Reichstagsakten Mittlere Reihe. Reichstagsakten unter Maximilian I. Band 10. Der Reichstag zu Worms 1509 bearbeitet von Dietmar Heil

Nr. 339 Beschlüsse des Mainzer Domkapitels – Mainz, 3. Mai 1509

Erbeinung zwischen Kurmainz, Brandenburg-Ansbach und Württemberg; Bereitstellung von Reitern für den Venezianerkrieg.

Würzburg, StA, Mainzer Domkapitelprotokolle 3, fol. 648’ (Reinschr. mit Randvermm., die den Inhalt kennzeichnen).

[3.5.] Der Schulmeister1brachte im Namen des Ebf. zwei Artikel vor. 1. Bezüglich der vor kurzem vom Mgf. von Brandenburg vorgeschlagenen Erbeinung erklärte das Domkapitel nach Beratung sein Einverständnis zu einer Erneuerung der seinerzeit von Ebf. Adolf [von Mainz] geschlossenen Einung2unter erneuter Einbeziehung des Hg. von Württemberg. Dies wäre sowohl für die drei Vertragspartner als auch für ihre Untertanen vorteilhaft. Falls der Hg. von Württemberg der Einung jedoch nicht beitreten will, so erachtet das Domkapitel es für wünschenswert, mit dem Mgf. von Brandenburg, dem man seit vielen Jahren freundschaftlich verbunden ist, gemäß dem [Wormser] Landfrieden ein freuntlich verstendnußeinzugehen, um die gute Nachbarschaft zu erhalten. – 2. Bezüglich der vom Ks. gewünschten Bereitstellung von 50 Pferden auf dessen Kosten wurde beschlossen: Der Ebf. sollte sich in dieser Angelegenheit wie die anderen Reichsstände verhalten. Wo auch uf dem tag zu Wormß durch die fursten und stende des Reichs gemeltem unserm allergnedigsten herrn keyser obangezeigte hilf nit zugelassen wurd, sonder abgeschlagen, das dannoch gemelter unser gn. her von Meinz in diesen sweren leuften ksl. Mt. uf ire angepurnis [= Zahlungsverpflichtung] L pferde VI monat lange zu rusten und halten ungeweigert sich hett erpoten, in zuversicht, solchs sein ftl. Gn. und dem stift in erlangung der confirmation privilegiorum, auch der stadt Menz halben, alles zu nutz und frommen reichen werd und dienen. – Für den Vortrag dieser Beschlüsse an den Ebf. wurden der Dekan [Adolf Rau von Holzhausen], der Schulmeister [Lorenz Truchseß von Pommersfelden] und [Ulrich von] Schechingen deputiert.

Nr. 340 Der ksl. Reichstagskommissar Mgf. Kasimir von Brandenburg an Dekan [Adolf Rau von Holzhausen] und Kapitel des Mainzer Domstifts – Worms, 8. Mai 1509

Wien, HHStA, Maximiliana 20, Konv. 3, fol. 125–125’ (Konz. mit ex.-Verm.).

Der ksl. Profos Michel Reisacher (von Breysach)hat vorgebracht, dass ihm für den Gefangenen in Bingen (Pyngen)50 fl.rh. zugesagt worden seien, wovon der Ks. eine Hälfte übernommen habe und der Amtmann des Domkapitels, Macharius von Buseck1, die restlichen 25 fl.rh. bezahlen solle. Buseck habe aber dem ksl. Befehl bislang nicht Folge geleistet, sondern sei ohne Wissen des Ks. abgereist. Dem Profos seien deshalb erhebliche Kosten entstanden.

Befiehlt ihnen in Vertretung und auf Befehl des Ks., Buseck zur Zahlung seines Anteils zu veranlassen, damit er dem Ks. nicht Bericht erstatten und ihn verärgern muss.2

Nr. 341 Reversbrief Ebf. Uriels von Mainz – Worms, 12. Mai 1509

Würzburg, StA, Mainzer Ingrossaturbücher, Bd. 50, fol. 31 (koll. Kop., sambstags nach dem sontag cantate; Kollationsverm. Jo. Heck[mann]).

Bekundet die eidliche Erneuerung des von seinen Amtsvorgängern mit der Gft. Sponheim für die Feste Neu-Bamberg (Neuenbeimburg), das Tal darunter und den umliegenden Bezirk geschlossenen Burgfriedens1mit Pfgf. Johann von Simmern.2

Nr. 342 Ks. Maximilian an Kf. Uriel von Mainz – Kaufbeuren, 14. Mai 1509

Würzburg, StA, Mainzer Urkunden, weltlicher Schrank L. 5/1.8 (Or. mit besch. S., Vermm. prps./amdip., Gegenz. Serntein) = Textvorlage A. Würzburg, StA, Mainzer Ingrossaturbücher, Bd. 50, fol. 135’–136 (Kop. mit imit. Vermm. und Gegenz. wie A). Würzburg, StA, Mainzer Bücher verschiedenen Inhalts, Nr. 81, fol. 12–12’ (Kop.).

Druck: Gudenus, Codex IV, Nr. CCLXXII, S. 573f.; Harpprecht, Staats-Archiv III, Nr. CLVI, S. 174.

Übersendet ihm durch seinen Rat Johann Storch das große und kleine ksl. Siegel. Dieser hat Befehl, ihm die Sendung gegen eine Empfangsbestätigung auszuhändigen.1Weist ihn an, die Siegel entgegenzunehmen und damit für die Dauer des Wormser Reichstages sämtliche Schriftstücke, die durch die Reichsversammlung, die auf dem Wormser Reichstag anwesenden ksl. Räte und Kommissare oder durch das ksl. Kammergericht zur Ausfertigung bestimmt werden, zu besiegeln und wie sein Vorgänger Ebf. Berthold2eigenhändig zu unterzeichnen. Nach Ende des Reichstages soll er die beiden Siegel dem ksl. Kammergericht überantworten, damit es gemäß dem Konstanzer Abschied3davon Gebrauch machen kann.4Im Gegenzug soll er sich das bislang am Gericht benutzte Siegel aushändigen lassen und es ihm, dem Ks., zusenden.5

Anmerkungen

1
 = Lorenz Truchseß von Pommersfelden (Kissling, Truchseß, S. 9; Kisky, Domkapitel, S. 149; Rauch, Domkapitel III, S. 146).
2
 Bezieht sich auf die Erneuerung der am 20.6.1458 geschlossenen Einung zwischen Kurmainz, Brandenburg-Ansbach und Württemberg (Fritz, Ulrich, S. 182f.; Seyboth, Markgraftümer, S. 26) durch Ebf. Adolf II. von Nassau, Mgf. Albrecht I. sowie die Gff. Ulrich V., Eberhard V. und Heinrich am 10.8.1465 (Druck: Riedel, Codex II/5, Nr. MDCCCXXXIII, S. 85–89). Vgl. Fritz, ebd., S. 298f. Gemäß Art. 37 seiner Wahlkapitulation durfte Ebf. Uriel kein neues Bündnis ohne Zustimmung des Domkapitels schließen (Faulde, Uriel, S. 18).
1
 Es handelt sich um eine Verwechslung. Binger Amtmann war zu dieser Zeit Gilbrecht von Buseck (Reidel, Bingen, S. 162), von dem dann auch das Rechtfertigungsschreiben stammte [Anm. 2].
2
 Vermerk über ein entsprechendes Schreiben an Buseck mit der Notiz über eine ergänzende Passage: Durch sein anrufen der gefangen geligt und sich heimlich hinwege gemacht. Ksl. Mt. bevelch nit gelebt etc.– Das Mainzer Domkapitel beschloss am 10.5. die Weiterleitung des Schreibens an Buseck, verbunden mit der Aufforderung zu einer Stellungnahme für die ksl. RT-Kommissare (StA Würzburg, Mainzer Domkapitelprotokolle 3, fol. 650). Der Mainzer Domherr und Amtmann zu Bingen, Gilbrecht von Buseck, rechtfertigte sich in einem Schreiben an den Domscholaster Lorenz Truchseß [von Pommersfelden] und das Domkapitel, dass der Binger Vogt Philipp Bolch aufgrund eines vom ksl. Sekretär Marx Treitzsaurwein (Swerwein)übersandten Schreibens, das er selbst in Anwesenheit Zyprians von Serntein an Reisacher übergeben habe, aus der Haft entlassen worden sei. Er habe dem Profos keinerlei Zusagen gemacht (Or., samstags nach dem sondag cantate [12.5.]1509; präs. Mainz, 16.5.; HHStA Wien, Maximiliana 20, Konv. 3, fol. 134–134’). Das Mainzer Domkapitel leitete diese Erklärung in Beantwortung des obigen Schreibens der ksl. RT-Kommissare am 18.5. nach Worms weiter (Scholaster und Kapitel des Mainzer Domstifts an Mgf. Kasimir von Brandenburg und die übrigen ksl. RT-Kommissare in Worms, Or. m. Siegelspuren, Mainz, freytags nach dem sonntag vocem jocunditatis; ebd., fol. 140–140’).
1
 Burgfriedensvertrag zwischen Ebf. Johann von Mainz und Gf. Johann von Sponheim vom 6.11.1417 (Mötsch, Regesten Sponheim III, Nr. 3825, S. 360f.).
2
 Entsprechender Reversbrief Pfgf. Johanns vom gleichen Datum (koll. Kop., sambstag nach dem sontag cantate; Kollationsverm. Jo. Heck[mann]; StA Würzburg, Mainzer Ingrossaturbücher, Bd. 50, fol. 31). Nach seiner Rückkehr vom RT bevollmächtigte der Pfgf. am 4.6. seinen Hofmeister Johann von Eltz zur stellvertretenden Beeidigung des oben erwähnten Burgfriedens mit Kurmainz sowie ergänzend – in Erneuerung des am 22.7.1418 zwischen Gf. Johann von Sponheim und Philipp von Daun-Oberstein geschlossenen Burgfriedens (Mötsch, Regesten Sponheim III, Nr. 3872, S. 386f.) – gegenüber Melchior von Daun-Oberstein (koll. Kop., montag nach dem sontag trinitatis; Kollationsverm. Jo. Heck[mann]; StA Würzburg, Mainzer Ingrossaturbücher, Bd. 50, fol. 31’). Ebf. Uriel hatte bereits am 26.3. den zwischen Ebf. Johann von Mainz und Philipp von Daun geschlossenen und von Ebf. Diether und Wirich [VI.] von Daun bestätigten Burgfrieden zu Neu-Bamberg erneuert (Kop. St. Martinsburg/Mainz, montag nach dem sontag judica; ebd., fol. 31’–32). – Während des RT erneuerte Ebf. Uriel außerdem die Belehnung Bf. Gabriels von Eichstätt, vertreten durch den Domherrn Bernhard Adelmann von Adelmannsfelden, mit dem Mainzer Kanzleramt (lat. Or. Perg. m. anh. S., Worms, 24.5.1509; StA Nürnberg, Hst. Eichstätt, Urkunden, 1509/V/24).
1
 Entsprechende Weisung Ks. Maximilians an Storch, Kaufbeuren, 14.5.1509 (Or. m. besch. S., Vermm. prps./amdip., Gegenz. Serntein; StA Würzburg, Mainzer Urkunden, weltlicher Schrank L. 5/1.7. Kop.; StA Würzburg, Mainzer Ingrossaturbücher, Bd. 50, fol. 135–135’; StA Würzburg, Mainzer Bücher verschiedenen Inhalts, Nr. 81, fol. 12’–13); Empfangsbestätigung Kf. Uriels für Storch, Worms, 11.6.1509 (Konz., montag nach corporis Christi; StA Würzburg, Mainzer Urkunden, weltlicher Schrank L. 5/1.9. Kop.; StA Würzburg, Mainzer Ingrossaturbücher, Bd. 50, fol. 135’). Vgl. Seeliger, Erzkanzler, S. 88f.
2
 Vgl. Schröcker, Unio, S. 132f.
3
 Bezieht sich nicht auf einen konkreten Artikel des Konstanzer RAb (Druck: Heil, RTA-MR IX/1, Nr. 268, hier S. 529–534).
4
 Am 16.6. bestätigte der Kammerrichter Gf. Adolf von Nassau dem Mainzer Kf. den Empfang der beiden ksl. Siegel durch den von diesem beauftragten Wormser Domdekan Erpho von Gemmingen und händigte diesem im Gegenzug das bis dahin am RKG verwendete Siegel aus (Or. m. S.; StA Würzburg, Mainzer Urkunden, weltlicher Schrank L. 5/1.10. Kop.; StA Würzburg, Mainzer Bücher verschiedenen Inhalts, Bd. 81, fol. 13–13’).
5
 Mit Schreiben vom 24.7. bestätigte Ks. Maximilian den Empfang des ihm vom Mainzer Kf. zugeschickten Kammergerichtssiegels (Or. m. Siegelrest, Kastell La Scala (zu der Layter an der clausen), Vermm. prps./cdip., Gegenz. Serntein; StA Würzburg, Mainzer Urkunden, weltlicher Schrank L. 5/1.11. Kop.; StA Würzburg, Mainzer Ingrossaturbücher, Bd. 50, fol. 136–136’; StA Würzburg, Mainzer Bücher verschiedenen Inhalts, Bd. 81, fol. 12. Druck: Gudenus, Codex IV, Nr. CCLXXIII, S. 574f.).