Reichstagsakten Mittlere Reihe. Reichstagsakten unter Maximilian I. Band 10. Der Reichstag zu Worms 1509 bearbeitet von Dietmar Heil

Streit des Ordens mit Sebastian Stiebar von Buttenheim wegen des Lehens Domnau.

Berlin, GStA, Ordensfoliant Nr. 26, pag. 189–192 (Kop., suntag trinitatis).

Seine Amtsvorgänger haben Konrad [XIV.] von Egloffstein und dessen Nachkommen [zuerst i. J. 1469] mit dem Städtchen Domnau belehnt. Konrad ist längst verstorben. Nach dem erbenlosen Tod seines Sohnes [Heinrich VII., gest. 1502] sind nur noch die beiden Töchter [Anna und Susanna] übrig. Vertragsgemäß fielen die nunmehr herrenlosen Güter deshalb an ihn als Hochmeister und die beiden Töchter; die Verwaltung führen zwei gemeinsame Lehnsleute. Melchior von Kreytzen hat [i. J. 1504] eine der Töchter [Susanna] geheiratet und sich mit der anderen über ihren Anspruch geeinigt. Er selbst hat [i. J. 1507] der Übertragung an Kreytzen zugestimmt. Allerdings machte auch Sigmund von Egloffstein, der Neffe Konrads, ihm gegenüber Ansprüche geltend. Indessen waren weder er noch sein Vater [Hartung VIII.] jemals vom Orden belehnt worden.1Während der laufenden Verhandlungen wurde Sigmund in Königsberg verwundet und starb. Er selbst erfuhr erst drei Tage später davon. Der Täter hielt sich ohne sein Wissen an seinem Hof auf.

Zur gleichen Zeit erhoben [die Schwester Sigmunds] Barbara (Merig [!]) von Egloffstein und [ihr Ehemann] Sebastian Stiebar [von Buttenheim] Anspruch auf Domnau. Er hatte aufgrund ihrer Bitte für den 2. Februar (unser lieben Frauen tag lichtmess)einen Schiedstag anberaumt. Diesen Termin haben die Petenten zwar akzeptiert, ihn aber nicht wahrgenommen. Stattdessen hat Stiebar sein persönliches Erscheinen bei ihm angekündigt und die Übergabe Domnaus gefordert. Auf sein erneutes Angebot zur Beschreitung des Rechtswegs wandte sich dieser an den Deutschmeister Hartmann von Stockheim und beklagte seine angebliche Rechtsverweigerung. Die von Stiebar ebenfalls eingeschalteten Ganerben zu Rothenberg setzten einen Schiedstag zwischen Stockheim und Stiebar an. Der Deutschmeister machte indessen geltend, mit dieser Angelegenheit nichts zu tun zu haben, und verwies auf das bestehende Rechtserbieten.2Schließlich wurde Stiebar auch noch ein rechtliches Verfahren vor dem Ebf. von Mainz, Kf. Ludwig von der Pfalz, Pfgf. Friedrich von Bayern, Mgf. Friedrich von Brandenburg-Ansbach, Hg. Ulrich von Württemberg, den Bff. von Bamberg und Würzburg und den Ganerben zu Rothenberg angeboten, was dieser ebenfalls zurückwies. Dennoch haben die Ganerben den beiliegenden Rezess verabschiedet, worin für den 26. Juli (tag nach suntag Jacobi)ein Rechtstag nach Coburg anberaumt wurde. Obwohl dazu nicht verpflichtet, hat er, der Hochmeister, eingewilligt. Stiebar indessen lehnte ab, weil er die Verzögerung nicht akzeptieren wollte. Er seinerseits kann das Vorgehen der Gegenseite nur so verstehen, dass Stiebar gegen ihn, den Orden und insbesondere den Ordensgebietiger [Hartmann von Stockheim] gewaltsam vorgehen will. Wie er erfahren hat, hat Stiebar mehrmals Drohungen gegen ihn und den Orden ausgestoßen.3Er bittet, diesen nicht zu unterstützen, sondern ihn ggf. an gewaltsamen Übergriffen zu hinderna.

Anmerkungen

1
 Tatsächlich war Hartung VIII. 1472 mit Domnau mitbelehnt worden (Guddat, Entstehung, S. 193; Hopf, Atlas I/2, Nr. 753/IV, S. 154f.).
2
 Beschluss des am 11.11.1508 in Frankfurt abgehaltenen Kapiteltages zu einem Schreiben des Deutschmeisters an die Ganerben in Rothenberg (Biskup/Biskupowa, Protokolle, Nr. 23, S. 125). Hartmann von Stockheim sah sich dennoch genötigt, Stiebar am 18.10.1510 vertraglich die Zahlung von 900 fl. zuzusagen, wohingegen dieser auf sämtliche Forderungen gegen den Deutschmeister und das deutsche Ordensgebiet, jedoch ausdrücklich nicht gegen den Hochmeister verzichtete (spätere Kop., freitag sant Prisca der heiligen junkfrauen tag; StA Ludwigsburg, JL 425, Bd. 5, Qu. 33).
3
 Entsprechender Vortrag der Gesandten des Deutschmeisters, Dietrich von Cleen (Landkomtur von Hessen) und Burkhard von Seckendorff (Komtur zu Virnsberg), an den HM am 19.4. (GStA Berlin, OBA 19239, fol. 1–2’, hier 2–2’).
a
 hindern] In den für Kf. Ludwig von der Pfalz und seinen Bruder Pfgf. Friedrich bestimmten Exemplaren wurde noch ergänzt: Da es sich bei Stiebar um einen pfälzischen Lehnsmann handelt und auch die Burg Rothenberg, wo er sich aufhält, ein pfälzisches Lehen ist, sollen sie diesen auffordern, sich mit einem rechtlichen Verfahren zu begnügen. Falls er dies ablehnt, sollen ihm die Ganerben zu Rothenberg den Zugang zur Burg verweigern und ihn nicht länger unterstützen. – Mit einer entsprechenden Bitte wandte sich HM Friedrich am 4.6. auch direkt an die Ganerben (Kop. [Worms], montag nach trinitatis; GStA Berlin, Ordensfoliant Nr. 26, pag. 193).