Deutsche Reichstagsakten, Reichsversammlungen 1556 – 1662 Der Reichstag zu Regensburg 1556/57 bearbeitet von Josef Leeb

Textvorlage: Österreich B, fol. 500.

Resolutionskonzepte für die Antworten der Reichsstände beim 2. HA (Türkenhilfe) und zur Koadjutorfehde in Livland.

/500/ (Vormittaga ) Kurfürstenrat und Fürstenrat 1 . [Entsprechend Protokoll des KR, 431–433b.]

Anmerkungen

a
 Vormittag] Würzburg (fol. 128’) zusätzlich vor dem Folgenden: Fürstenrat. In Fortsetzung der Beratung vom Vortag Verlesung der Resolutionskonzepte für die Antworten der Reichsstände zur Koadjutorfehde in Livland und zum 2. HA (Türkenhilfe). Umfrage. Beschluss: Billigung letzteren Konz. Dagegen soll im Konz. zur Koadjutorfehde die Einleitung gekürzt und im Schreiben an den Landmeister in Livland die Restitution des Ebf. von Riga nicht als Vorbedingung erwähnt werden, damit nit der maister /129/ und orden dardurch abscheu gemacht und verursacht werde, die gantze underhandlung zuwaigern. Forderung der Restitution erst bei der folgenden Friedensvermittlung.
1
 Vgl. kommentierend den Bericht des Mecklenburger Gesandten Drachstedt an Hg. Johann Albrecht vom 23. 12. 1556: Die [aus der Beratung resultierende] Resolution [Nr. 517] ist bezüglich der Restitutionsforderung geteilt: KR und Teile des FR haben es /67/ auff die restitution [des Ebf. von Riga] gerichtet, [...] wie eß dan auch iuris ist etc. /67’/ Die ander opinion, daß man auff die restitution tzu diesem mall nicht gehen solt, haben die pommerischen klugling [...] eingefuret: Haben damit FR  gar ihrre gemachet und bewirkt, dass ein Teil sich vom bereits angenommenen Bedenken des KR absonderte. Drachstedt verdächtigte Pommern in diesem Zusammenhang, daß sie bose dinge auff deß ertzbischoffes [von Riga] und euer f. Gn. brudern [Koadjutor Christoph] seiten handlen werden. Solten woll die ihren uber solcher handlung ihn den ertzstifft intendieren und furdern. Die pfälzischen, sächsischen und brandenburgischen Gesandten haben einen harten streit mit den sapientibus ex Pomorania dießer subtilitet halber gehalten, sed responderunt, hetten von ihren herren die sachen dahin tzubewegen und tzubedencken befelch. Dr. Strass [Kurbrandenburg] hat geäußert, es widerspräche den RAbb und allen Rechten, dass man in solchen notorio spolio den spoliatum nicht solt restituieren und daß der spoliatus ante restitutionem seine sachen tzu rechtlicher ehrkandtnuß stellen, mit dem wiedertheil, deß ihnen spoliirt, sich mit geschloßner handt ihn rechtfertigung einlaßen solt. Er, Drachstedt, hat mit den pommerischen Deputierten bis zur Übergabe der Resolution disputieret, daß man so kindisch mit solchen wichtigen hendlen umbgieng und den groben bestien, den lifflendern, so hoffieren mocht, alß hetten sie eß /68/ gar woll außgerichtet. Befinde aber soviel, daß sie mit den lifflendern auff einer pfeiffen spielen. Bedauert deshalb, dass er gemäß Befehl des Hg. einem Gesandten Pommerns Vollmacht zu seiner Vertretung im FR [vgl. Nr. 136, Anm. a; Nr. 160, Anm.2] gegeben hat: Wolt eß nimmer thun. Eß seint eitel loße renke, damit sie umbgehen (LHA Schwerin, RTA I SchwR 50 Fasz. 3, fol. 66–73’, hier 67–68. Or.).
b
 433] Würzburg (fol. 129) zusätzlich: Neben der Billigung der Resolution zur Koadjutorfehde in Livland auch Billigung des Resolutionskonzepts für die Antwort zum 2. HA (Türkenhilfe). [In der Textvorlage nicht protokolliert.] /129 f./ Reichsrat. [Entsprechend Protokoll des KR: Nr. 50, Anm. d.]