Reichstagsakten Mittlere Reihe. Reichstagsakten unter Maximilian I. Band 10. Der Reichstag zu Worms 1509 bearbeitet von Dietmar Heil

Marburg, StA, Best. 81, A/230/2, fol. 25–25’ (Kop.; dinstag nach dem sontag invocavit).

Er hat erfahren, dass der Fiskal auf Antrag des Dr. Fries [= Haringo Sinnama1] Gf. Reinhard von Hanau wegen der diesem auf dem Augsburger Reichstag [1500] auferlegten 36 fl. vorgeladen haben soll.2Er, Gf. Adolf, war seinerzeit als Kammerrichter von Kg. und Reichsständen mit der Eintreibung dieser Gelder beauftragt worden. Er hat die genannte Summe von Gf. Reinhard erhalten und diesem quittiert. Im Übrigen bestehen von seiner Seite noch beträchtliche Soldforderungen, sodass nur er berechtigt ist, diese Gelder einzutreiben. Bittet ihn, gegen den Gf. nicht weiter vorzugehen und Dr. Fries über die Sachlage zu informieren. Sollte dieser indessen glauben, das Geld von ihm eintreiben zu können, bittet er, die Angelegenheit bis zum Wormser Reichstag, wohin zumindest einige der Beisitzer kommen werden, ruhen zu lassen. Falls der Anspruch des Dr. Fries sich dann als begründet erweisen sollte, wird er dem Folge leisten.

Anmerkungen

1
 Kuyk, Sinnama, Sp. 1180.
2
 Gf. Reinhard von Hanau an Gf. Adolf von Nassau, 24.2.1509 (Konz., Mathie apostoli; StA Marburg, Best. 81, A/230/2, fol. 20–20’).