Deutsche Reichstagsakten, Jüngere Reihe. Reichstagsakten unter Kaiser Karl V., XI. Band. Der Reichstag zu Regensburg 1541 bearbeitet von Albrecht P. Luttenberger, für den Druck vorbereitet von Christiane Neerfeld

Nürnberg StA, Briefbücher des Nürnberger Rates 124, fol. 167v–170v (Kop.).

Eingang ihrer Schreiben vom 4. und 5. April. Kg. Ferdinand hat sie über die türkische Belagerung Pests informiert und um drei Büchsenmeister gebeten, die sie mit Zehrgeld nach Wien abgefertigt haben.

Zettel der Älteren von Nürnberg: Ihr Schreiben vom 4. April an sie. Sind mit ihren Vorschlägen zur Überarbeitung der Stellungnahme zu Helchners Klage einverstanden. Haben den Tenor auch für zu scharf gehalten. Die redigierte Fassung wird ihnen umgehend zugehen. Sollen sie Kg. Ferdinand, wenn er nach Regensburg kommt, zustellen. Volkamer soll die ihm zugegangenen Befehle in Sachen Helchner ausführen.

Was die Anregung Dr. Hels wegen des Augsburger Prädikanten Musculus angeht, so haben sie diesem für die Abschriften von Akten des Wormser Kolloquiums schriftlich danken wollen und die vorgesehene Verehrung, da die Religionsverhandlungen in Regensburg fortgesetzt werden sollen, vorläufig aufgeschoben. Das Schreiben an Musculus ist aber nicht ausgegangen, weil es Erasmus Ebner bei sich behalten hat. Nehmen an, dass die Anregung deshalb geschehen ist, weil man wegen des Fortgangs des Religionsgespräches keine große Zuversicht hat. Sollen deshalb durch Dr. Hel dem Prediger Musculus 24 fl. als Verehrung überreichen lassen. Sollen weitere Erkenntlichkeit in Aussicht stellen, falls es zur Fortsetzung des Kolloquiums kommt und Musculus weitere Mühe haben sollte. Wollten Musculus eigentlich 32 fl. zukommen lassen. Aber Erasmus Ebner hat darauf hingewiesen, dass die Notare im Namen aller Stände eine Verehrung erhalten sollen. Müssen dazu auch einen Beitrag leisten. Stellen es Volkamer anheim, die Summe zu erhöhen.

Haben sie über ihr Vorgehen anlässlich des von einem Mönch überbrachten Schreibens des Kaisers wegen der Ordensleute unterrichtet 1. Erasmus Ebner und Sebastian Groß haben die Beschlüsse des Rates wegen des Konvents vollzogen. Die Mönche haben sich zu Gehorsam erboten und eingestanden, Messe gehalten zu haben. Sie meinten, dies tun zu dürfen, weil es nicht öffentlich geschehen sei. Haben die Mönche, dieweil wir fynden, das auch etlich unser burgerschaft zu inen ins closter gangen und meß darynnen gehort, auch oftermaln gastungen und maltzeyt hineingelegt, angewiesen, das Messelesen zu unterlassen. Die Mönche haben sich gutwillig erboten, zugleich aber gebeten zu dulden, dass man ihnen, da sie sonst kein Einkommen hätten, ab und zu eine Gabe ins Kloster bringe. Haben dies für diesmal auf sich beruhen lassen. Nach erfolgter Beratung über das ksl. Schreiben werden sie ihnen mitteilen, ob und was sie darauf antworten wollen. Glauben wie sie, das solichs durch sonder personen anregen im hofrat außpracht sey. Halten ihr Vorhaben, bei sich bietender Gelegenheit mit Naves darüber zu reden, nicht für gut, es sei denn, sie können unvermerckt Erkundigungen einziehen.

Schicken Kopie des von ihrer Bürgerin Apolonia Linhart Gruberin beim Kaiser erhaltenen moratorial2. Da ihnen dies hochbeschwerlich ist, haben sie ihre Gelehrten mit einem Gutachten beauftragt. Sie haben nämlich für einen solchen Fall ein Privileg Ks. Maximilians, das freilich gewisse Einschränkungen enthält. Sollen darüber nachdenken.

Rückkehr Pankraz Wagners, der noch nicht angehört werden konnte. Nach seiner Relation werden sie darüber berichten. [...]. Datum ut in litteris.

Anmerkungen

1
 Vgl. Bgm. und Rat von Nürnberg an Clemens Volkamer und Sebald Haller, 1541 April 3, Nürnberg StA, Briefbücher des Nürnberger Rates 124, fol. 157v–159r (Kop.): Schreiben des Kaisers an sie und Sebald Pfinzing. Aushändigung des Schreibens durch einen Barfüßermönch am letzten Freitag [1541 April 1]. Davon beiliegend Kopie. Wundern sich, dass der Kaiser, der während seines Aufenthaltes in Nürnberg informiert wurde, sich dazu hat bewegen lassen. Haben dem Mönch am Samstag erklären lassen, dass sie das Schreiben um des Kaisers willen in Untertänigkeit in Empfang genommen haben und ihrer Notdurft nach darauf reagieren wollen. Er aber bedürfe keiner Antwort. Er möge seiner Wege gehen und je eher dies geschehe, desto besser sei es, damit ihm nichts widerfahre, was ihnen nicht lieb wäre. Haben ihm nicht mitgeteilt, ob sie dem Kaiser antworten wollen. Haben die hiesigen Barfüßermönche wegen Verletzung erlassener Verbote ermahnt mit der Drohung, im Falle weiterer Verstöße ihre Haltung ihnen gegenüber zu überdenken. Haben nochmals das Verbot, keinen Mönch über Nacht zu beherbergen ohne Erlaubnis eines Bürgermeisters, eingeschärft. Wegen des Verdachts, dass die Barfüßermönche einige fremde Mönche an Stelle verstorbener Mitbrüder aufgenommen haben, soll der Personalbestand des Konvents erneut genau überprüft werden. Haben ihre Juristen, die Doktoren Hepstein, Gugel und Kötzler um ihr Gutachten gebeten, ob und was sie dem Kaiser antworten sollen. Bitten auch Volkamer und Haller um ihr Gutachten. Sollen auch vertraulich sondieren, durch wen solich schreyben erpracticirt worden.Sollen auch die Älteren informieren, wenn bei ihnen um Antwort angehalten wird. [...]. Vgl. dazu Bgm. und Rat von Nürnberg an Clemens Volkamer und Sebald Haller, 1541 April 9, Nürnberg StA, Briefbücher des Nürnberger Rates 124, fol. 180r–180v (Kop.): Eingang ihrer durch Oswald Weber überbrachten Schreiben. Und was den anfang des reichstags belangt, lassen wir auf im selbs beruen, und muß erwartet werden, was sich weytter tzutregt. Sollen entsprechend ihrer früheren Weisung die Angelegenheit der Ordensleute auf sich beruhen lassen, anderst dann sovil ir unvermerckt in pester gehaymbd thun konndt. [...].
2
 Vgl. Bgm. und Rat von Nürnberg an Clemens Volkamer und Sebald Haller, 1541 April 16, Nürnberg StA, Briefbücher des Nürnberger Rates 124, fol. 188v–190r (Kop.): Ihre Bürgerin Apolonia Gruberin hat vom Kaiser ein moratorial und befreyung irer glaubiger erhalten. In ihrem Gutachten kommen ihre Juristen zu dem Schluss, dass sie dem nicht nachkommen müssen. Schicken Kopie ihrer Antwort an die Gesandten dieses Moratorials halben, damit sie, wenn sie angesprochen werden, Bescheid wissen. Sollen von sich aus in dieser Sache nichts anregen. Schulden des verstorbenen Bf. von Konstanz Balthasar zu Waldkirch (300 fl.). Absicht Gabriel Helchners, seine Sache in Regensburg Kg. Ferdinand persönlich vorzubringen. Sollen darauf achtgeben. Zettel der Älteren von Nürnberg an Clemens Volkamer: Ihr Darlehen von 2.000 fl. an den hessischen Rentmeister zu Gießen. Der Landgraf hat sich bisher dazu nicht geäußert. Haben nur die Obligation des Rentmeisters mit der Zusage, dass der Landgraf nach seiner Ankunft in Regensburg das Darlehen zurückzahlen wird. Soll bei Gelegenheit den Rentmeister darauf ansprechen. Haben nur die Recognicion des Rentmeisters und die Kredenz des Landgrafen. Falls der Landgraf um Aufschub der Rückzahlung bittet, soll er sie unterrichten. Dann können sie eine neue Obligation mit dem Siegel des Landgrafen erhalten. Schicken ihm das Original der Schuldverschreibung, die er bei Rückzahlung übergeben soll.