Deutsche Reichstagsakten, Reichsversammlungen 1556 – 1662 Der Reichstag zu Regensburg 1594 bearbeitet von Josef Leeb
Bitte um Veranlassung einer Interzession aller CA-Stände beim Ks.: Erlaubnis der öffentlichen Ausübung der CA in Weil der Stadt.
Die Supplikation an die Reichsstädte (A) und das Schreiben des Adam Schnurm als Anwalt der protestantischen Bürger zu Weil der Stadt an Kämmerer und Rat der Stadt Regensburg (B) stimmen sinngemäß gänzlich und im Wortlaut weitgehend überein. Abweichungen sind lediglich bedingt durch die Bezüge auf die divergierenden Verfasser, einerseits direkt die Bürger (A), andererseits deren Anwalt (B).
Als Textvorlage dient die Supplikation an die Reichsstädte (A). Die wenigen Abweichungen in B werden im Variantenapparat ausgewiesen.
A) Die Supplikation an die Reichsstädte ist undatiert. Übergabe am 16. 5. 1594, im Ausschuss der protestantischen Reichsstädte zu den Gravamina verlesen am 7. 6.1
B) Das Schreiben an Kämmerer und Rat der Stadt Regensburg ist datiert mit Regensburg, 13. 5. (3. 5.) 1594.
Nachweise für A: StadtA Speyer, 1 B Nr. 349, fol. 135–137’ (Kop. Überschr.:Copia supplicationis der evangelischen burgerschafft zu Weil der Statt an die erbare stett. Den 6. Maii [16. 5.]anno 94 zu Regenspurg im stett rhat ubergeben2.) = Textvorlage. StA Nürnberg, NRTA 111, fol. 316–318’ (Kop. Überschr.:Supplication der statt Weil an die erbarn freien Reichs stett. Nr. 42.) = [B]. ISG Frankfurt, RTA 89, fol. 105–107 (Kop.) = [C].
Nachweise für B: StadtA Ulm, A 28, Prod. 173 (Kop. Dorsv.:Copia schreibens der evangelischen burgerschafft in der statt Weil constituierten anwaldts Adam Schnurms an die statt Regenspurg etc., de dato 3. Maii [13. 5.]anno 94.). StA Nürnberg, NRTA 111, fol. 319–322 (Kop.). ISG Frankfurt, RTA 89, fol. 108–109’, 114’ (Kop.).
Vgl. die Übernahmen in die allgemeinen protestantischen Gravamina [Nr. 390], Punkte 3 und 20.
/135’ f./ a–An die Gesandten der [protestantischen] Reichsstädte–a: Sie erinnern dankbar an die Unterstützung der Hgg. Ludwig und Friedrich I. von Württemberg, die neben Mgf. Ernst Friedrich von Baden-Durlach sowie den Reichsstädten Ulm, Esslingen, Reutlingen und Heilbronn dafür eintreten, dass ihnen eine Kirche für die öffentliche Ausübung der CA in Weil der Stadt überlassen wird.
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/137 f./ Bitten die Reichsstädtec, sich ihres Anliegens beim RT anzunehmen und auch andere CA-Ständeddazu zu veranlassen4, damit ihnen die Ausübung der CA erlaubt wird.
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