Textvorlage: Nürnberg, fol. 269–278’.
2. HA (Türkenhilfe): Vergleich im RR über die Quadruplik der Reichsstände. RKG-Visitation – Reichsjustiz [4. HA]: Vorlage des Visitationsberichts auf dem RT.
/269/ (Nachmittag, 2 Uhr) Städterat. Regensburg proponiert: /269 f./ Mainzer Kanzler hat soeben außerhalb des SR mitgeteilta
, dass KR und FR zur Visitation des RKG, /269/ alß an welchem artickel seer vil gelegen, beraten und vorerst nur beschlossen haben, beim Kg. nachzufragen, b–
ob er
/269’/ den stenden dises punctens halben etwas weiters zubedenncken bevelhen wollte
–b
,
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. Mainzer Kanzler informiert SR darüber, da das Thema in der folgenden Sitzung des RR angesprochen werden wird.
/270/ Beschluss des SR: Anschluss an KR und FR.
/270–277/ Reichsrat. [Entsprechend Protokoll des KR, 711–717. Differenzierter:] Verlesung der Resolution des SR durch den Kölner Gesandten.
/277’/ Städterat. Regensburg fasst den soeben im RR referierten gemeinsamen Beschluss von KR und FR zum 2. HA (Türkenhilfe) nochmals zusammen.
Umfrage. Einhelliger Beschluss: Anschluss an KR und FR in allen Punkten. Allein der verordnung halben der musterherrn und kriegsrethe, dz den erbarn steten nur 1 person zugelassen, ein kleine anregung zethun.
/278 f./ Reichsrat. [Entsprechend Protokoll des KR, 717–719. Differenzierter zum 2. HA:] Verlesung der Erklärung des SR durch den Kölner Gesandten. SR schließt sich KR und FR in allen Punktenc
an. Nur wegen der Verordnung der Musterherren und Kriegsräte haben sie im SR
/278/ ein bedencken gehabt. Weil sie aber befunden, dz es ein kleine unnd eingetzogne verordnung, so lassen sies auch darbei pleiben. Unnd theten sich mit inen also allerseits vergleichen.