Reichstagsakten Mittlere Reihe. Reichstagsakten unter Maximilian I. Band 10. Der Reichstag zu Worms 1509 bearbeitet von Dietmar Heil

Frankfurt, ISG, Reichssachen III, Nr. 496, unfol. (Or. m. S., dornstag corporis Christi, Gegenz. Hie[ronymus] R[udelauf]).

Wie aus der beiliegenden Supplikation hervorgeht, hat Hieronymus Arnold aus Freiberg Ludwig Sachs (Sasse)300 fl. geliehen.1Dieser entzieht sich jedoch den Bemühungen Arnolds um Rückzahlung. Bittet sie deshalb, mit ihrem Mitbürger Johann Sachs (Sasse), dem Vater Ludwigs, über die Begleichung der Schuld zu verhandeln.2

Anmerkungen

1
 Laut ihrem Schuldbrief hatten Ludwig Sachs und seine Ehefrau Christina im Jahre 1505 bei Arnold 300 fl. zu einem Zinssatz von 5 % aufgenommen und sich zur Rückzahlung bis zum 21.8.1508 (montag nach assumptionis Marie)verpflichtet. Bei Säumigkeit sollte Arnold das Zugriffsrecht auf das Eigentum der Schuldner bzw. im Falle des Todes Johann Sachs’ auf dessen Nachlass erhalten (Kop. Mainz, dinstag nach quasimodogeniti [2.5.]1508; ISG Frankfurt, Reichssachen III, Nr. 496, unfol.). Arnold gab in seiner Supplikation an, aufgrund der offenkundigen Zahlungsunwilligkeit Sachs’ ksl. Mandate erwirkt zu haben, von denen er jedoch vorläufig keinen Gebrauch machen wolle. Er nannte als Alternative, dass der wohlhabende Vater seines Schuldners, Johann Sachs (Sass), oder sein Schwager Gilbrecht Holzhausen – verheiratet mit dessen Schwester Katharina (Matthäus, Holzhausen, S. 74) – Ludwig Sachs mit Geld aushelfen könnten. Arnold ersuchte Kf. Friedrich um ein Fürschreiben an den Frankfurter Magistrat, mit Johann Sachs oder anderen Verwandten Ludwigs über eine Begleichung der Schuld oder eine Versicherung der Summe auf dessen väterliches Erbe – Johann Sachs hatte bereits 1504 wegen Altersschwäche von seinem Ratsamt resignieren müssen, er starb 1510 (ebd., S. 74 Anm. 217) – zu verhandeln (undat. Kop.; ISG Frankfurt, Reichssachen III, Nr. 496, unfol.). Da sich das oben wiedergegebene Fürschreiben Kf. Friedrichs ausschließlich auf Johann Sachs bezieht, wird man davon ausgehen können, dass in Worms bereits vergeblich mit Holzhausen gesprochen worden war.
2
 Gemäß Ratsbeschluss vom 14.6. (feria quinta in octavas corporis Cristi)antwortete Frankfurt, dass Johann Sachs nicht mehr ansprechbar sei, und empfahl Arnold, dessen Hinscheiden abzuwarten (ISG Frankfurt, BMB 1509, fol. 18).