Deutsche Reichstagsakten, Reichsversammlungen 1556 – 1662 Der Reichstag zu Regensburg 1556/57 bearbeitet von Josef Leeb

Textvorlage: Österreich B, fol. 496’–499’.

Koadjutorfehde in Livland: Beharren des FR auf der sofortigen Gesandtschaft zur Waffenstillstandsvermittlung vor der späteren Friedenskommission. Eingeschränkter Anschluss des KR. Einigung von KR und FR sowie im RR. 2. HA (Türkenhilfe): Gemeinsamer Beschluss von KR und FR. Resolution des SR.

/496’/ (Vormittaga ) /496’–499’/ Kurfürstenrat und Fürstenrat, dann Reichsrat. [Entsprechend Protokoll des KR, 420–429.]

Anmerkungen

a
 Vormittag] Würzburg (fol. 123’ f.) zusätzlich vor dem Folgenden: Während FR auf die vereinbarte Einberufung des RR zur Korrelation wegen der Türkenhilfe wartet, nochmals Beratung des Vorbringens Pommerns zur Livlandfrage vom Vortag im Fürstenrat, da man befürchtet, dass weder Mandate noch Mahnschreiben bei den Konfliktparteien etwas bewirken. /124 f./ Umfrage. Mehrheitlicher, fast einhelliger Beschluss: Vorabgesandtschaft des Kgs. durch Kommissare und der Hgg. von Pommern an die Konfliktparteien, um die sofortige Einstellung der Kampfhandlungen, die Entlassung der beiderseitigen Söldner und die Freilassung des Ebf. von Riga aus der Gefangenschaft zu veranlassen oder zumindest einen Waffenstillstand bis zur künftigen Friedensvermittlung zu erreichen. /124’ f./ Nachdem KR für diese Friedenskommission mit Köln und Sachsen je einen geistlichen und weltlichen Stand benennt und sich auch unter den Kriegsparteien geistliche Stände befinden, verfährt FR ebenso und benennt von der geistlichen Bank die Bff. von Paderborn und Münster, für die weltlichen Stände Jülich und Pommern. /125/ FR beharrt auf der Bitte an den Kg. um ein Mahnschreiben auch namens der Reichsstände an den Kg. von Polen mit der Aufforderung, /125/ sich der thetlichkeit ferner zuenthalten. [Zum Verhalten Pommerns vgl. auch Anm.1 bei Nr. 155.]