Reichstagsakten Mittlere Reihe. Reichstagsakten unter Maximilian I. Band 10. Der Reichstag zu Worms 1509 bearbeitet von Dietmar Heil

Duisburg, NRW LA, Kurköln Urk. 3836 (Or. Perg. m. zerbrochenem S., Vermm. prps./amdip., Gegenz. J. Storch) = Textvorlage A. Wien, HHStA, Maximiliana 20, Konv. 3, fol. 58–59 (Kop.) = B.

Die von seinen Amtsvorgängern herrührenden Verfügungen bezüglich der Reichskanzlei sehen vor, dass dem Kölner Ebf. während der Italienzüge röm. Kss. und Kgg. die Verwaltung der Kanzlei obliegt, sofern er sich persönlich in Italien aufhält.1Er hat auf Bitten Ebf. Philipps von Köln diese Verfügungen bestätigt und ihm darüber hinaus in Anbetracht seiner Ks. und Reich erwiesenen Verdienste das Recht bewilligt, die Kanzleiverwaltung durch einen Stellvertreter wahrzunehmen.2

Er steht im Begriff, nach Italien zu ziehen. Dem Ebf. ist es jedoch wegen wichtiger Angelegenheiten seines Erzstifts nicht möglich, an dem Zug teilzunehmen und währenddessen die Verwaltung der Reichskanzlei wahrzunehmen. Er hat deshalb mit dem Tiroler Kanzler und Verwalter der ksl. Hofkanzlei Zyprian von Serntein einen diesbezüglichen Vertrag geschlossen3, den er, der Ks., hiermit bestätigt. Untersagt, den Ebf., seine Stellvertreter oder Serntein bezüglich der Rechte an dieser Kanzlei und der Einkünfte daraus zu schädigen.

Anmerkungen

1
 Vgl. Seeliger, Erzkanzler, S. 39f., 53–55.
2
 Urkunde Kg. Maximilians vom 10.8.1495 (Druck: Lacomblet, Urkunden IV, Nr. 468, S. 578. Regest: Angermeier, RTA-MR V/1, Nr. 850, S. 750f.; Wiesflecker, Regesten I, Nr. 2271, S. 276). Vgl. Fuhs, Hermann, S. 208 Anm. 118.
3
 Vertrag zwischen Ebf. Hermann von Köln und dem kgl. Kanzler Zyprian von Serntein über das wegen Verhinderung des Ebf. von diesem übernommene Erzkanzleramt in Italien samt Regelung seines Gebührenanteils (Or. m. 2 Ss. [Serntein und Heinrich von Schmalkalden], 26.5.1506; NRW LA Duisburg, Kurköln Urk. 3769). Vgl. Fuhs, Hermann, S. 426f.