichstagsakten, Jüngere Reihe. Reichstagsakten unter Kaiser Karl V., XI. Band. Der Reichstag zu Regensburg 1541 bearbeitet von Albrecht P. Luttenberger, für den Druck vorbereitet von Christiane Neerfeld
Osnabrück NLA, Rep. 100, Abschnitt 1, Nr. 11 /I, fol. 146r–147r (Konz.).
Ebf. Christoph von Bremen hat mit Mandat vom 16. Febr. 1540 allen Kaufleuten für das Gebiet der Stifte Münster, Osnabrück, Minden und Bremen sein freies, sicheres Geleit zugesichert. Überfall von Straßenräubern auf einige münsterische und osnabrückische Kaufleute bei Ostwart um Mittfasten. Dabei haben die Räuber etwa 3.000 fl. in Geld und Ware erbeutet, auch einige Kaufleute umgebracht. Bf. Franz von Münster, Osnabrück und Minden, seine Kapitel, Landschaft und Städte Münster und Osnabrück haben bei Ebf. Christoph um Schadenersatz für die Betroffenen angesucht, weil die Tat im Bereich des Geleits Ebf. Christophs und auf offener, ksl. Straße geschehen ist. Sie haben aber samt den Betroffenen von Ebf. Christoph nur abschlägige und hinhaltende Antworten bekommen. Da es ihrem Herrn geziemt, seinen armen Untertanen zu ihrem Recht zu verhelfen, bitten sie den Kaiser, zugunsten der Geschädigten zu intervenieren.