Deutsche Reichstagsakten, Jüngere Reihe. Reichstagsakten unter Kaiser Karl V., XIV. Band. Der Reichstag zu Nürnberg 1543 bearbeitet von Silvia Schweinzer-Burian, mit Vorarbeiten von Friedrich Edelmayer

A München HStA, Kasten blau 271/4, fol. 193r–196v (Kop.).

B Dresden HStA, 10024, GA, Loc. 9046/13, fol. 235r–242v (Kop.); AS: H. Julii erwelten zur Neumburg [!] schreiben und supplicatio an die stend des Hl. Reichs, zu Nurmberg versamblet, geschehen. Lecta 2. Martij.

C Amberg StA, Reichssachen 100, Prod. 24, unfol.; AS: H. Julii, erwelten zur Naumburg schreyben und suplicacion an di stend des Hl. Reichs, zu Nurmberg versamelt, beschehen. Marg. AV: Lectum den 2. Marcij.

D Hannover NLA, Hild. Br. 1, Nr. 80, fol. 64r–69v (Kop.); AS fol. 64r: Supplicatio domini Julii Pflug, electi Numburgensis, contra Johannem Fridericum ducem Saxoniae electorem.

Lat. Fassung: Dresden HStA, 10024, GA, Loc. 9046/13, Nr. 56, fol. 102r–105v (Konz. v.d.Hd. Pflugs).

Franz. Regest: J. V. Pollet, Julius Pflug, Correspondance Bd. 5/1, Doc. 24, S. 212f.

Da der von Kg. Ferdinand auf dem Reichstag in Nürnberg 1542 erteilte Auftrag zur gütlichen Konfliktregelung mit Kursachsen durch kgl. Kommissare (RTA JR Bd. XIII, Nr. 185c) bis zum gegenwärtigen Reichstag in der anberaumten Frist nicht zustande kam, wendet sich Pflug mit seinem Anliegen abermals an die Reichsstände. Er erinnert sie an seine auf den Reichstagen von Speyer und Nürnberg 1542 vorgebrachten Supplikationen (RTA JR Bd.  XII, Nr. 249a, Nr. 249c; RTA JR Bd. XIII, Nr. 185a, Nr. 185d), ohne diese zu wiederholen, und wirft dem Kf. von Sachsen widerrechtliches Verhalten vor, da er die ihm nicht genehme Bischofswahl des Domkapitels nicht mit rechtlichen Mitteln anfocht, sondern mit Gewalt gegen den erwählten Bischof vorging. Indem der sächsische Kurfürst Pflug an der Inbesitznahme seines Bischofsamtes hinderte und einen anderen Bischof installierte, setzte er sich ins Unrecht.

Die Reichsstände werden ersucht, das Vorgehen des sächsischen Kurfürsten in Naumburg zu verurteilen und dem gewählten Bischof zu seinem Recht zu verhelfen. Pflug seinerseits verpflichtet sich zur verlässlichen Erfüllung seiner pastoralen Aufgaben. Sobald er in den Besitz des Hochstifts kommen werde, sei er zur rechtlichen Regelung des Konflikts mit dem sächsischen Kurfürsten vor einer ordentlichen Obrigkeit oder den kgl. Kommissaren bereit, wobei die Kommission Kg. Ferdinands vom Nürnberger Reichtag 1542 den richtigen Weg weise. Bitte an die Reichsstände um Schutz und Hilfe bei der Erlangung seines rechtmäßigen Besitzes2.

Anmerkungen

1
Zum 2. März 1543 als Datum der Verlesung im Reichsrat siehe das würzburgische Protokoll (Nr. 81, fol. 10v). Im württembergischen RT-Protokoll (Nr. 84a, fol. 9v) wird der 1. März als Datum der Übergabe der Supplikation angeführt.
2
Gegen Ende des RT richtete Pflug erneut eine Supplikation an die Reichsstände (Nr. 300e), in welcher er die Vergehen des Kurfürsten in Naumburg anprangerte.