Deutsche Reichstagsakten, Reichsversammlungen 1556 – 1662 Der Reichstag zu Regensburg 1556/57 bearbeitet von Josef Leeb
Textvorlage: Österreich B, fol. 412’–415’.
Ablehnung der Freistellungsforderung durch die katholischen Stände trotz der Modifizierung.
Salzburg: Haben auß zuvor eingefüerten ursachen erclärt, daß sy auff das fürgeschlagen mittl gleich so wenig bevelch hetten alls auff das principal. Köndten sich auch wol erinneren, daß diß mittell bei der jüngst zu Augspurg gepflegnen hanndlung deß religion fridens mehrmalln auff die paan khomben und stattlich disputiert, aber von den gaistlichen unnd catholicis allemall für unerheblich unnd der sachen unnbehilfflich angesehen worden1.
Die übrigen Stände der geistlichen Bank2 sowie Bayerna , Jülich und die schwäbischen Gff. schließen sich Salzburg und Österreich an, wobei Bayern und Jülich aber einschränken: Lehnen zwar diesen Vergleichsvorschlag mangels Vollmacht ab; so zweiffleten inen doch nicht, wo andere unnd solliche mittel hierinn bedacht, die an inen selbst erheblich und treglich, so wurden iere gn. herrn sich zweiffls on darvon nitt absöndern3.
Österreich, das an diesem Tag nach Bayern votiert, hat dieses Erbieten zu vleiß umbganngen, sonnder vil mehr der mainung gewesen, daß es sich nicht fueglich wurde mittlen lassen auß mangel der bevelch etc. Dem schließen sich alle geistlichen Stände an.
Württemberg: Befürwortet den Vergleichsvorschlag besonders nachdrücklich; mitt der specificierten, ausfüerlichen vermeldung, das, wie sein herr je unnd allweegen deßen gesinneth geweest unnd noch wer, von den gaistlichen güettern daß wenigist nicht an sich zu ziehen oder zu prophanieren. Also möchte die ermelltte assecuration nicht hoch gnug gespannen unnd so scharpff das immer sein khündte, nicht verpeentt werden, sein f. Gn. wurden es ieren belieben lassen. Darumben sie, die gesanndten, auch gern
Hessen: Weichen mit ihrem Votum von den anderen CA-Ständen insofern ab, als sie bezüglich des Verhandlungsgangs auf dem strikten Vollzug des Passauer Vertrags beharren, da ihr Herr deß gemuets, nit allain sovil die religion belangte,