Deutsche Reichstagsakten, Reichsversammlungen 1556 – 1662 Der Reichstag zu Regensburg 1594 bearbeitet von Josef Leeb
Verhandlungen der protestantischen Stände bei Kurpfalz
Textvorlage: Wett. Gff., unfol.
Berücksichtigung der Straßburger Bitte um Interzession und des Aachener Konflikts in der Anmahnung zu den Gravamina beim Ks. Vorlage des Konzepts für die Anmahnung. Protest gegen die Leistung der Türkenhilfe, falls keine Klärung erfolgt.
Verhandlungen der protestantischen Ständeabei Kurpfalz (Kurpfalz, Kurbrandenburg, Erzstift Magdeburg, Hst. Straßburg, Hst. Halberstadt, Walkenried, Pfalz-Zweibrücken, Braunschweig-Wolfenbüttel, ‑Lüneburg, Brandenburg-Ansbach, Württemberg, Hessen-Kassel, ‑Marburg, Baden-Durlach [Ernst Friedrich], Baden-Durlach [Georg Friedrich], Wetterauer Gff., Reichsstädte).
Kurpfalz proponiert: Einberufung der Sitzung neuerlich auf die Bitte des Gesandten des Hst. Straßburg hin, um die zuletzt wegen Zeitmangels abgebrochene Beratung zum Straßburger Konflikt fortzusetzenb. Da man in der Umfrage zuletzt bis [ausschließlich] Braunschweig kam1, soll dessen Gesandter jetzt votieren.
Umfrage. Braunschweig-[Wolfenbüttel]: Der evangelischen stennden notturfft wöll erfordern, bey der ksl. Mt. nachmaln umb erledigung der gravaminum anzuhalten. Dann sollte solches nitt gescheen, khönde man[sich] pure zu der contribution nicht verstehen. Unnd das sonnderlich der straßburgischen wie auch der aachischen sachen halben angehallten werdt, unnd das der deputationstagk in pari numero beiderseitts religions verwandten gegen den Martium angestelltt werde. Unnd solte daruf nachmaln kheine resolution ervollgen, das man sich dan mitt einer starcken protestation schrifftc gefaßt mache.
Braunschweig-Lüneburg: Ut Braunschweig-Wolffenbüttell, unnd das die aachische unnd straßburgische sach inn acht genommen werde.
Brandenburg-Ansbach: Das umb abschaffung solcher gravaminum angehalten werde, welche man kondte erhallten. Doch ließ man sich das braunschweigisch votum gefallenn. So viel aber die protestation anlangtt, wolltt er zubedencken gestelldt habenn, ob es gnugsam[sein] wurde, das dieselbe allein der meintzischen cantzley insinuirt würde2.
Württemberg: Wollts ad referendum annhemend.
Hessen-Kassel: Sind beauftragt, der straßburgischen sach sich anzunhemen. Derwegen ihnen dann nicht zuwieder wer, eine erinnerungs schrifft zuverfertigen, darin ihrer Mt. ersucht unnd gebetten wurden, nicht allein der straßburgischen sach, sondern auch den andern gravaminibus abzuhelffen e–oder zum wenigsten zu dem abschiedt zustellenn–e. Solte es aber mit einer commination gescheen, das man sonnst nichts contribuirn khöndte, darzu khöndten sie[sich] nicht verstehenn.
Hessen-Marburg: Wie Hessen-Kassel.
Baden-[Durlach, Ernst Friedrich]: Hetten bevelch, den straßburgischen gesandten beystanndt zuleisten, unnd verglich sich mit dem braunschweigischen voto.
Baden-[Durlach] (Georg Friedrich): Idem.
Wetterauer Gff.: Hielltten ein notturfft, das bey der ksl. Mt., dieweill sie sich kheiner zeitth oder modi erclertt, wann sie den gravaminibus wolten abhelffenn, umb erledigung der gravaminum angehallten[werde], unnd wo daruff nichts wurde ervollgen, sich allßdann mit einer protestationschrifft gefaßt zumachen unnd zuvergleichen, ob es gnug sey, das dieselbe allein inn der meintzischen canntzley insinuirt oder nichtt besser, das es publice bey verlesung des Reichs abschiedts geschehe.
Regensburg namens der [protestantischen] Reichsstädte: Anschluss an die vorherigen Voten, nicht allein, so viel die erinnerungs schrifft, sondern auch die protestation anlangtt.
Kurpfalz: Wollen ihr Votum bei der Fortsetzung der Sitzung um 14 Uhr nachmittags vorbringenf. Da man hört, der Hg. von Württemberg wolle den RT verlassen, schlagen sie vor, ihn zuersuchen unnd zubitten, der gravaminum halben noch ein zeitt lang alhier zuverharren oder den ihrigen so viel bevelchs zuhinderlassenn, das sie sich derselben nichts da weniger annemen.
Umfrage dazu. Votum Kurbrandenburg: Danksagung an den Hg., das ihre f. Gn. sich der gemeinen evangelischen stennden sachen so fleissig angenommen hetten, und daruf zu bitten, das sie entweder noch ein zeitt lang alhie verharren oder zum wenigsten bevelch hinderlassen,[dass seine Gesandten] umb erledigung der gravaminum mit anhalten helfen wolten.
Dem schließen sich alle übrigen Stände ang.
(Nachmittag). Kurpfalz resümiert zur Umfrage am vergangenen Montag und am heutigen Vormittag: Straßburg hat um eine Interzession beim Ks. gebeten, welches am montag von ettlichen bewilliget. Heut aber von ettlichen votirt, das ein gemaine anmhanungs[!] schrifft anzugeben, darinn umb abschaffung der gravaminum sollt angehalten werdenh. Dieweill man sich aber noch nicht verglichen, welcher gestallt dieselbige schrifft möge angestellt werden unnd was man sich der contribution halben darin zuercleren, und man darin noch nitt einig, so stunde zubedencken, was man darin thun oder ob man das concept, so die kfl. pfaltzgrevische zu solchem endt angestelt, wolt verleßen horen.
Umfrage. Kurbrandenburg, Straßburg für sich und für Magdeburg, Halberstadt, Pfalz-Zweibrücken, Braunschweig-[Wolfenbüttel], Braunschweig-Lüneburg, Hessen-Kassel (nur auf Ratifikation seiner Mitgesandten), Baden-[Durlach, Ernst Friedrich und Georg Friedrich] sowie die Reichsstädte wünschen die sofortige Verlesung des Kurpfälzer Konzepts.
Württemberg: Gibt bekannt, dass der Hg. heut selber mitt der ksl. Mt. geredt, und sich dieselbige erbotten hette, das man in dieselbe khein mißtrauen solt setzen, dann ihre Mt. uf mittel und weg gedencken wolltenn, wie den gravaminibus möchte abgeholffen werden3.
Kurpfalz (Hochfelder) verliest das Konzept, das besonders die Konflikte in Straßburg, Aachen und Köln, die Verfolgung der Religionsverwandten im Erzstift Salzburg sowie in den Hstt. Würzburg und Bamberg anspricht und sodann die Klärung der anderen Gravamina anmahnt4.
Umfrage. Kurbrandenburg: Billigung des Konz. mit Ausnahme des contributions puncten, welche commination man khönde außlassen5. Wie sie auch nicht wüsten, ob man der aachischen sachen gedencken solltt, dieweill darin albereit im churfursten rath gehandlet würde6. Item daß die wurttennbergische gesanndte erinnertt, das sich caesar albereit bei dem hertzogenn zu Wurttenburgk[!] erclert, das man zu ihrer ksl. Mt. der gravaminum halben khein mißtrauen setzen wolte. Welches alles[sie] jedoch zu der andern evangelischen stennden bessern bedencken wolten gestellt habenn.
Straßburg mit Magdeburg: Votum, das die schrifft alßo wol khondte ubergeben werden, unnd das der contribution nottwendig must gedacht werden, dieweill das der einige modus wehre, dardurch man zu richtigmachung der gravaminum khommen khöndtti,7.
Halberstadt: Billigung des Konz., da es gar glimpfflich gestelldt. Den da sich schon ihre Mt. heut bei dem hertzogen zu Wurttenburgk vernhemen lassen, das man in dieselben khein mißtrauen setzenn woltt, so wust er doch nichtt, ob die stenndt darmit verwharet sein. Sonnsten caesar sagenn wurde, man hette zu ihrer kayserlichen resolutionum[!] in puncto gravaminum stillgeschwigen. Ob aber in der straßburgischen sach die petition alßo anzustellen, wie der straßburgische gebettenj, wolte er zubedencken geben, dieweill man die straßburgische pacifications handlung wurde uffheben, unnd caesari dardurch ursach gegeben werden, den stifft Straßburg zu sequestrirn.
Walkenried: Billigung des Konz., allein das darzu noch möcht gesetzt werden, das man von den papisten uberstimmet werde.
Pfalz-Zweibrücken: Hallten es fur ein unumbgengliche notturfftk, das sollich concept ubergeben werdt.
Braunschweig-[Wolfenbüttel]: Ut Halberstadtt.
Braunschweig-Lüneburg: Idem. Allein das des deputation tags, das der in pari numero der beiderseits religions verwandten bestellt, darin gedacht werde.
Württemberg: Da der Hg. alberait so ein gute antwortt bekhommen, wuste er nicht, ob ihre f. Gn. [sich] zu dießem concept verstehen würdenl.
Hessen-Kassel: Wolten das concept ad referendum angenommen, derhalben dan umb copiam gebetten haben. Man wurde aber doch mit dißer anmhanung nicht mehr außrichten, denn das man unsern gnedigen fursten und herrn schimpff wurde zuziehen8.
Baden-[Durlach, Ernst Friedrich]: Billigung, allein das der ubrigen gravaminum mit der reichßmuntz, item das die contribution finito bello solte cessirn unnd der deputations tagk in pari numero beiderseits religionsverwanndten angestellt werden, außgenommen der straßburgischen petition, das der cardinal von Metz9 auß dem stifft Straßburgk geschafft werde, darbey gedacht wurde.
Baden-[Durlach] (Georg Friedrich): Idem.
Wetterauer Gff.: Das die anmanungs schrifft zuubergeben sey, unnd solliches auß ursachen, das caesar albereit die 80 monat fur pure bekhennet hat angenommen. Und solten wir uns daruf nicht ercleren, wurde unß vorgeworffen werden, das wir darzu still geschwigen hettenn. So were die commination de non contribuendo von nöthen, dieweill daßelb das einig vinculum und modus were, dardurch man nechst Gott zu erledigung der gravaminum khommen khöndte.
Reichsstädte: Billigung, allein das des deputation tags darbey gedacht werde.
Kurpfalz resümiert: Da die Mehrheit das Konz. billigt, liessen sie sich dasselb alßo auch gefallenn. Allein das sie nicht wusten, wie deß deputation tags darinn khöndt gedacht werden, dieweill man sich selber mitt den gravaminibus dardurch wurde uffhalltenm.