Reichstagsakten Mittlere Reihe. Reichstagsakten unter Maximilian I. Band 10. Der Reichstag zu Worms 1509 bearbeitet von Dietmar Heil

Nr. 366 Beschlüsse des Speyerer Domkapitels – Speyer, 6./11. Juni 1509

Karlsruhe, GLA, Abt. 61, Nr. 10930, fol. 31, 31’, 32 (Konz.).

Druck/Regest: Krebs, Protokolle I, Nrr. 2757f., 2767, S. 263f.

[1.] /31/ [6.6.] Der Hofmeister [Hartmann Fuchs von Dornheim] und der Landschreiber [Georg Brentz1] berichten, dass die ksl. Räte ihnen im Streit zwischen der Stadt Landau und dem Bischof einen Tag nach Worms anberaumt haben. Diese bitten außerdem um Überlassung der Pfandverschreibung.2Das Domkapitel lehnt dies ab und schlägt stattdessen vor, eine Vertagung zu beantragen, die damit begründet werden soll, dass der Bf. zur Kur [nach Bad Ems] gereist sei und die Verschreibung sich nicht in den Händen der Statthalter befinde.3

[2.] /31’/ Meister Hieronymus [Friesbach4] berichtet über seine Verhandlungen mit dem Vogt zu Heidelberg [Zeisolf von Adelsheim] wegen Beeinträchtigung der Weiderechte in Ketsch. Beschluss: Der Syndikus [Friesbach] soll gelegentlich seiner Reise nach Worms in gleicher Weise wie mit dem Vogt auch mit dem Pfgf. [Kf. Ludwig] verhandeln. Ist ime doctor Erpf [von Gemmingen], Philips von Flersheim5.

[3.] /32/ [11.6.] Der Domherr Erpho von Gemmingen erhält aufgrund eines Schreibens des Ebf. von Mainz vorbehaltlich der kirchlichen Strafen Urlaub bis zum 8. Juli (Kiliani).

Anmerkungen

1
 Krebs, Dienerbücher, Nr. 184, S. 73.
2
 Vgl. Nr. 271, S. 438, Anm. 6.
3
 Am 30.6. berichteten die bfl. Räte im Domkapitel über die Streitigkeiten mit Landau und meldeten, dass der Ks. [gemeint sind die ksl. Räte in Worms] ein Vidimus der Pfandverschreibung wünsche. Die Antwort wurde bis zum 3.7. verschoben (GLA Karlsruhe, 61/10930, fol. 34’. Krebs, Protokolle I, Nr. 2800, S. 267). Erst für den 24.7. liegt ein weiterer Eintrag vor, wonach der Bf. für Beratungen über die Streitigkeiten mit Landau um die Abordnung von Domherren bat. Das Kapitel empfahl jedoch, die Sache vorläufig auf sich beruhen zu lassen und die weitere Entwicklung abzuwarten (ebd., Nr. 2836, S. 270). Vgl. zu den Verhandlungen während des Augsburger RT von 1510: Krebs, Protokolle I, Nrr. 3033, 3038, 3066; Seyboth, RTA-MR XI/1, Nr. 191.
4
 Auch die alternative Schreibweise „Frischbach“ ist gängig (z. B. Krebs, Dienerbücher, Nr. 456, S. 88).
5
 Text bricht ab. Sinngemäß ist wohl zu ergänzen: zur Seite gestellt worden. – Am 19.6. stellte das Domkapitel fest, dass der Kanzler [gemeint: der Syndikus Friesbach] Befehl zu einer schriftlichen Aufforderung an Adelsheim habe, in dieser Angelegenheit vorläufig nichts zu unternehmen. Der Bf. hatte wegen der Weide- und Holznutzungsrechte in Ketsch einen rechtlichen Austrag vor kurpfälzischen Räten angeboten (GLA Karlsruhe, 61/10930, fol. 33. Krebs, Protokolle I, Nr. 2779, S. 265). Am 23.6. beriet das Domkapitel über ein – nicht vorliegendes – Schreiben Kf. Ludwigs mit einem beigefügten Bericht des Vogts bzgl. der beanspruchten kurpfälzischen Obrigkeit über Ketsch. Dem Bf. wurde empfohlen, sich in keinen weiteren Schriftwechsel einzulassen, sondern den Kf. um ein baldiges gütliches oder rechtliches Verfahren vor seinen Räten zu bitten (GLA Karlsruhe, 61/10930, fol. 34. Krebs, Protokolle I, Nr. 2791, S. 266). Am 24.7. benannte das Domkapitel seine Teilnehmer an einem für den 27.7. angesetzten Tag in Heidelberg (ebd., Nr. 2841, S. 270). Vgl. zu den noch Jahre dauernden Verhandlungen: ebd., Nrr. 2848, 2892, 2982, 3013, 3395, 3410, 3414, 3428, 3445, 3455, 3457, 3468, 3979.