Reichstagsakten Mittlere Reihe. Reichstagsakten unter Maximilian I. Band 10. Der Reichstag zu Worms 1509 bearbeitet von Dietmar Heil
Streit des Ordens mit Sebastian Stiebar von Buttenheim wegen des Lehens Domnau.
Berlin, GStA, Ordensfoliant Nr. 26, pag. 189–192 (Kop., suntag trinitatis).
Seine Amtsvorgänger haben Konrad [XIV.] von Egloffstein und dessen Nachkommen [zuerst i. J. 1469] mit dem Städtchen Domnau belehnt. Konrad ist längst verstorben. Nach dem erbenlosen Tod seines Sohnes [Heinrich VII., gest. 1502] sind nur noch die beiden Töchter [Anna und Susanna] übrig. Vertragsgemäß fielen die nunmehr herrenlosen Güter deshalb an ihn als Hochmeister und die beiden Töchter; die Verwaltung führen zwei gemeinsame Lehnsleute. Melchior von Kreytzen hat [i. J. 1504] eine der Töchter [Susanna] geheiratet und sich mit der anderen über ihren Anspruch geeinigt. Er selbst hat [i. J. 1507] der Übertragung an Kreytzen zugestimmt. Allerdings machte auch Sigmund von Egloffstein, der Neffe Konrads, ihm gegenüber Ansprüche geltend. Indessen waren weder er noch sein Vater [Hartung VIII.] jemals vom Orden belehnt worden.1Während der laufenden Verhandlungen wurde Sigmund in Königsberg verwundet und starb. Er selbst erfuhr erst drei Tage später davon. Der Täter hielt sich ohne sein Wissen an seinem Hof auf.
Zur gleichen Zeit erhoben [die Schwester Sigmunds] Barbara (Merig [!]) von Egloffstein und [ihr Ehemann] Sebastian Stiebar [von Buttenheim] Anspruch auf Domnau. Er hatte aufgrund ihrer Bitte für den 2. Februar (unser lieben Frauen tag lichtmess)einen Schiedstag anberaumt. Diesen Termin haben die Petenten zwar akzeptiert, ihn aber nicht wahrgenommen. Stattdessen hat Stiebar sein persönliches Erscheinen bei ihm angekündigt und die Übergabe Domnaus gefordert. Auf sein erneutes Angebot zur Beschreitung des Rechtswegs wandte sich dieser an den Deutschmeister Hartmann von Stockheim und beklagte seine angebliche Rechtsverweigerung. Die von Stiebar ebenfalls eingeschalteten Ganerben zu Rothenberg setzten einen Schiedstag zwischen Stockheim und Stiebar an. Der Deutschmeister machte indessen geltend, mit dieser Angelegenheit nichts zu tun zu haben, und verwies auf das bestehende Rechtserbieten.2Schließlich wurde Stiebar auch noch ein rechtliches Verfahren vor dem Ebf. von Mainz, Kf. Ludwig von der Pfalz, Pfgf. Friedrich von Bayern, Mgf. Friedrich von Brandenburg-Ansbach, Hg. Ulrich von Württemberg, den Bff. von Bamberg und Würzburg und den Ganerben zu Rothenberg angeboten, was dieser ebenfalls zurückwies. Dennoch haben die Ganerben den beiliegenden Rezess verabschiedet, worin für den 26. Juli (tag nach suntag Jacobi)ein Rechtstag nach Coburg anberaumt wurde. Obwohl dazu nicht verpflichtet, hat er, der Hochmeister, eingewilligt. Stiebar indessen lehnte ab, weil er die Verzögerung nicht akzeptieren wollte. Er seinerseits kann das Vorgehen der Gegenseite nur so verstehen, dass Stiebar gegen ihn, den Orden und insbesondere den Ordensgebietiger [Hartmann von Stockheim] gewaltsam vorgehen will. Wie er erfahren hat, hat Stiebar mehrmals Drohungen gegen ihn und den Orden ausgestoßen.3Er bittet, diesen nicht zu unterstützen, sondern ihn ggf. an gewaltsamen Übergriffen zu hinderna.