Deutsche Reichstagsakten, Reichsversammlungen 1556 – 1662 Der Reichstag zu Regensburg 1556/57 bearbeitet von Josef Leeb

Es ist an dieser Stelle nicht möglich, auf die Übertragung der Kaiserwürde von Karl V. an Ferdinand I. insgesamt einzugehen und die Problematik als „einzigartiges Phänomen in der europäischen Herrschergeschichte“43 sowie ihre Bedeutung für die Reichs- und Verfassungsgeschichte, das habsburgische Gesamthaus, das Verhältnis von Kaisertum und Papsttum und für die Position des Kurkollegs darzustellen44. Ebenso können die Verhandlungen seit Juni 1555 bis zum Vollzug der Resignation beim Frankfurter Kurfürstentag im März 1558 zwischen Kaiser Karl, König Ferdinand und König Philipp II. um das Ob, Wann und Wie des Rücktritts sowie zwischen dem König und den Kurfürsten nicht umfassend45, sondern nur eingeschränkt auf das Bestreben Ferdinands I. berücksichtigt werden, das Kurkolleg neben dem Reichstag 1556/57 zu versammeln, um dort die Übertragung des Kaisertums zu vollziehen.

Die Debatten um das Forum für den Vollzug des Rücktritts konnten beim Besuch König Maximilians von Böhmen bei Karl V. in Brüssel46 im Sommer 1556 vorläufig abgeschlossen werden: Karl beugte sich der Konzeption Ferdinands, die Resignation nicht vor dem Reichstag, sondern mit Rücksicht auf die verfassungsrechtliche Kompetenz des Kurkollegs auf einem Kurfürstentag vorzunehmen. Die Instruktion für die Abdankungsgesandtschaft, die noch drei Rücktrittsvarianten offenließ, war streng geheim zu halten47.

Zunächst übertrug Karl V. dem König in den Abschiedsmandaten vom 7. 9. 1556 die vorübergehende Administration des Reichs, indem er ihm „alle volkhomne macht unnd gewalt“ verlieh, während seiner Abwesenheit „fur sich selb absolute one alles hindersichbringen an unns“ zu agieren, und die Stände zum Gehorsam gegenüber Ferdinand verpflichtete. Die Abdankung wurde mit keinem Wort angesprochen48.

Trotz der Geheimhaltung der Rücktrittsabsicht verdichteten sich in Regensburg im Zusammenhang mit dem Abschiedsmandat und der Abreise Karls nach Spanien Mitte September die Gerüchte um seine Resignation. Die königlichen Reichstagskommissare stellten fest, dass davon „im Reich offennttlich geredt unnd aller vorhabennden sachen von dem khayserlichen unnd englosischen hofe satt gutte bericht vorhannden“49. Übereinstimmend wurde vermutet, die Resignation werde noch beim Reichstag erfolgen, und zwar wohl mit Bewilligung der Kurfürsten50. Unklar blieben Form und Umfang der Abdikation – Gesamtverzicht auf das Reich und die Kaiserwürde oder Weiterführung des kaiserlichen Titels durch Karl V. – und die fragliche Rückgabe an die Kurfürsten, König Ferdinand I. oder König Philipp II. von Spanien51. Andere Nachrichten besagten, Karl V. habe kurz vor der Abreise nach Spanien dazu bewegt werden können, im Interesse des Gesamthauses Habsburg auf den Rücktritt zu verzichten und Ferdinand nur die dauerhafte Administration des Reichs zu übergeben52.

Was das Resignationsforum betrifft, beabsichtigte König Ferdinand zunächst, wegen der langwierigen Vorverhandlungen mit den Kurfürsten einen Kollegialkonvent nach dem Reichstag einzuberufen53. Er entschloss sich dann aber, den größeren Rahmen des Reichstags zu nutzen, um den Fürstenstand in die Übergabe der Kaiserwürde mit einzubinden und mit der Anwesenheit der Kurfürsten bei einem Kollegialtag neben dem Reichstag dessen Verhandlungen insbesondere zur Türkenhilfe zu befördern54. Diese Konzeption kommt in der Werbung Ferdinands bei den Kurfürsten im Oktober 1556 zum Ausdruck, bei der er ihr Kommen nach Regensburg sowohl wegen der allgemeinen Reichsbelange55 wie auch wegen der Anhörung einer kaiserlichen Gesandtschaft erbat, deren Auftrag er nicht darlegte. Als dritter Aspekt erfordere die vertrauliche Beratung der Machenschaften auswärtiger Potentaten gegen die Hoheit und Autorität des Kaisers und der Kurfürsten sowie gegen die Libertät des Reichs die Anwesenheit des Kurkollegs.

In letzterem Punkt bezog sich der König auf die vermeintlichen Bestrebungen Papst Pauls IV., im Kontext mit seinem Offensivbündnis mit Frankreich56 und dem aktuellen Krieg der Kurie gegen Spanien der deutschen Nation das Kaisertum zu entziehen und auf Frankreich zu übertragen57. Daneben vermutete man auf königlicher Seite auch hinter den Vorsprachen von Agenten König Heinrichs II. bei einigen Kurfürsten und Fürsten seit Sommer 1556 das Bestreben, „ad propagandam eius tyrannidem usque ad Rhenum et occupandam ipsam sedem imperialem etc.“58. Faktisch ging es bei den Missionen des Cajus de Virail im Sommer 1556 nach Kurpfalz, Württemberg, Hessen und Kursachsen sowie des Friedrich von Reifenberg im Dezember 1556 nach Hessen und Kursachsen nicht um die Übertragung des Kaisertums auf Ferdinand I., sondern um die Unterbindung einer Nachfolge Philipps II. von Spanien als Kaiser und die Anregung einer künftigen Königs- oder Kaiserwahl unter Ausschluss der Habsburger. Virail bat seine Ansprechpartner außerdem darum, sich für den Zugang französischer Gesandter zum aktuellen Reichstag einzusetzen59.

Das Resultat der Werbungen im Oktober 1556 durch Otto von Neideck und Kaspar von Herberstein unter dem Aspekt der Anhörung der kaiserlichen Gesandtschaft „von wegen khönfftiger administration“60 des Reichs musste den König enttäuschen: Kein Mitglied des Kurkollegs wollte bis 28. 11. 1556, der prognostizierten Ankunft Ferdinands, nach Regensburg kommen, und mit Ausnahme Joachims von Brandenburg, der seine spätere Anreise vage in Aussicht stellte, schien auch eine nachfolgende Teilnahme aufgrund der Bedingungen, wie Trier, Mainz und Sachsen sie voraussetzten, ausgeschlossen. Brandenburg und Köln wollten ihre Gesandten speziell für die kaiserliche Werbung beauftragen, Pfalz61 und Sachsen boten an, dafür zusätzliche Verordnete zu schicken, während Mainz die Deputierten für ausreichend bevollmächtigt hielt.

Trotz des Misserfolgs lösten die Werbungen des Königs weitere kurfürstliche Aktivitäten aus: August von Sachsen und Joachim von Brandenburg vereinbarten im Zusammenhang damit eine Zusammenkunft in Lochau zu Jahresbeginn 155762, die geistlichen Kurfürsten beschlossen auf eine Kurmainzer Initiative hin63 am Rande des kurrheinischen Kreistags in Bingen im Dezember 1556 eine gemeinsame Instruktion, mit der ihre Gesandten in Regensburg trotz großer Bedenken wegen einer Verhandlungsoffensive der CA-Stände zur Hauptfrage der Religionsvergleichung, die ihre persönliche Anwesenheit auslösen könnte, ihr Kommen zum Reichstag nun doch zusagen sollten, falls Ferdinand darauf beharren und ihren Besuch bis zum Frühjahr 1557 aufschieben würde. Allerdings wurde die Instruktion64 dem König nicht vorgebracht, da dieser zwischenzeitlich eine weitere Werbungsinitiative bei den Kurfürsten gestartet hatte.

Parallel dazu intensivierte Ferdinand seine Bemühungen in Regensburg durch Anmahnungen bei den kurfürstlichen Gesandten, die auf ihre Herren einwirken und sie zur Anreise bewegen sollten. Bei den Vorladungen bat er abschließend „mit whemut“ persönlich um das Kommen der Kurfürsten, und „solches alles dermassen, das wir billich auch unsers theyls mitleyden haben und in wehmuth geraten mussen“65. Ansonsten stützte er sich auf die gleichen Argumente wie in den Werbungen, also bei Kurmainz66 auf den Status als „der erst und furnembst, auch unter den anndern der dechant“, bei den Kurbrandenburgern67 auf die vorherige Zusage Joachims und bei den Kursachsen68 auf die Ablehnungsgründe, die August zuvor eingewandt hatte. Diese Anmahnungen waren durchaus erfolgreich: Die Mainzer Verordneten betonten die Ernsthaftigkeit des königlichen Anliegens und gingen deshalb von der Anreise Kurfürst Daniels aus. Auch die Kurbrandenburger Gesandten sahen das Bemühen Ferdinands um die Wiederherstellung von Frieden und Vertrauen im Reich. Dies sei nur zu erreichen, wenn „ir churfursten furnemblich, bey denen alß den furnembsten und den seulen, darauff daß Heilige Reich unnd der grosse adeler schwebett und ruhet, mit irem heupt, der kgl. Mt., zusammenn kommet, euch vortreulich miteinander unterredett unnd vorgleichet. Darumb eß auch hoch vonnottenn, dz eß eur kfl. Gn. alß der eltist unnd furnhemest churfurst, so nhun alleine umb gelegenheit und zustandt deß Reichs wissen hat, an ir nit erwinden unnd mangeln, auch diese hohe gelegenheit nit furuber gehen lassen“69.

Die erwähnte Werbung am Rhein übertrug Ferdinand I. an Johann von Heusenstein70, der sie vom 6.–16. 1. 1557 durchführte. Die Kurfürsten von Sachsen und Brandenburg traf Hans Hermann Truchsess von Rheinfelden anlässlich deren Zusammenkunft in Lochau an (10.–14. 1. 1557). Diese Vorsprachen richteten sich anders als im Oktober 1556 ausschließlich an die Kurfürsten71, und sie stützten sich ebenfalls abweichend davon allein auf die Anhörung der kaiserlichen Gesandtschaft als Argument für die Anreise: Der König betonte die Unabdingbarkeit der Anwesenheit des Kurkollegs, da das Anliegen der kaiserlichen Gesandten andernfalls „nit fruchtbarlich erlediget, auch one sundere gefär unnd nachtaill nit lennger inngestelt werden“ könne72. In der Erwartung aller Kurfürsten mit Ausnahme des entschuldigten Ottheinrich forderte Ferdinand die Ankunft bis 2. 2. 1557 und sagte zu, den Aufenthalt auf vier Wochen zu begrenzen. Argumentativ ging er wie in den vorherigen Werbungen und Anmahnungen auf individuelle Aussagen der Kurfürsten oder ihren Status ein, um sie zur Anreise zu bewegen73.

Die Werbung am Rhein verlief erfolgreich: Johann von Trier und Anton von Köln wollten trotz einiger Einwände kommen74, Daniel von Mainz sagte seine Anreise im Anschluss an einen rheinischen Kurfürstentag am 8. 2. 1557 zu, selbst wenn er als einziger geistlicher Kurfürst präsent sein würde75. Dem stand die gemeinsame Antwort der Kurfürsten von Sachsen und Brandenburg gegenüber76: Sie lehnten die Veranstaltung des Kurfürstentags neben dem Reichstag ab, weil damit dessen Verhandlungen noch weiter verzögert und sie „etwas lang“ in Regensburg aufgehalten würden, und da die Anhörung der kaiserlichen Gesandtschaft zum einen höchste Vertraulichkeit, die nur bei einem Kollegialtag gegeben sei, und zum anderen die Anwesenheit aller Kurfürsten erfordere. Da diese wegen der Entschuldigung Kurfürst Ottheinrichs nicht gewährleistet war, bestanden sie auf der gesonderten Einberufung eines Kurfürstentags erst nach dem Reichstag.

Die Reaktion der Kurfürsten veranlasste König Ferdinand neuerlich zu einer Doppelstrategie, indem er sich nochmals schriftlich an alle Mitglieder des Kurkollegs wandte und die Anmahnungen gleichzeitig von ihren Gesandten in Regensburg bekräftigen ließ77. Seine Ende Januar 1557 ausgefertigten Schreiben beschränkten sich beim rheinischen Kollegium auf die Bitte um baldige Anreise ohne Rücksicht auf anderweitige Verrichtungen78. Gegenüber Kursachsen und Kurbrandenburg lehnte Ferdinand deren Vorschlag eines Kollegialtags nach dem Reichstag ab, da die Anhörung der kaiserlichen Gesandtschaft und die Abwendung der Machenschaften auswärtiger Potentaten keinen Aufschub duldeten, zumal einer späteren Tagung daneben die Maßnahmen des Königs in den Erblanden gegen die Türkengefahr im Weg stünden. Er forderte deshalb nochmals nachdrücklich die Anreise beider Kurfürsten79.

Die rheinischen Kurfürsten sagten daraufhin mit Ausnahme Ottheinrichs von der Pfalz ihr Kommen nochmals zu, sie konnten aber erst bis Anfang März erscheinen80. Joachim von Brandenburg kam dem König insofern entgegen, als er jetzt erstmals seine Teilnahme in Aussicht stellte, falls faktisch alle Kurfürsten anwesend wären81. Das Zugeständnis war freilich wegen des bekannten Fernbleibens Kurfürst Ottheinrichs kaum als Zusage zu werten82. Kurfürst August dagegen beharrte mit den Argumenten wie zuvor auf dem separaten Kollegialtag. Als Alternative empfahl er dem König die Übermittlung der kaiserlichen Werbung durch die kurfürstlichen Deputierten an ihre Herren, die sodann je nach Inhalt entweder persönlich kommen oder ihre Gesandten anweisen könnten. Genaueres sollte ein Sondergesandter dem König persönlich erläutern83.

August beauftragte mit dieser Mission seinen Rat Dr. Ulrich Mordeisen. Die Instruktion84 führte die Argumente gegen die Anreise nochmals aus und ergänzte als vertrauliche Mitteilung an den König, dass sich August, falls er als einziger weltlicher Kurfürst anwesend wäre, in den strittigen Religionsfragen exponieren und damit entweder „irer kgl. Mt. beschwerlich sein oder uns bei den andern einen treflichen unwillen aufladen“ müsste85. Beides führte dazu, dass er „kunftig irer kgl. Mt. mit desto wenigerm nutz dinen“ könnte und der Argwohn anderer Stände gegen Kursachsen wegen der Förderung der Türkenhilfe beim Reichstag weiter gesteigert würde. August empfahl deshalb nochmals die Anhörung der kaiserlichen Werbung durch die kurfürstlichen Gesandten. Lehnte Ferdinand dies ab, lautete das Maximalangebot in einer Zusatzinstruktion86: Anreise nur, wenn zumindest die drei geistlichen Kurfürsten anwesend sind; keine Befassung der Kurfürsten mit den Hauptverhandlungen des Reichstags, sondern lediglich Anhörung der kaiserlichen Gesandtschaft; Beschränkung des Aufenthalts in Regensburg auf höchstens acht Tage. Eine wichtige Ergänzung der Beauftragung regte Mordeisen selbst an87, indem er August über die Aussage in der Antwort des Königs zur Freistellung88 unterrichtete, die CA-Stände hätten beim Reichstag 1555 den Geistlichen Vorbehalt bewilligt. Mordeisen empfahl, die Teilnahme am Kollegialtag damit zu verknüpfen, um so zumindest die Suspendierung des Geistlichen Vorbehalts bis zum nächsten Reichstag durchzusetzen. Der Kurfürst wies Mordeisen exakt in diesem Sinn an, deklarierte allein die Behauptung des Königs als Hindernis für sein Erscheinen und forderte die Suspendierung des Geistlichen Vorbehalts als Bedingung dafür89.

In der Audienz Mordeisens beim König am 12. 2. 1557 folgte dem Vortrag der Instruktion ein fast zwei Stunden dauerndes Gespräch allein mit Ferdinand, bei dem dieser seine persönliche Verbundenheit mit August zum Ausdruck brachte und sich sehr emotional zu den Verhandlungen um den Geistlichen Vorbehalt erklärte90. Zum Inhalt der kaiserlichen Werbung wollte er nur äußern, es „wer wol etwas mit der resignation“, das aber nur vertraulich mit den Kurfürsten persönlich geregelt werden könne. „Haben mir ferner von des babsts unnd kunig von Franckreichs vorhabenn, das keiserthumb vonn der teutschen nation zu transferiren, allerlei gesagt, unnd entlich darauff beruhet, je lenger man mit der zusammenkunfft vorzöge, je beschwerlicher es dem gantzenn Reich unnd sunderlich denn churfursten seinn wurde“91. In der offiziellen Antwort zur Werbung allerdings akzeptierte Ferdinand aufgrund der beharrlichen Verweigerung nunmehr die Entschuldigung des Kurfürsten. Er verzichtete damit auf die Versammlung des Kurkollegs in Regensburg und berief es für 1. 5. 1557 nach Eger ein in der Erwartung, dass August dorthin kommen und dies bei den anderen Kurfürsten befördern werde92. Der Vortrag der Zusatzinstruktion mit dem bedingten Angebot der Anreise hatte sich damit erübrigt93.

Die Planung Ferdinands, die Übertragung des Kaisertums von Karl V. auf seine Person bei einem Kurfürstentag neben dem Reichstag in Regensburg zu vollziehen, die er mit erheblichem Aufwand seit Oktober 1556 verfolgt hatte, war damit letztlich am Widerstand Augusts von Sachsen gescheitert. Der König sah sich deshalb gezwungen, die geistlichen Kurfürsten zunächst zur Einstellung ihrer Anreisevorbereitungen zu veranlassen94, ehe er das rheinische Kollegium insgesamt ab Ende Februar durch seinen Gesandten Georg Spät ausführlicher davon unterrichtete95, dass der Kollegialtag in Regensburg wegen des Fernbleibens Kursachsens und Kurbrandenburgs nicht zusammentreten könne und deshalb bis 1. 5. 1557 nach Eger verschoben werden müsse. Nachdem die rheinischen Kurfürsten im Folgenden die Veranstaltung in Eger ablehnten, konnte die Resignation des Kaisertums letztlich erst im März 1558 in Frankfurt vollzogen werden96.

Als weitere Konsequenz der Absage des Tages in Regensburg musste Ferdinand die Anreiseplanung der kaiserlichen Gesandtschaft ändern. Hatte er zuvor König Philipp von Spanien am 20. 11. 1556 gebeten, den Abdikationsgesandten Wilhelm von Oranien nach Regensburg abzuordnen und dies zuletzt am 24. 1. 1557 bekräftigt, so musste er die Anreise nunmehr widerrufen und die spätere Entsendung Oraniens nach Eger anfordern97. Der zweite Abdikationsgesandte, der ehemalige und zukünftige Reichsvizekanzler Georg Sigmund Seld, kehrte nach der Auflösung der Kanzlei Karls V. im September 1556 in Brüssel nach Bayern zurück98 und war seit 3. 1. 1557 in Regensburg anwesend99. Er trat dort auf offizieller Reichstagsebene erst im Ausschuss zur Prüfung des Reichsabschieds in Erscheinung100. Auch der dritte in den Vollmachten Karls V.101 genannte Gesandte, Reichssekretär Wolf Haller102, hielt sich im Dezember 1556 bereits im Reich auf und plante die Reise nach Regensburg103. Seine dortige Anwesenheit ist nicht belegt.

Anmerkungen

43
  Kohler, Ferdinand I., 264.
44
 Vgl. die umfassend angelegten neueren Untersuchungen: Luttenberger, Kurfürsten, 17–91; Laubach, Ferdinand I., 207–316, 653–657; Neuhaus, Herrschaftsübergang; Gotthard, Säulen, 37–47, 586–589, 618–623 (Kurkolleg); Leeb, Reichstagsgeschehen. Daneben: Turba III, 245–247, 255–274; Lutz, Christianitas, 408–423, 475–483; Dotzauer, Ausformung, 57–68; Kleinheyer, Abdankung, 124–136; Kohler, Gesamtsystem (innerhabsburgische Komponente); Kohler, Ferdinand I., 264–271; Kohler, Karl V., 349–355. Akten: Leeb, RTA RV 1558/59, Nrr. 1–47, Nrr. 602, 603. Darstellung: Ebd., 132–155, 163–207.
45
 Vgl. zu den Verhandlungen vorrangig zwischen dem Ks. und Kg. Ferdinand bis zum RT 1556/57: Laubach, Ferdinand I., 207–219; Luttenberger, Kurfürsten, 17–19; Lutz, Christianitas, 414–420; Kraemer, Abdankung, 84–95; Leeb, RTA RV 1558/59, 132–136. Korrespondenzen: Lanz III, 662–712 passim.
46
 Vgl. zum Besuch Maximilians: Laubach, Ferdinand I., 215 f.; Lutz, Christianitas, 476 f.; Goetz, Wahl, 32–47; Holtzmann, Maximilian II., 256–294; Turba III, 258–263, 280–282.
47
 Instruktion (3. 8. 1556): Leeb, RTA RV 1558/59, Nr. 29 S. 404–407. Karl V. an Ferdinand I., 8. 8. und 12. 9. 1556: Lanz III, Nrr. 1008, 1009 S. 707–712 (Verbesserungen: Turba III, 270 f., Anm. 3). Vgl. Luttenberger, Kurfürsten, 19 f.; Laubach, Ferdinand I., 217.
48
 Abschiedsmandat vom 7. 9. 1556 (Souburg/Seeland): Leeb, RTA RV 1558/59, Nr. 25 S. 398 f., hier 399. Nachweise aus den RTA 1556/57 (Auswahl): Handschr. Orr.: HHStA Wien, MEA RTA 36 Konv. 4, fol. 38 (an Kurmainz; präs. Mainz, 20. 10.); GStA PK Berlin, I. HA Rep. 10 Nr. Z Fasz. 1, fol. 18 (kein Adressat, wohl Kurbrandenburg). Drucke: HStA Dresden, Loc. 10192/7, fol. 3; HStA München, KÄA 3172, fol. 505; StA Stade, Rep. 5b Nr. 14, unfol.
49
 Bericht an Ferdinand I. vom 19. 9. 1556: HHStA Wien, RK RTA 37, fol. 97–99’, Zitat 97’ f. Kop.
50
 Bericht der kursächsischen Gesandten an Kf. August vom 24. 8. 1556: HStA Dresden, Loc. 10192/4, fol. 108–115’, hier 113’ f. Or.; präs. Zwittermühl, Hft. Schwarzenberg, 27. 8. Ähnlich im Bericht des Nürnberger Kanzlisten Wolf Hofmann an den dortigen Rat (actum o. O., 27. 8. 1556) mit Betonung, dass Ferdinand auf der Einwilligung der Kff. und der vornehmsten Ff. bestehe (StA Nürnberg, Ratskanzlei E-Laden Akten 183, fol. 129–131. Kop. Vgl. Meusser, Kaiser, 185).
51
 Bericht des J. Plattenhardt, Gesandter der fränkischen Gff., basierend auf Nachrichten aus Brüssel, an den Rat der Stadt Esslingen vom 28. 9. 1556 (StadtA Esslingen, RTA 8, unfol. Or., präs. 5. 10.), ausgehend vom vollständigen Rücktritt. Dagegen später relativiert: Man erwarte die Resignation „tum coronae, sceptri tum Imperii, doch will caesaria [!] maiestas den nhamen imperatoris behalten“ (Plattenhardt am 15. 1. 1557 an Erbschenk Karl von Limpurg: StA Ludwigsburg, B 113 I Bü. 64, unfol. Or.).
52
 Bericht F. Kram an Kf. August von Sachsen vom 18./19. 10. 1556: HStA Dresden, Loc. 10192/5, fol. 99–103’, hier 99’–101. Or.; präs. Dresden, 22. 10. Zuvor hatte Kram von Anton Fugger von Einwänden gegen den Rücktritt erfahren, da die Aufteilung des habsburgischen Gesamtreichs die Positionen der CA-Stände und Frankreichs stärken würde (Bericht an den Kf. vom 11. 9. 1556: Ebd., Loc. 10192/4, fol. 187–192’, hier 187–189’. Or.; präs. Chemnitz, 18. 9.). Auch Lazarus von Schwendi befürchtete, dass Ferdinand aufgrund der Belastung mit der Türkenabwehr als Ks. allein die Friedenssicherung im Reich und die Zurückweisung der französischen Ambitionen auf das Reich nicht werde leisten können (an Hg. Heinrich II. von Braunschweig; Brüssel, 4. 12. 1556: StA Wolfenbüttel, 1 Alt 8 Nr. 113, fol. 22–24’. Or.; präs. Liebenburg, 3. 1. 1557). Kf. August von Sachsen ging Anfang Oktober von der vollständigen Übergabe des Kaisertums aus und befürchtete ebenfalls, „diese resignation des Reichs wurde ohne grosse gefahr und verenderung desselben sonderlich itziger zeitt schwerlich zugehenn“ (Instruktion für Georg von Holla vom 6. 10. 1556 zur Werbung bei Hg. Heinrich II. von Braunschweig: HStA Dresden, Kopiale 261, fol. 29–30. Konz. Vgl. Neuhaus, Herrschaftsübergang, 424 f.).
53
 Schreiben des Kgs. an Karl V. (Wien, 21. 8. 1556): Turba III, 271 f.; Laubach, Ferdinand I., 218.
54
 Vgl. Luttenberger, Kurfürsten, 20; Gotthard, Säulen, 620.
55
 Vgl. dazu Kap. 4.1.1.
56
 Abschluss der Offensivallianz am 14. 10./15. 12. 1555 mit dem Ziel der Vertreibung Habsburgs aus Italien. Vgl. Lutz, Christianitas, 399–405; Riess, Politik, 40–75 passim; Babel, Heinrich II., 82 f. Daneben hielt sich im Februar 1556 im Auftrag von Mgf. Albrecht Alkibiades der Oberst Friedrich Spedt zu Geheimverhandlungen um ein Bündnis im Vatikan auf, das den Übertritt des Hauses Brandenburg auf die Seite Frankreichs und des Papstes gegen Habsburg vorsah. Vgl. Lutz, Christianitas, 444 f.; Heidenhain, Beiträge, 101 f., Anm. 20; Barthold, Deutschland, 202–214. Akten: Riess, Politik, 425–436; Lutz, NB I/14, Nr. *7a-*7c S. 401–407.
57
 Die in der Werbung nur verklausuliert angesprochene Bezugnahme verdeutlicht eine spätere Bemerkung des Kgs. gegenüber dem kursächsischen Gesandten Mordeisen am 12. 2. 1557 (vgl. Anm. 91). Die sächsischen Gesandten Brück und Tangel berichteten am 30. 1. 1557 an die Hgg. über ein Schreiben von Kardinal Christoph Madruzzo aus Mailand, wonach der Papst Kg. Heinrich II. „die ksl. cron zugesaget habenn, auch inn arbeit stehenn solle, das keiserthumb vonn denn abfelligenn teutzschenn wiederumb zunehmenn unnd uff Franckreich zutransferierenn“ (HStA Weimar, Reg. E Nr. 180, fol. 243–249’, hier 248. Or.). Vgl. auch das spätere Gutachten von Hofvizekanzler J. Jonas für den Kurfürstentag 1558: Leeb, RTA RV 1558/59, S. 154 f. sowie Nr. 48 S. 468 f. mit Anm. 11. Die Nachrichten zum Entzug des Kaisertums setzten sich bis 1559 fort. Vgl. ebd., S. 178, Anm. 67; S. 200; Nr. 14 S. 366 f.; Nr. 17 S. 383 f. Zu Gerüchten in Brüssel um die Absetzung von Ks. und Kg. durch den Papst: Lutz, NB I/14, Nr. 140 S. 355–357.
58
 Bericht der kgl. Kommissare an Ferdinand I. vom 11. 9. 1556: HHStA Wien, RK RTA 37, fol. 57–64’, hier 62’. Konz. Hd. Zasius. Regest: Goetz, Beiträge, Nr. 31/I S. 46 f. Als Hauptunterstützer dieser Pläne wurde Kf. Ottheinrich ausgemacht. Vgl. die Verhandlungen des Kf. mit Rheingf. Johann Philipp seit Sommer 1556, die im Frühjahr 1557 zum Abschluss eines Allianzvertrags mit Frankreich führten: Lutz, Christianitas, 466 mit Anm. 185; Gotthard, Ottheinrich, 80 (Korrekturen an Kurze, Kurfürst, 44–49, und Kurze, Verhältnis, 239–244).
59
 Zur Zielrichtung der Gesandtschaften: Lutz, Christianitas, 466 f. Daneben: Kugler II, 14–25; Heidenhain, Beiträge, 19 f., 100–103, Anm. 18 und 20; Trefftz, Kursachsen, 138–148; Barthold, Deutschland, 202–213; Holtzmann, Maximilian II., 298–300; Platzhoff, Frankreich, 452 f.; Kurze, Kurfürst, 46; Kurze, Verhältnis, 243. Akten zur Gesandtschaft Virail: StA Marburg, Best. 3 Nr. 1841, fol. 6–32’ passim. HStA Stuttgart, A 71 I/1 (Hg. Christoph) Bü. 22, Prod. 1–3; Bü. 35, Prod. 31–33; vgl. Ernst IV, Nrr. 82–88 passim. Die Bitte um Zulassung zum RT wurde überwiegend befürwortend, aber wenig konkret beantwortet. Hg. Christoph von Württemberg sprach dabei die Restitution der dem Reich entzogenen Gebiete an. Daneben verfasste er im Oktober 1556 Grundzüge für ein deutsch-französisches Bündnisprojekt ( Ernst IV, Nr. 159a S. 186–188), andererseits warnte er Kg. Ferdinand, dass Heinrich II. versuche, wie er „zu der kaiserlichen dignitet komen möchte“ (an Ferdinand I.; Offenhausen, 10. 9. 1556: HHStA Wien, RK RTA 37, fol. 46–48, 52’, Zitat 47. Or.). Zum „undurchsichtig[en]“ Verhalten des Hg.: Laubach, Ferdinand I., 665. August von Sachsen lehnte „französische Avancen im Hinblick auf die Nachfolge im Kaisertum entschieden“ ab ( Nicklas, Wagnis, 40); er bezeichnete die Anregung seiner Kandidatur „fur einen schertz“ (an Lgf. Philipp von Hessen; Dresden, 28. 12. 1556: StA Marburg, Best. 3 Nr. 2799, fol. 2–6, hier 2’. Or.).
60
 So in der Werbung Herbersteins bei Kursachsen; entsprechend die Forderung bei den rheinischen Kff. Vgl. dazu sowie zu den Antworten der Kff. die Nachweise in Kap. 4.1.1, Anm.1731, sowie Bucholtz VII, 400–402; Luttenberger, Kurfürsten, 20 f.; Leeb, Stellung, 92 f.
61
 Vgl. die Spezialinstruktion Ottheinrichs für die Anhörung der ksl. Gesandtschaft (Heidelberg, 21. 11. 1556): HStA München, K. blau 106/3, fol. 7–13’. Or. Auszüge: Kurze, Kurfürst, 88 f., Anm. 3, 4; 90, Anm. 9, 105, Anm. 52: Verzögerung der Beantwortung, um seine Stellungnahme abwarten zu können; Modifikation der Wahlkapitulationen von Ks. und Kg. auch für eine Administration des Reichs durch Ferdinand, vorrangig Einbindung des Passauer Vertrags und des Religionsfriedens sowie Streichung der Kirchenadvokatie; Wahrung des Kurpfälzer Reichsvikariats.
62
 Korrespondenz vom 29. 10.–14. 12. 1556: HStA Dresden, Loc. 8503/3, fol. 7–8; Kopiale 277, fol. 5’ f., 21’–23’, 28’ f. GStA PK Berlin, I. HA Rep. 41 Nr. 172, unfol.
63
 Schreiben an Kurköln und Kurtrier (Mainz, 4. 12. 1556): HHStA Wien, MEA RTA 43/II, fol. 28 f. Konz. Zustimmende Antworten Kurköln (Brühl, 14. 12. 1556) und Kurtrier (Koblenz, 17. 12. 1556): MEA RTA 36 Konv. 4, fol. 49 f., fol. 47 f. (Orr.; präs. jeweils o. O., 26. 12.).
64
 Instruktion (o. O., o. D.): Ebd., fol. 52–55’. Konz. Überschr.: „[...] Ist zu Bingen bedacht, aber nit außgangen.“ Referiert bei Bucholtz VII, 401; ausgewertet bei Luttenberger, Kurfürsten, 22; Leeb, Stellung, 93.
65
 Postskriptum des Kurbrandenburgers Witterstadt im Bericht vom 2. 1. 1557 (wie Anm. 67, hier fol. 86).
66
 Bericht der Mainzer Gesandten an Kf. Daniel vom 31. 12. 1556: HHStA Wien, MEA RTA 36 Konv. 4, fol. 62–65’, Zitat 62’. Or.; präs. o. O., 5. 1. Vgl. Luttenberger, Kurfürsten, 21 mit Anm. 16, 28 mit Anm. 44.
67
 Berichte der Gesandten von der Strass und Witterstadt an Kf. Joachim vom 1. 1. und 2. 1. 1557: GStA PK Berlin, I. HA Rep. 10 Nr. Y Fasz. G, fol. 70–73’; fol. 74–87’, hier 74–78’. Orr.
68
 Bericht der kursächsischen Gesandten vom 31. 12. 1556 an Kf. August: HStA Dresden, Loc. 10192/6, fol. 10–13’, hier 10–11’. Or.; präs. o. O., 5. 1. 1557.
69
 Bericht vom 2. 1. 1557 (wie Anm. 67), hier fol. 76 f. Die Gesandten verbanden damit die eindringliche Warnung vor dem Untergang des Reichs, falls die Kff. den Kg. nicht einhellig unterstützten: /77/ „Ir habt nhun eyn heupt, ein frommen, guttigen, milden und christenlichen konnig, der nichts anderß suchet dan eur bests: Friede, liebe, einickeit unnd gut vortrauen. [...]. Unnd mangeldt nhun allein an deme, daß ir hern zu eurem heubt kommet unnd eß an euch nit mangelnn lasset, sondern helffet einratten.“
70
 Vollmacht Kg. Ferdinands für Heusenstein (Regensburg, 30. 12. 1556), hier an Kf. Daniel von Mainz: HHStA Wien, MEA RTA 36 Konv. 4, fol. 66 f. Or.; präs. o. O., 5. 1. Zu den folgenden Werbungen vgl. Luttenberger, Kurfürsten, 21–24, 28–30; Laubach, Ferdinand I., 219 f.; Leeb, RTA RV 1558/59, 137 f.
71
 Auf eine Werbung bei Ottheinrich von der Pfalz verzichtete der Kg., da er wegen dessen körperlicher Konstitution keine Möglichkeit zur Anreise sah.
72
 So die Werbung bei Kursachsen (wie Anm. 73, hier fol. 43’).
73
 Werbung Heusensteins bei Kf. Daniel von Mainz in Aschaffenburg am 6. 1. 1557: HHStA Wien, MEA RTA 36 Konv. 4, fol. 67–68’. Or. Auszüge: Luttenberger, Kurfürsten, 28, Anm. 44; Leeb, Stellung, 97. Zum Vortrag am 6. 1. vgl. den Bericht Heusensteins an Kg. Ferdinand (Aschaffenburg, 6. 1. 1557): StA Stade, Rep. 32 Nr. 186, fol. 14–15’. Or. Dagegen datiert die Mainzer Korrespondenz den Vortrag auf 7. 1. Werbungen des Truchsess von Rheinfelden in Lochau am 10. 1. 1557 vor Kf. August von Sachsen (HStA Dresden, Loc. 10192/7, fol. 42–45’. Kop.) und am 12. 1. vor Kf. Joachim von Brandenburg (GStA PK Berlin, I. HA Rep. 10 Nr. Dd Fasz. 1, fol. 18–21. Kop.).
74
 Antworten Kurkölns (Brühl, 10. 1. 1557) und Kurtriers (Mayen, 12. 1. 1557): HHStA Wien, RK RTA 38, fol. 277–280’; fol. 293–295’. Kopp.
75
 Antwort an Heusenstein (Aschaffenburg, 16. 1. 1557): Ebd., fol. 265–266’. Kop.
76
 Lochau, 14. 1. 1557: HHStA Wien, RK RTA 38, fol. 269–276’. Or. Referiert bei Wolf, Geschichte, 53.
77
 Zu den Anmahnungen am 16. 1. 1557 vgl. die Berichte der Mainzer Gesandten vom 26. 1. 1557 (HHStA Wien, MEA RTA 43/II, fol. 297–299’. Or.; präs. Aschaffenburg, 2. 2.), der kursächsischen Gesandten vom 26. 1. (HStA Dresden, Loc. 10192/7, fol. 54–57’. Or.) und der Kurbrandenburger Gesandten vom 26. 1. (GStA PK Berlin, I. HA Rep. 10 Nr. Y Fasz. G, fol. 94–107’, hier 94–96’, 104–106. Or.). Letztere baten wie am 2. 1. 1557 (Anm. 67) nochmals um das Kommen des Kf., insbesondere wegen der Gerüchte, der Papst beabsichtige, /95/ „die keiserkron von den deutschen zunhemen unnd /95’/ Franckreich zutzueignen unnd die churfursten abtzusetzen.“ Da im Reich „die grosse /96/ uneinickeit vorhanden und niemands sich der sachen annimbt, sondern alleß geschehen lassen und kein wordt dowider geredt“, würden der Papst und Frankreich leichtes Spiel haben.
78
 Schreiben (Regensburg; Konzz. Hd. Kirchschlager) an Johann von Trier (25. 1. 1557: HHStA Wien, RK RTA 38, fol. 360–361); Anton von Köln (26. 1.: Ebd., fol. 357–359); Ottheinrich von der Pfalz (27. 1.) als bedingte Anreiseforderung, /366’/ „sover es deiner L. derselben leibs schwere unnd gelegenheit halben ymer muglich“ (ebd., fol. 366–367); Daniel von Mainz (26. 1.) mit der Aufforderung, den für 8. 2. ausgeschriebenen Kurfürstentag mit Räten zu beschicken oder aufzuschieben (ebd., fol. 354–355).
79
 Regensburg, 16. 1. 1557: HStA Dresden, Loc. 10192/7, fol. 65–69’. Or. an Kursachsen; präs. Dresden, 31. 1. 1557. HHStA Wien, RK RTA 38, fol. 362–365’. Weitgehend gleichlautendes Konz. an beide Kff. Mit der folgenden Antwort Kf. Augusts referiert bei Wolf, Geschichte, 53.
80
 Antworten an den Kg.: Ottheinrich von der Pfalz (Heidelberg, 31. 1. 1557); Johann von Trier (Münstermaifeld, 8. 2.); Anton von Köln („Hirzberg“ [Hirzbach?], 11. 2.): HHStA Wien, RK RTA 38, fol. 313–314’; fol. 296–298’; fol. 281 f. Orr. Daniel von Mainz (Aschaffenburg, 3. 2.): Ebd., MEA RTA 36 Konv. 4, fol. 101–102. Konz. Kf. Daniel organisierte daraufhin die Verwaltung des Erzstifts während seiner Abwesenheit (an das Domkapitel; Aschaffenburg, 13. 2.: Ebd., fol. 103–104’. Konz.) und bereitete die Quartiernahme in Regensburg vor (an die RT-Gesandten; Aschaffenburg, 10. 2.: Ebd., MEA RTA 43/II, fol. 370 f. Or.).
81
 Kf. Joachim an Ferdinand I. (Cölln/Spree, 6. 2. 1557): HHStA Wien, RK RTA 38, fol. 299–306’. Or.
82
 Kf. Joachim wies seine RT-Gesandten an, beim Kg. den Verzicht auf die Anreise durchzusetzen und darauf zu achten, ob die anderen Kff., namentlich Ottheinrich, kämen. Nur für diesen Fall sollten sie ein Quartier für ihn vorbereiten. /22/ „Aber uff ein ungewisses /22’/ geruchte oder geschrei, das die churfursten alle personlich ankomen wurden, wollet unns nicht hinaussen sprengen, sondernn uns irer Ll. ankunfft dan erst zuschreiben, wan ir gewisse seitt und wist, das ire Ll. gewißlichen alle ankomen werden“ (an von der Strass und Witterstadt; Cölln/Spree, 13. 2. 1557: GStA PK Berlin, I. HA Rep. 10 Nr. Y Fasz. H, fol. 16–23’, hier 18 f., 22 f. Or.).
83
 Kf. August an Ferdinand I. (Dresden, 2. 2. 1557): HHStA Wien, RK RTA 38, fol. 307–311’. Or.
84
 Dresden, 3. 2. 1557: HStA Dresden, Loc. 10192/7, fol. 90–98’, Zitat 92’. Konz. (Or.: Loc. 10193/3, fol. 10–15’). Vgl. Wolf, Geschichte, 52–54. Vgl. zur Mission Mordeisens auch Laubach, Ferdinand I., 220 f.
85
 Den „Konflikt zwischen konfessioneller Parteilichkeit [...] und politischer Loyalität gegenüber Ferdinand“ betont Luttenberger, Kurfürsten, 272 f.
86
 Im Or. der Instruktion (wie Anm. 84), das dem Kg. in Regensburg vorgelegt wurde, fehlt dieser Absatz. Er ist dort separat beigelegt (HStA Dresden, Loc. 10193/3, fol. 16–17. Or.).
87
 Mordeisen an Kf. August (Tirschenreuth, 8. 2. 1557): HStA Dresden, Loc. 10192/6, fol. 227–229’. Eigenhd. Or.; präs. Dresden, 10. 2.
88
 Nr. 504.
89
 Weisung an Mordeisen (o. O., 11. 2. 1557): HStA Dresden, Loc. 10192/6, fol. 236–237’. Konz. Vgl. dazu Anm.4 bei Nr. 507 und Anm.4 bei Nr. 376.
90
 Vgl. Anm.4 bei Nr. 507.
91
 Aufzeichnung Mordeisens zur Audienz: HStA Dresden, Loc. 10192/7, fol. 118–127’, Zitat 124 f. Or.; präs. o. O., 19. 2. Das sehr persönliche Engagement des Kgs. für den sofortigen Kollegialtag bestätigt sein Verhalten gegenüber Paul Briesmann, anwesend für Kurbrandenburg wegen der Übergabe der Mgft. Kulmbach [Nr. 522], in einer Audienz am 11. 2. 1557, in der er auf die anhaltende Anreiseverweigerung Kf. Joachims /1/ „warlich mit gantz betrubtem gemuthe und geberde, also das ire kgl. Mt. die augen voller waßer gestanden“, reagierte. Er müsse die Sache nunmehr Gott befehlen; /1’/ „sie [kgl. Mt.] wehren ein mensch und kein gott. Es konden auch ire kgl. Mt. nicht wissen, wie sie die sachen verstehen sollten, das man so gar vorechtlich beide auff der ksl. und ire kgl. Mt. ersuchen sich erzeichte“ (Briesmann an Kf. Joachim von Brandenburg; Regensburg, 14. 2. 1557: GStA PK Berlin, I. HA Rep. 10 Nr. Y Fasz. I, fol. 1–4’, hier 1 f. Eigenhd. Or.).
92
 Mordeisen an Kf. August mit Referat der Antwort vom 14. 2. (Regensburg, 14. 2. 1557): HStA Dresden, Loc. 10192/7, fol. 128–133’. Or.; präs. o. O., 19. 2. Die schriftliche Fassung der Antwort fasst obigen Beschluss in einem kgl. Dekret für Kf. August zusammen (Regensburg, 15. 2. 1557: Ebd., fol. 135–137. Or.).
93
 Mordeisen hatte von der Entscheidung Ferdinands bereits am 13. 2. Kenntnis erhalten und den Kf. sofort davon unterrichtet. Er betonte, dass der Kg. seine Konzeption allein des Kf. wegen geändert habe (Regensburg, 13. 2. 1557: Ebd., fol. 114–117’. Eigenhd. Or.; präs. o. O., 19. 2.). Kf. August sagte den Besuch des Tags in Eger sofort zu, nachdem er vor der Kenntnis der kgl. Antwort doch seine Anreise nach Regensburg in Aussicht gestellt hatte, allerdings strikt getrennt vom und erst nach dem Abschluss des RT (an Mordeisen; o. O., 20. 2. 1557: HStA Dresden, Loc. 10193/3, fol. 39–43a’. Or.; präs. Regensburg, 24. 2.).
94
 Schreiben vom 13. 2. 1557 und Unterrichtung ihrer Gesandten am 17. 2. Vgl. Kurmainz, pag. 762–764 [Nr. 89] mit Anm. 8.
95
 Vgl. Vollmacht Ferdinands I. für Spät (Regensburg, 18. 2. 1557): HHStA Wien, MEA RTA 36 Konv. 4, fol. 116 f. Or. an Kf. Daniel von Mainz; präs. Mainz, 1. 3. Instruktion (Regensburg, 18. 2. 1557): HStA Dresden, Loc. 10193/3, fol. 25–29’. Kop. Auszug: Kurze, Kurfürst, 90, Anm. 9.
96
 Vgl. zu den Debatten der Kff. untereinander und mit dem Kg. bis 1558 um die Veranstaltung des Tages: Leeb, RTA RV 1558/59, 138–149 (Quellen und Lit.); Luttenberger, Kurfürsten, 23–34.
97
 Ferdinand I. an Kg. Philipp II. (Wien, 20. 11. 1556; Regensburg, 24. 1. und 14. 2. 1557): Colección II, 449–452, hier 450 f.; 467; 470 f. Vgl. auch Maurenbrecher, Beiträge zur deutschen Geschichte, 49; Rachfahl, Oranien, 219 f.
98
 Vgl. Vogel, Seld, 34; Laubach, Seld, 57–59.
99
 Bericht J. Plattenhardt, Gesandter der fränkischen Gff., an Erbschenk Karl von Limpurg vom 10. 1. 1557: Ankunft Selds am 3. 1., Wilhelm von Oranien werde in Kürze erwartet. „Was der mit sich bringt, ist ingehaim“ (StA Ludwigsburg, B 113 I Bü. 64, unfol. Or.).
100
 Nrr. 350, 351. Vgl. auch Kap. 4.2.3 mit Anm.207, 208.
101
 Vgl. Leeb, RTA RV 1558/59, Nr. 27 S. 400 f.; Nr. 33 S. 412–415, hier 413.
102
 Wolf Haller von Raitenbuch (ca. 1525–1591), seit 1548 Kanzleisekretär Karls V., später Reichssekretär. Vgl. NDB VII, 562; Goldinger, Rat, bes. 137 f.; Gross, Geschichte, 356–358.
103
 Haller gab bei einem Aufenthalt in Heidelberg den Kurpfälzer Räten zu verstehen, er sei zusammen mit Wilhelm von Oranien und Seld nach Regensburg abgeordnet worden (Kf. Ottheinrich von der Pfalz an Hg. Christoph von Württemberg; Heidelberg, 20. 12. 1556: Ernst IV, Nr. 195 S. 233 f.).