Werbung der niederösterreichischen Landstände um eine Türkenhilfe.
/61/ (Vormittag, 8 Uhr) Reichsrat. Mainzer Kanzler proponiert: Die niederösterreichischen Gesandten haben am Vortag um Audienz angesucht1.
Beschluss: Anhörung noch am Vormittag.
/61 f./ Der Reichserbmarschall beruft die vier niederösterreichischen Gesandten2
in den RR
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. /62 f./ Für diese trägt Erasmus von Windischgrätz vor: Bittet um Anhörung und Beratung der Werbung. Übergibt die Kredenz, trägt die Werbung vor4
und legt dazu die Instruktion der Landstände im Or. und in Abschrift vor. Nach der Kollationierung der Abschrift nehmen die Gesandten das Or. wieder an sich. Als Beilagen werden eine Werbung der niederösterreichischen Lande an den RT 1548 und ein Verzeichnis der von den Türken eroberten Städte und Festungen übergeben.
/63/ a–
Getrennte Beratung der Kurien und Beschluss
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einer ersten Vorantwort, die der Mainzer Kanzler anschließend den niederösterreichischen Gesandten vorträgt: /63 f./ Die Verordneten der Reichsstände bedauern die in der Werbung geschilderte Bedrohung der niederösterreichischen Lande. Was die Gesandten
/64/ vor ire person darzu furdersambs thun mochten, da wolten sie ungern an irem vleiß ichtwes mangeln lassen. Nachdem aber die sachen irer haubtwerbung hochwichtig und zeitlichs rathes bedurfftig, so hetten die ostereischen [!] selbst zuerwegen, das sie mit antwurt nit alßgleich gefast sein mogen, sonder das es ire notturfft erfordert, die sachen zeitlichen zuerwegen. Wie dan kein mangel an inen sein solte, auf das diß neben andern disses Reichs tags puncten in furdarliche beratschlagung gezogen werde. Wen sie dan hernachmals mit antwurt gefast, solt inen dieselbig widerfaren.
/64 f./ Bitten um schriftliche Vorlage der mündlichen Werbung.
/65/ Die niederösterreichischen Gesandten danken für die Zusage, bitten in Anbetracht der Gefahr nochmals um schleunige Beratung und legen die schriftliche Fassung ihrer Werbung der Mainzer Kanzlei vor.