Deutsche Reichstagsakten, Reichsversammlungen 1556 – 1662 Der Reichstag zu Regensburg 1556/57 bearbeitet von Josef Leeb

Erlass einer strittigen Restzahlung des ehemaligen RKG-Pfennigmeisters Meyer-Ulrich. An die Reichsstände.

Supplikation an die Reichsstände (kopiert am 4. 3.)1 , unterzeichnet von L., Diener Wolf Hallers: Erfährt vom Reichsfiskal, dieser habe von der jüngsten Visitationskommission [1556] den Auftrag erhalten2 , von der Witwe des 1551 verstorbenen RKG-Pfennigmeisters Leonhard Meyer-Ulrich, die jetzt mit ihm, L., verheiratet ist, über eine bereits beglichene Zahlung einer Mehreinnahme hinaus nochmals 1087 fl. 48 kr. einzufordern, die ihr Mann als Kammerzieler kassiert, aber weder in seiner Abrechnung verzeichnet noch an das RKG ausgezahlt habe. Gegeneinwände L.s: Seine Ehefrau, die Witwe Meyers, hatte keinerlei Einblick in dessen Rechnungen und Verrichtungen; in dessen Hinterlassenschaft finden sich weder ein derartiger Überschuss noch Rechnungen, die auf die Einnahme hindeuten. Sieht als einzige Erklärungsmöglichkeit die mit der Erkrankung Meyers einhergehende geistige Verwirrung, die zu Fehlern in der Abrechnung geführt haben könnte. Bittet für sich und seine Frau, in Anbetracht der fast 30-jährigen untadeligen Dienstzeit Meyers, für die ihm beim RT 1550 eine Gratifikation zugesagt, aber nicht ausbezahlt worden ist, sowie aufgrund dessen, dass Meyer während des Stillstands des RKG von 1544–1548 keine Besoldung erhalten, 1548 auf eigene Kosten am RT teilgenommen, viele außerordentliche Dienste geleistet und bei den jährlichen Abrechnungen niemals die übliche Gratifikation bekommen hat, um Befehl an den Reichsfiskal, wegen der ausständigen Geldsumme nicht weiter gegen ihn, L., und seine Ehefrau vorzugehen, sondern den ohnehin nicht bewiesenen Zahlungsrückstand zu erlassen und als nachträgliche Gratifikation für Meyer zu betrachten.

Dekret des Supplikationsrats (o. D.)3 : Da der RT zu Ende geht und ohnehin ein Justiztag einberufen wird, soll L. sich dorthin wenden.

Anmerkungen

1
  HHStA Wien, RK RTA 40, unfol. HStA Düsseldorf, JB II 2297, fol. 560–564’. Kopp. Die Vorlage im RR ist nicht verzeichnet.
2
 Vgl. den Visitationsbericht 1556 [Nr. 496], Art. [23].
3
  HHStA Wien, MEA RTA 42, fol. 57–61’, hier 57’–58’. Konzeptkop. Hd. Bagen. Die Beratung des Supplikationsrats und die Billigung des Dekrets im RR sind nicht protokolliert. Einzig in Nürnberg (fol. 403’) wird die Verlesung der Supplikation im SR erst am 17. 3. protokolliert.