Reichstagsakten Mittlere Reihe. Reichstagsakten unter Maximilian I. Band 10. Der Reichstag zu Worms 1509 bearbeitet von Dietmar Heil

Worms, StdA, 1 A I, Nr. 672 (Or. Perg. m. anh. S., Vermm. prps./amdip., Gegenz. B. Hölzl, Registraturverm. M. Khuen [?]) = Textvorlage A. Wien, HKA, Gedenkbücher 17, fol. LXXX (Notiz).

Regest: Reuter, Kaiser- und Königsurkunden, Nr. 41, S. 91f.

Er hat die Stadt Worms für 4000 fl.rh., die er noch seit dem letzten Reichstag schuldig ist1, an seinen Rat und Rechenmeister Nicasius Hackeney (Hagkanay)verwiesen. Dieser sollte ihnen die Schuld aus dem von ihm einzusammelnden Jubelablassgeld begleichen. Doch hat er, der Ks., Hackeney genehmigt, mit dem Geld zuerst andere Schulden zu bedienen.

Für den Fall, dass diese Gelder nicht zugleich dafür und für die Begleichung der ksl. Schulden bei Worms ausreichen und Hackeney dennoch die Schuld bei der Stadt vollständig übernimmt, ist dieser befugt, die Differenz aus dem von Jakob Fugger in Augsburg entgegenzunehmenden Jubelablassgeld zu begleichen. Der Stadt darf daraus kein Nachteil entstehen.2

Anmerkungen

1
 Kgin. Bianca Maria hatte sich am 5.4.1497 zur Bezahlung der während ihres Aufenthaltes in Worms [mit einer kurzen Unterbrechung von Mai 1495 bis April 1497; Hochrinner, Bianca, S. 57–62; Weiss, Kaiserin, S. 72–78] aufgelaufenen Schulden innerhalb von drei Monaten verpflichtet (Worms, Or. Perg. m. 7 Ss.; StdA Worms, 1 A I, Nr. 611 [auch Online-Ressource]). Die Zahlung unterblieb allerdings. Am 9.4.1499 sagte Kg. Maximilian zu, die auf dem letzten RT [gemeint ist hier 1495] durch ihn selbst, die röm. Kgin. und ihr Hofgesinde bei Wormser Bürgern gemachten Schulden in vier Tranchen auf den nächsten Frankfurter Fastenmessen zu begleichen (Mainz, Or. Perg. m. Siegelspuren, eigh. Unterz. Kg. Maximilian, Gegenz. M. Lang, Verm. amdrp.; ebd., Nr. 617 [auch Online-Ressource]).
2
 Vermutlich steht mit diesem Vorgang die ksl. Weisung an den Innsbrucker Marschall Paul von Liechtenstein in Zusammenhang, mit Jakob Fugger über eine Summe von 4000 fl. zu verhandeln, die nach Worms transferiert werden sollte (Bericht Liechtensteins an Ks. Maximilian, eigh. Or. Innsbruck, 2.5.1509, Postverm.: Ad manus; TLA Innsbruck, Maximiliana I/44/6, fol. 14–14’. Vgl. Jansen, Fugger, S. 209). Denn Worms nahm die auf Hackeney lautende Verschreibung nicht an. Die Schuld blieb unbeglichen (Boos, Quellen III/2, S. 539 Anm. 1; Boos, Geschichte IV, S. 109).