Deutsche Reichstagsakten, Reichsversammlungen 1556 – 1662 Der Reichstag zu Regensburg 1556/57 bearbeitet von Josef Leeb

Nachlass von Steuerrückständen und Erlass künftiger Reichssteuern. An Kg. und Reichsstände.

Supplikation an Kg. und Reichsstände (Blankenburg, 15. 8. 1556; kopiert am 5. 3. 1557. Im SR verlesen am 17. 3.)1 , unterzeichnet von den Gff. E. und B., Gebrüder: Gft. und Hft. sind infolge von Truppenzügen und anderen Unglücksfällen, besonders durch eine Reihe von Brandstiftungen höchst geschädigt. Schloss und Stadt Blankenburg wurden innerhalb von 20 Jahren durch Brände zwei Mal gänzlich zerstört. Beim letzten Brand [1546] kam ihre Mutter [Gfn. Magdalena] ums Leben, ihr Vater [Gf. Ulrich X.] erlitt schwerste Verletzungen. Übernahmen die Gft. nach dessen Tod völlig überschuldet und traten sie nur wegen der damit verbundenen Schmach nicht an die Gläubiger ab. Aufgrund der Notlage sind Reichssteuern, für die sie zu hoch veranschlagt sind, rückständig. Haben den Ks. um die Erlassung der Restanten gebeten und sind von diesem an die Reichsstände auf dem RT verwiesen worden. Bitten um den Erlass der Steuerrückstände, um die Einstellung der fiskalischen Prozesse und um die gänzliche Befreiung von den Reichssteuern für die nächsten 10 Jahre.

Dekret des Supplikationsrats (o. D.)2 : Für die Gewährung des Steuererlasses und für eine Moderation sind weitere Informationen erforderlich. Stellen die Entscheidung in das Ermessen der Reichsstände.

Anmerkungen

1
 HHStA Wien, RK RTA 40, unfol. HStA München, KÄA 3179, fol. 117–121. Kopp. Verlesung im SR: Nürnberg, fol. 404. Die Verlesung im RR ist nicht protokolliert.
2
  HHStA Wien, MEA RTA 42, fol. 57–61’, hier 61 f. Konzeptkop. Hd. Bagen. Die Beratung ist nicht protokolliert.