Reichstagsakten Mittlere Reihe. Reichstagsakten unter Maximilian I. Band 10. Der Reichstag zu Worms 1509 bearbeitet von Dietmar Heil
Nr. 366 Beschlüsse des Speyerer Domkapitels – Speyer, 6./11. Juni 1509
Karlsruhe, GLA, Abt. 61, Nr. 10930, fol. 31, 31’, 32 (Konz.).
Druck/Regest: Krebs, Protokolle I, Nrr. 2757f., 2767, S. 263f.
[1.] /31/ [6.6.] Der Hofmeister [Hartmann Fuchs von Dornheim] und der Landschreiber [Georg Brentz1] berichten, dass die ksl. Räte ihnen im Streit zwischen der Stadt Landau und dem Bischof einen Tag nach Worms anberaumt haben. Diese bitten außerdem um Überlassung der Pfandverschreibung.2Das Domkapitel lehnt dies ab und schlägt stattdessen vor, eine Vertagung zu beantragen, die damit begründet werden soll, dass der Bf. zur Kur [nach Bad Ems] gereist sei und die Verschreibung sich nicht in den Händen der Statthalter befinde.3
[2.] /31’/ Meister Hieronymus [Friesbach4] berichtet über seine Verhandlungen mit dem Vogt zu Heidelberg [Zeisolf von Adelsheim] wegen Beeinträchtigung der Weiderechte in Ketsch. Beschluss: Der Syndikus [Friesbach] soll gelegentlich seiner Reise nach Worms in gleicher Weise wie mit dem Vogt auch mit dem Pfgf. [Kf. Ludwig] verhandeln. Ist ime doctor Erpf [von Gemmingen], Philips von Flersheim5.
[3.] /32/ [11.6.] Der Domherr Erpho von Gemmingen erhält aufgrund eines Schreibens des Ebf. von Mainz vorbehaltlich der kirchlichen Strafen Urlaub bis zum 8. Juli (Kiliani).