Reichstagsakten Mittlere Reihe. Reichstagsakten unter Maximilian I. Band 10. Der Reichstag zu Worms 1509 bearbeitet von Dietmar Heil

Köln, HAStd, Briefbücher, A 45, fol. 34’–35’ (Kop.).

[1.] Bestätigen den Eingang ihres durch den Boten Gerwyn zugesandten Berichts1. Daraus geht hervor, dass der Zollschreiber von Lahnstein2das Geld im Namen des Mainzer Ebf. entgegengenommen hat. Wegen der Schwierigkeiten mit der im Gegenzug zu übergebenden Hauptverschreibung und weiteren vom Trierer Ebf. ausgestellten Schriftstücken haben sie sich beim Protonotar Georg [Goldberg] erkundigt. Dieser erklärte, abgesehen vom Trierer Antwortschreiben auf die letzte Kölner Mahnung bezüglich der 2500 fl.3von weiteren Unterlagen keine Kenntnis zu haben. Den Brief habe er zu den übrigen diesbezüglichen Schriftstücken gelegt und ihn, Johann [Reide], darüber informiert. Dieser habe ihn daraufhin angewiesen, die Dokumente in der Mittwochs-Rentkammer (hynderste rentcamer)bei den anderen Schuldbriefen zu deponieren. Der Rentmeister [Johann Oldendorp] und Evert [von Schiederich] hätten ihm den Vollzug dieser Anweisung bescheinigt. Bezüglich der Abschrift der Hauptverschreibung sei er, Goldberg, der Auffassung gewesen, dass die Gesandten keine benötigt hätten, da sie bereits Dr. Hartmann [von Windeck] als Vorlage für die auszufertigende Urkunde zugeschickt worden sei. Hätte die Gesandten diesbezügliche Unterlagen bei ihm angefordert, hätte er sie ihnen natürlich ausgehändigt.

[2.] Ansonsten gibt es nichts zu berichten, außer dass der Ks. sich in der vergangenen Nacht in oder in der Nähe von Königswinter (Wynteren)aufgehalten hat und beabsichtigt, sich eilends zum Reichstag zu begeben.

[3.] [PS] Bekunden ihre Zuversicht, dass sie hinsichtlich des Stapelprivilegs bei den Ff. nichts unversucht lassen.

Anmerkungen

1
 Liegt nicht vor.
2
 = Heinrich Stecher (Michel, Geschichte, S. 90).
3
 Das Trierer Schreiben liegt nicht vor. Die Stadt Köln hatte bei Ebf. Jakob wohl zu Beginn der zweiten Märzhälfte die längst fällige Begleichung der Restschuld an einer Anleihe von ursprünglich 3000 fl. angemahnt. Der Ebf. sollte bis zur nächsten Frankfurter Herbstmesse die Restsumme oder wenigstens eine Tranche von 1000 fl. ausbezahlen (undat. Kop.; HAStd Köln, Briefbücher, A 45, fol. 25’–26). Aufgrund der obigen Darstellung liegt die Vermutung nahe, dass der Ebf. von Mainz die Bürgschaft übernommen hatte.