Deutsche Reichstagsakten, Reichsversammlungen 1556 – 1662 Der Reichstag zu Regensburg 1556/57 bearbeitet von Josef Leeb
Textvorlage: Ulm, Prod. 14.
Antworten der ausschreibenden Reichsstädte zur Anmahnung wegen der RT-Beschickung.
(Vormittag, 8 Uhr) Städterat. Regensburg proponiert: Beschluss am 17. 10., die Antworten der vier ausschreibenden Städte auf das Schreiben der am RT vertretenen Reichsstädte vom 30. 9.2 abzuwarten. Da nun die Antworten von Ulm am 19. 10. und von Straßburg heute, am 23. 10., vorgelegt worden sind3 , erfolgt die Einberufung des SR. Da zudem die Rothenburger Gesandten die Antwort Frankfurts noch nicht kennen4 , soll diese nochmals verlesen werden.
Straßburg: Übergibt das Schreiben seiner Herren an die Reichsstädte. Befürwortet Verlesung aller drei Antworten.
Verlesung der Schreiben von Ulm, Straßburg und Frankfurt.
Nürnberg: Ihre Herren haben dem Boten des SR, der das Schreiben überbrachte, nur eine Empfangsbestätigung übergeben, weil sie ihnen, den RT-Gesandten, schon aufgetragen hatten, im SR mündlich anzuzeigen, dass Nürnberg die Städte in seinem Ausschreibebezirk sofort anmahnen werde. Dies ist bereits geschehen. Rothenburg hat seine Gesandten zwischenzeitlich abgeordnet.
Regensburg proponiert: Weiteres Vorgehen aufgrund dieser Antworten.
Umfrage. Straßburg: Aufschub der Beratungen, bis die Antworten weiterer Städte zu den Anmahnungen vorliegen.
Augsburg: Entsprechend Straßburg.
Nürnberg: Ebenso. Haben daneben Weisung erhalten, den Städtetag neben dem RT zu befördern.
Ulm: Verweist auf die Antwort seiner Herren, die er am 19. 10. den Regensburger Räten übergeben hat. Sonst entsprechend Straßburg.
Rothenburg: Ebenso.
Beschluss: Abschrift der drei Antwortschreiben und Abwarten der Erklärungen von weiteren Städten zur Anmahnung.