Deutsche Reichstagsakten, Reichsversammlungen 1556 – 1662 Der Reichstag zu Regensburg 1556/57 bearbeitet von Josef Leeb
Textvorlage: Würzburg, fol. 216’–219.
2. HA (Türkenhilfe): Beratung der Quintuplik des Kgs. in Einzelpunkten. Resolution des FR-Ausschusses.
Beschluss: Weil der puncten vil, das es ennger einzuziehen. Deshalb Übergabe an den Ausschuss des FR zum 2. HA. Abtritt der Stände, die dem Ausschuss nicht angehören.
Ausschuss des FR zum 2. HA (Türkenhilfe) (Salzburg, Würzburg, Eichstätt, Straßburg, Bayern, Jülich, Pommern, Württemberg, Prälaten, schwäbische Gff.).
Strittige Punkte: Forderung des Kgs. an jene Stände im KR, die nur sechs doppelte Römermonate bewilligen, sich der Mehrheit anzuschließen, betrifft nur KR.
Forderung des Kgs. bezüglich der Steuerleistung eximierter Stände2
. Beschluss, das undter beruten ausgetzogenen stenden grosse underscheid, dann etliche wurden auszogen cum onere, etliche aber sine onere. Welche cum onere ausgetzogen, derselbigen halber were gar kein abganng. Sovil aber die andern belangen thett, welche gleichwol sine onere wurden
Forderung des Kgs., die achtmonatige Steuer auf sechs Monate zu kumulieren sowie mehr Reiter und dafür weniger Fußvolk zu bestallen4
. Beschluss: Da Kg. der bevelch des obristen vertraut, das irer Mt. auch dise zwen puncten zuvertrauen und haimzustellen, nach gelegenheitt des veindts und mit rath der kriegs herrn jeder zeit das jhenig zubedenckhen und furzunemen, das dem gantzen
Antizipierung von Geld durch die Pfennigmeister6: Das wurdt nit fur rathsam angesehen, dann daruff grosses interesse lauffe, und wurde die hilff dardurch geschmelert werden. Dieweil dann der erst termin one das nahent herbey gieng und etliche nechstgesessene stend, sonderlich so sie darumb ersuecht, ir erlegung befurdern und anticipiren wurden, die kgl. Mt. auch von der stattlichen hilff, so derselbigen erbland bewilligt7, sonder zweifel zum anfang wol zu gelt wurden kommen konnen, so were die kgl. Mt. zuersuechen, solche leidenlichere weg fur hand zunemen und der stend mit schwerem interesse zuverschonen.
Darneben were auch die kgl. Mt. underthenigst zubitten, das ir Mt. alle berathschlagungen dermassen befurdern wolten, damit der reichstag dest ehe zu end lauffen und die stend desto furderlich anhaims kommen und sich mit
Besoldung der Musterherren durch die Reichsstände8: Das wurde nit geschehen konnen, dann man must einen sondern anschlag darzu machen, daraus noch vil unrichtigkeiten ervolgen wurden. Dieweil dann die musterherren und kriegs reth ire pferd und diener one das im musterregister und also uff dieselbigen ire geburende besoldung haben, so wurde innen uff ire ainzige personen leichtlich ein statt zu machen sein und daruff kein grosser uncost lauffen.
Instruierung der Musterherren und Pfennigmeister9 : Dazu möge die Mainzer Kanzlei entsprechende frühere Instruktionen vorlegen, die etlichen verstendigen zubevelhen, die, wo vonnoten, nach gelegenheit der zeit zuendern, zubessern und dieselb dann zuverfertigen.
Benennung der Kriegsräte, Musterherren und Pfennigmeister10 : Obliegt dem Plenum des FR.
Beharrliche Hilfe11
: Beschluss:
Doppelt besteuerte Reichsstände13 : Bitte an den Kg., es bei der Regelung gemäß früheren RAbb 14 zu belassen. Da es aber bey irer Mt. zu dissem mal nit zuerhalten, das doch im abschied dise fursehung geschee, damit vorigen abschieden zuwider in kunfftigen fellen dardurch nitt prejudiciert werde.
Die Beschlüsse des Ausschusses werden für das Referat im Plenum des FR schriftlich als Resolution formuliert15.