Deutsche Reichstagsakten, Reichsversammlungen 1556 – 1662 Der Reichstag zu Regensburg 1556/57 bearbeitet von Josef Leeb

Replik der kgl. Kommissare zum Verhandlungsmodus beim 1. HA (Religionsvergleich) im Zusammenhang mit dem Geistlichen Vorbehalt.

/180/ (Nachmittag, 2 Uhr1 ). Kgl. Kommissare und reichsrat. Für die kgl. Kommissare erscheinen Gf. Georg von Helfenstein und der bayerische Viztum von Landshut2  in Vertretung Hg. Albrechts als Prinzipalkommissar.

Helfenstein referiert: /180 f./ Haben die gestrige Resolution der Reichsstände vernommen und übergeben dazu gemäß ihrer kgl. Instruktion eine schriftliche Replik3 . Fordern die Reichsstände im Auftrag des Kgs. zusätzlich mündlich auf, /181/ zuvorderst turckenhilff und religion in beratschlagung zu ziegen, in betrachtung, nit allein solchs der gemeinen christenhait zu gutem gelangen mag, sonder auch die eher Gottes daran gelegen. Das wurde die kgl. Mt. in gnaden etc. erkennen etc.

Die Reichsstände sagen nach kurzer, getrennter Unterredung zu, die Replik und die mündliche Anmahnung zu beraten.

Anmerkungen

1
 Vgl. dagegen Österreich B, fol. 426’ [Nr. 130]: 3 Uhr. Nürnberg, fol. 58’ f. [Nr. 227] wie Textvorlage.
2
 = Hans Zenger ( Lanzinner, Fürst, 159, 264).
3
 Nr. 425.